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Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - Druckversion

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Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - LawyerHero_1 - 25.11.2024

Hallo an alle,
ich muss einige Informationen in Erfahrung bringen und schreibe daher im Namen einer Freundin von mir, die mit einem Marokkaner verheiratet ist. 
Die beiden haben zwei Kinder im Säuglingsalter und aufgrund von verschiedenem Missverhalten des Mannes gegenüber der Frau (Schlagen, Respektlosigkeit und Vernachlässigen der Kinder bis hin zum Verbieten von Toilettengängen und das strikte Verbot, das Haus nicht zu oft zu verlassen) scheint es wohl drauf auszulaufen, dass meine Freundin die Scheidung einreichen will. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der Mann die Kinder nach Marokko mitnehmen und sie dort behalten würde. Er hatte dies auch schon erwähnt, dass er das machen würde.
Sie haben in Marokko geheiratet und diese Ehe wurde dann in Deutschland und Frankreich anerkannt. Sie leben momentan in Frankreich und meine Freundin ist deutsche Staatsbürgerin (nur deutsch).
Wie ist die gesetzliche Lage dazu? 
Wie können wir verhindern, dass er die Kinder nach Marokko entführt?
Viele herzliche Grüße und vielen Dank!


RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - Thomas Friedrich - 26.11.2024

Hallo.

Das ist eine von Tausendundeiner Geschichte zu dem Thema und nichts außergewohnliches.




Kurz gesagt:

Bei der Scheidung spricht das Gericht einem der Eltern das Sorgerecht, bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und derjenige Elternteil dem das zufällt entscheidet über den Aufenthaltsort der Kinder.




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RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - LawyerHero_1 - 26.11.2024

Danke für die Antwort!
Und die Scheidung kann dann in Deutschland eingereicht werden, richtig?


RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - bulbulla - 26.11.2024

(26.11.2024, 10:48)Of LawyerHero_1 schrieb: Danke für die Antwort!
Und die Scheidung kann dann in Deutschland eingereicht werden, richtig?

Hallo,

die Frau befindet sich in einer sehr gefährlichen Lage. Gestern war Tag der Gewalt gegen Frauen und Femizide, da passt die Anfrage!

Sämtliche Straftaten müssen zur Anzeige gebracht werden (Schläge, Freiheitsentzug, Androhung der Entführung etc.)!

Falls die Ehe HIER geschlossen wurde, muss die Scheidung HIER eingereicht werden. Falls in Marokko, dort. 
Und falls die Ehe islamisch (beim Fkih) geschlossen wurde, ist das nochmals eine andere Sache. 

Den Rest per PN!


RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - bulbulla - 26.11.2024

Hallo,

da PN deaktiviert, schreibe ich hier nichts Näheres.
Sorry!


RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - Thomas Friedrich - 26.11.2024

Auch wenn in Marokko geheiratet wurde kann man sich (die Leute wohnen ja in Deutschland) hier scheiden lassen.






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RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - bulbulla - 26.11.2024

Ich habe wichtige Punkte als PN-Entwurf zusammengefasst.


RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - bulbulla - 26.11.2024

(26.11.2024, 12:15)Thomas Friedrich schrieb: Auch wenn in Marokko geheiratet wurde kann man sich (die Leute wohnen ja in Deutschland) hier scheiden lassen.






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Hallo Thomas,
danke für die Erläuterung. Meine Frage wäre dann, ob sie in Marokko noch als verheiratet gelten, falls dort geheiratet worden wäre. 

Gruß


RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - LawyerHero_1 - 26.11.2024

Hi Bulbula, ich habe Sie zu Freunden hinzugefügt, jetzt müsste es klappen, oder?


RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - Thomas Friedrich - 26.11.2024

Zitat:Meine Frage wäre dann, ob sie in Marokko noch als verheiratet gelten, falls dort geheiratet worden wäre. 


Die deutsche Scheidung muß hinterher in Marokko anerkannt werden.



Das ist eine Formalie.




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