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Fahrzeug Ein- und Ausreise - Druckversion

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Fahrzeug Ein- und Ausreise - dblu - 28.08.2022

Hallo zusammen

Wir planen mit Motorrädern aus einer Fahrgemeinschaft nach Marokko zu fahren. Entsprechend werden die einreisenden Fahrer die Maschienen importieren.
Nun ist allerdings geplant, dass die importierenden Personen die Motorräder in Marokko in einer Garage einschliessen und mit dem Flugzeug heim reisen. Die Motorräder werden ein paar Wochen später von anderen Personen aus der Fahrgemeinschaft in Marokko übernommen und von diesen wiederum exportiert.

Jetzt haben wir aber gehört, dass die Einfuhr von Fahrzeugen im Reisepass der einführenden Person festgehalten wird.
Diese Person reist in unserem Fall aber nicht mehr mit dem Fahrzeug aus - das macht ja diejenige Person, die das Fahrzeug in Marokko übernimmt.

Nun meine Fragen:
a) stimmt der oben beschriebene Sachverhalt überhaupt, dass das importierte Fahrzeug im Reisepass festgehalten wird?
b) wenn dem so ist: was passiert, wenn diese Person ausreisen will (per Flugzeug), das Fahrzeug aber erst später von einer anderen Person exportiert wird? Ist hier mit Problemen bei der Ausreise der importierenden Person zu rechnen?
c) falls es hier wirklich Probleme geben sollte, hat jemand einen Tipp, wie wir damit umgehen können? (Beim Marokkanischen Zoll bzw. der Marokkanischen Botschaft konnte uns leider niemand helfen).

Besten Dank & freundliche Grüsse, Dirk


RE: Fahrzeug Ein- und Ausreise - Thomas Friedrich - 29.08.2022

Hallo Dirk,

die Fahrzeuge werden nicht im Reisepass der einführenden Personen vermerkt, wohl aber auf einem separat erstellten Zolldokument sowie im Computer der marok. Polizei.
Grundsätzlich ist es möglich, dass andere Personen Fahrzeuge ausführen als die, de sie eingeführt haben.
Dazu ist jedoch eine (beglaubigte!) spezielle Bescheinigung (gibts u.a, beim ADAC) vorzulegen.

Vor der Ausreise der Personen die die Fahrzeuge eingeführt haben, müssen diese sich beim marok. Zoll melden um das Vorhaben amtlich festzuhalten.
(Ansonsten ist eine Ausreise nicht möglich!)




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RE: Fahrzeug Ein- und Ausreise - dblu - 29.08.2022

Hallo Thomas

Besten Dank für die schnelle Antwort!
Hast du eventuell noch mehr Infos zu diesem beglaubigten Formular? Mir ist noch nicht klar, was konkret von wem beglaubigt werden muss.
Wir haben eine Vollmacht des im Fahrzeugausweis eingetragenen Besitzers, der uns erlaubt das Fahrzeug zu führen und in Marokko zurückzulassen für den nächsten Fahrer.
(Oder ist allenfalls ein Muster irgendwo verfügbar? - Ich bin aus der Schweiz und habe keinen Zugriff auf den ADAC oder ähnliches Unternehmen hier in der Schweiz.)

Besten Dank und Gruss, Dirk


RE: Fahrzeug Ein- und Ausreise - Thomas Friedrich - 29.08.2022

Hallo Dirk,

genau das was Du beschrieben hast, ("Wir haben eine Vollmacht des im Fahrzeugausweis eingetragenen Besitzers, der uns erlaubt das Fahrzeug zu führen und in Marokko zurückzulassen für den nächsten Fahrer.")
ist das, was benötigt wird. (Natürlich in franz.!)
Der ADAC hat so etwas als Vordruck in französischer Sprache.
Die Unterschrift des Fahrzeugeigentümers muss auf dieser Erklärung beglaubigt sein.
Ich glaube (bin mir aber nicht zu 100% sicher), dass eine Beglaubigung durch eine (in Eurem Fall schweizer Behörde) ausreichend ist und nicht von der marok. Botschaft erforderlich ist.



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RE: Fahrzeug Ein- und Ausreise - dblu - 30.08.2022

Super - vielen Dank für deine Hilfe!

Viele Grüsse, Dirk


RE: Fahrzeug Ein- und Ausreise - Thomas Friedrich - 30.08.2022

Hallo Dirk,

am besten, wenn Ihr Euch vor Eurer Ausreise bei dem für Euren Ausreiseort zuständigen Zollamt meldet, gleich klarmachen, dass nicht Ihr sondern andere kommen werden um die Fahrzeuge auszuführen.
Der Zoll kann dann auch einen Blick auf die entspr. Erklärung der Fahrzeugeigentümer werfen und beurteilen, ob diese so in Ordnung sind.




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