Aufenthalt in Marokko
#2
Hallo franci,

zuerst sollten wir einmal klären, was du unter Visum verstehst.

Laut Auswärtigem Amt benötigen Deutsche Staatsangehörige als Tourist kein Visum zu Einreise nach Marokko
https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reise...#content_3
...
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.

Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt.



Das Marokkanische Außenministerium meint:
Das Visum ist eine von der zuständigen marokkanischen Behörde ausgestellte Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für einen begrenzten Zeitraum auf marokkanischem Hoheitsgebiet. Sie wird durch die Anbringung eines speziellen und gesicherten "Visum"-Aufklebers sichtbar gemacht.


Also jetzt meine Frage:

Hast du einen Visum-Aufkleber (von den marokkanischen Behörden ausgestellt) in deinem Reispass oder nicht?
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Aufenthalt in Marokko - von franci - 28.10.2019, 08:47
RE: Aufenthalt in Marokko - von Gero - 28.10.2019, 15:53
RE: Aufenthalt in Marokko - von franci - 28.10.2019, 18:02
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