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Ein Ausreise - Druckversion

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Ein Ausreise - Gabrielita - 10.10.2024

Hallo
Ich bin in Tanger, kann 3 Monate bleiben, jedoch las ich hier, Fähre Tarifa 1 Nacht bleiben und wieder zurück für 3 Monate? Stimmt das wirklich? Es wird viel geschrieben und geredet. Ich möchte einfach sicher sein.

Was gibt man für eine gute 1 oder 2 Zimmerwohnung aus im historischen Center oder wo am besten? Gutes wifi, Bett, Klima ect Terrasse , monatlich? Las 200 - 400 Euros?

Danke für seriöse Antworten.
Gaby


RE: Ein Ausreise - Thomas Friedrich - 10.10.2024

Hallo Gaby.

Ja, Du kannst kurzfristig nach Spanien ausreisen, entweder auf´s Festland oder aber in eine der beiden span. Exclaven, Ceuta od. Melilla, dort einen Cafe trinken und dann gleich wieder zurück nach Marokko kommen.
Eine Übernachtung ist nicht erforderlich.
Das kannst Du beliebig oft machen.
Mit bestimmten Klieenten habe ich das jahrelang so gehandhabt.

Beachten musst Du, dass Du nicht drei Monate sondern 90 Tage bleiben darfst. Das ist ein Unterschied!


Was die Wohnung betrifft, so kommen Deine Preise (als reine Miete) so ungefähr hin, wobei Du Internet und Strom direkt mit den Anbietern (und nicht mit dem Vermieter) abrechnen solltest.



.


RE: Ein Ausreise - Marc99 - 10.10.2024

(10.10.2024, 17:36)Gabrielita schrieb: Hallo
Ich bin in Tanger, kann 3 Monate bleiben, jedoch las ich hier, Fähre Tarifa 1 Nacht bleiben und wieder zurück für 3 Monate? Stimmt das wirklich?

Hallo, 
wie Thomas schon schreibt, maximal 90 Tage das gilt zwingend einzuhalten. Man kann praktisch in die spanischen Enklaven, mit der Fähre oder auch mit den Flugzeug, am selben Tag ein und ausreisen. Wichtig ist nur das man ausreist und man kann sofort danach wieder einreisen ohne Probleme.


Steuerpflicht - Mike - 24.10.2024

(10.10.2024, 19:07)Marc99 schrieb:
(10.10.2024, 17:36)Gabrielita schrieb: Hallo
Ich bin in Tanger, kann 3 Monate bleiben, jedoch las ich hier, Fähre Tarifa 1 Nacht bleiben und wieder zurück für 3 Monate? Stimmt das wirklich?

Hallo, 
wie Thomas schon schreibt, maximal 90 Tage das gilt zwingend einzuhalten. Man kann praktisch in die spanischen Enklaven, mit der Fähre oder auch mit den Flugzeug, am selben Tag ein und ausreisen. Wichtig ist nur das man ausreist und man kann sofort danach wieder einreisen ohne Probleme.

Einmal die Wende machen sollte gehen. Aber aufpassen, ab 183 Tagen Aufenthalt in 365 Tagen, egal ob unterbrochen oder am Stück, beginnt die Steuerpflicht in Marokko. 
https://www.goguelconseil.ma/residence-fiscale-et-duree-de-sejour


RE: Ein Ausreise - Mike - 24.10.2024

Sorry, fehlerhafter Link, ein „r“ zuviel.
https://www.goguelconseil.ma/residence-fiscale-et-duree-de-sejou


RE: Steuerpflicht - Marc99 - 24.10.2024

(24.10.2024, 11:57)Mike schrieb: Einmal die Wende machen sollte gehen. Aber aufpassen, ab 183 Tagen Aufenthalt in 365 Tagen, egal ob unterbrochen oder am Stück, beginnt die Steuerpflicht in Marokko. 
https://www.goguelconseil.ma/residence-fiscale-et-duree-de-sejour

Hallo, 
ja das wäre theoretisch so, aber in der Tat für den Staat selbst schwer anwendbar. Für die Steuernummer braucht man einen marokkanischen Personalausweis. Wenn der Antrag die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird, dann ist ja alles im grünen Bereich. Sollte man aber keinen Antrag stellen, könnte man das als Steuerhinterziehung auslegen. 

Alternativ kann man aber ein Gewerbe anmelden für den Fall das man in Marokko arbeitet und sein Geld verdient, dann werden die Einnahmen des Unternehmens versteuert.