Arbeitserlaubnis in Marokko?
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(07.12.2021, 19:46)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Mike,

grundsätzlich darf keine Tätigkeit an einen Ausländer vergeben werden die durch einen Marokkaner verrichtet werden kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten für Dich:

Du meldest selber ein Gewerbe in Marokko an und bist für den Franzosen als selbstständiger Unternehmer tätig.

Der Franzose stellt Dich nicht offiziel ein und Du arbeitest ohne Arbeitsvertrag für ihn.

Hallo Wolfgang,

danke für Deine Antwort. Laut Beschreibung sollten aber Ehegatten von Marokkaner(inne)n den Einheimischen gleichrangig sein und die Prüfung, ob sich ein Marokkaner für den Job findet, entfallen. Das Problem ist natürlich die Bürokratie, die die gesetzlichen Regeln nicht immer kennt.

Schwarzarbeit käme für mich nicht in Frage. Eine Alternative wäre der Status als "Auto-Entrepreneur", also eine Art Ich-AG: https://ae.gov.ma/. Dies hieße, Beratungsleistungen anzubieten und z.B. auf Stundenbasis abzurechnen. Ein großer Vorteil ist der homöopathische Steuersatz von 1%, der Nachteil, dass es keine Sozialversicherung gibt. Allerdings läßt sich eine Krankenversicherung für den beschränkten Zeitraum auch von Deutschland aus abschließen. Das Limit von 200.000DH werde ich in 6 Monaten nicht erreichen.

Das Ganze ist auch im Moment nur eine vage Idee, ich muss erst einmal das Ende der Coronaepidemie abwarten. Außerdem scheue ich doch etwas die tägliche Pendelei zwischen Rabat und Casablanca.
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Arbeitserlaubnis in Marokko? - von Mike - 07.12.2021, 13:32
RE: Arbeitserlaubnis in Marokko? - von Mike - 08.12.2021, 23:43
RE: Arbeitserlaubnis in Marokko? - von bulbulla - 09.12.2021, 09:20
RE: Arbeitserlaubnis in Marokko? - von smara - 08.12.2021, 00:08

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