24.03.2025, 09:47
Hallo,
meine Frau hat bald ihren Termin bei der Botschaft für ein nationales Visum zur Familienzusammenführung. Ich habe bereits eine Bestätigung der AOK erhalten, dass meine Frau bei Ankunft in Deutschland in die Versicherung aufgenommen wird.
Reicht dies für den Antrag aber aus oder sollte ich eine private Krankenversicherung in Deutschland zb bei der HUK oder ADAC, Axxa abschließen ?
Gibt es da einen Unterschied auch zwischen einer Reiseversicherung ?
des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung nötig? Auf der Webseite der Botschaft steht nichts in der Checkliste davon. Nur für Studierende oder zb Schengen Visum.
Ist es auch grundsätzlich möglich dass meine Mutter eine Verpflichtungserklärung an meiner Stelle einreichen kann und wie hoch muss das Nettogehalt sein?
Vielen Dank. Ich bin leider etwas überfordert.
meine Frau hat bald ihren Termin bei der Botschaft für ein nationales Visum zur Familienzusammenführung. Ich habe bereits eine Bestätigung der AOK erhalten, dass meine Frau bei Ankunft in Deutschland in die Versicherung aufgenommen wird.
Reicht dies für den Antrag aber aus oder sollte ich eine private Krankenversicherung in Deutschland zb bei der HUK oder ADAC, Axxa abschließen ?
Gibt es da einen Unterschied auch zwischen einer Reiseversicherung ?
des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung nötig? Auf der Webseite der Botschaft steht nichts in der Checkliste davon. Nur für Studierende oder zb Schengen Visum.
Ist es auch grundsätzlich möglich dass meine Mutter eine Verpflichtungserklärung an meiner Stelle einreichen kann und wie hoch muss das Nettogehalt sein?
Vielen Dank. Ich bin leider etwas überfordert.