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Aufnahme in die Familienversicherung - Druckversion +- Marokko Informations- und Diskussionsforum (https://forum.marokko.com) +-- Forum: Allgemeine Themen (https://forum.marokko.com/forumdisplay.php?fid=5) +--- Forum: Partnerschaften (https://forum.marokko.com/forumdisplay.php?fid=12) +--- Thema: Aufnahme in die Familienversicherung (/showthread.php?tid=1586) |
Aufnahme in die Familienversicherung - 3vr1m - 22.08.2025 Hallo zusammen, Ich hätte eine relativ spezielle Frage. Meine Verlobte arbeitet derzeit noch in Marokko und wird vorraussichtlich diese Tätigkeit noch weiterhin nach unserer Hochzeit ausführen. Da sie aber dadurch mehr als den Freibetrag für sie Familienversicherung verdient, kann ich sie nicht in meine Familienversicherung mit aufnehmen, soweit ich das richtig verstanden habe. Sie müsste sich hier freiwillig Gesetzlich versichern lassen und eigenständig Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, bei der die Höhe von ihrem Gehalt berechnet wird. Das wären bei etwa 2000€ netto nochmal 370€ an Beiträgen (soweit mich meine Recherche nicht täuscht.). Gibt es denn keine Möglichkeit hier die doppelte Abrechnung für die Krankenkasse zu umgehen? Meine Frau meinte, die Versicherung in Marokko ließe sich nicht kündigen solange sie dort ihr Gehalt bezieht. (Ich will hier natürlich keinen Rat zur Steuerhinterziehung oder ähnliches einfahren sondern Frage nur nach Erfahrungsberichten) RE: Aufnahme in die Familienversicherung - Thomas Friedrich - 22.08.2025 Hallo. Das ist tatsächlich eine komplexe Situation! Wenn deine Verlobte in Marokko arbeitet und dort sozialversicherungspflichtig ist, während ihr Wohnsitz in Deutschland liegt, entsteht eine sogenannte grenzüberschreitende Versicherungskonstellation. Hier sind ein paar wichtige Punkte, die euch helfen können, die doppelte Belastung zu prüfen oder sogar zu vermeiden: Grundsatz: Versicherungspflicht im Tätigkeitsland
Familienversicherung in Deutschland: Einkommensgrenze
Möglichkeiten zur Vermeidung doppelter Beiträge 1. Prüfung eines Sozialversicherungsabkommens
Empfehlung Ich würde euch dringend raten, Kontakt mit der DVKA aufzunehmen. Dort gibt es Fragebögen zur Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten, und sie können euch helfen zu klären:
. RE: Aufnahme in die Familienversicherung - 3vr1m - 22.08.2025 Super danke dir Thomas für die schnelle Hilfe! Ich werde die mal kontaktieren RE: Aufnahme in die Familienversicherung - 3vr1m - 22.08.2025 Scheinbar gibt es doch ein Abkommen zwischen Deutschland und Marokko https://www.dvka.de/media/dokumente/rechtsquellen/svabkommen/marokko_sva.pdf Ich hab der DVKA eine Mail geschrieben um das zu klären, mal sehen was dabei rauskommt. |