Nationales Visum für Ehefrau - Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung
#1
Hallo,

meine Frau hat bald ihren Termin bei der Botschaft für ein nationales Visum zur Familienzusammenführung. Ich habe bereits eine Bestätigung der AOK erhalten, dass meine Frau bei Ankunft in Deutschland in die Versicherung aufgenommen wird.
Reicht dies für den Antrag aber aus oder sollte ich eine private Krankenversicherung in Deutschland zb bei der HUK oder ADAC, Axxa abschließen ?
Gibt es da einen Unterschied auch zwischen einer Reiseversicherung ?

des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung nötig? Auf der Webseite der Botschaft steht nichts in der Checkliste davon. Nur für Studierende oder zb Schengen Visum.
Ist es auch grundsätzlich möglich dass meine Mutter eine Verpflichtungserklärung an meiner Stelle einreichen kann und wie hoch muss das Nettogehalt sein?


Vielen Dank. Ich bin leider etwas überfordert.
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#2
Schicke ihr noch eine Fotokopie der Vorderseite sowie Rückseite deiner Versichertenkarte. Und sende ihr noch deine Mitgliedsbescheinigung. Man geht davon aus, dass man eine Bescheinigung für den Partner benötigt. Allerdings ist damit der deutsche Part gemeint.
Eine Reiseversicherung benötigst du auch nicht.

Die Verpflichtungserklärung benötigt sie zu dem Termin nicht. Nach ihrem Besuch wirst du nach ein paar Monaten einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten. Dann musst du einen Termin vereinbaren. Dort zeigst du alle Unterlagen, die benötigt werden. Erst dann erhälst du die Verpflichtungserklärung.
فَاغْتَنِمْ وَقْتَكَ فِيْهَا قَبْلَ مَا فِيْهَا يَفُوْت
قُلْ بِخَيْرٍ تَجْتَنِيْهِ اَوْ تَحَلَّى بِالسُّكُوْت
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#3
(24.03.2025, 12:31)Enes schrieb: Schicke ihr noch eine Fotokopie der Vorderseite sowie Rückseite deiner Versichertenkarte. Und sende ihr noch deine Mitgliedsbescheinigung. Man geht davon aus, dass man eine Bescheinigung für den Partner benötigt. Allerdings ist damit der deutsche Part gemeint.
Eine Reiseversicherung benötigst du auch nicht.

Die Verpflichtungserklärung benötigt sie zu dem Termin nicht. Nach ihrem Besuch wirst du nach ein paar Monaten einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten. Dann musst du einen Termin vereinbaren. Dort zeigst du alle Unterlagen, die benötigt werden. Erst dann erhälst du die Verpflichtungserklärung.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für das Visum? Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass sie nach circa sechs Wochen das Visum bekommen kann und nach Deutschland reisen kann. Weil du eben ein paar Monate erwähnt hast. Ich kann von der AOK eine Mitgliedsbescheinigung einholen, aber derzeit habe ich eine schriftliche Bestätigung, dass sie in die Krankenversicherung aufgenommen wird, sobald sie hier ist. Im Internet habe ich beim ADAC eine so genannte Incoming Versicherung gefunden. Wäre das auch eine Möglichkeit?

Okay, das ist gut zu wissen, dass sie keine Verpflichtungserklärung momentan braucht, denn ich habe mir schon Sorgen gemacht wegen der Zeit, denn sie hat im Mai ihren Termin. Auf jeden Fall möchten wir beide im Mai vor Ort zur Botschaft gehen. Ist dies überhaupt erlaubt, dass ich mit zum Antrag gehe?
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#4
Beim ersten Besuch in der deutschen Botschaft wird sie nicht das Visum erhalten. Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich. In der Regel dauert der Termin bei der deutschen Botschaft für das beantragen des Visums 15 Monate. Auf der Internetseite der deutschen Botschaft ist nichts von einer Reiseversicherung erwähnt worden. Mich hat es auch irritiert. Tatsächlich musste meine Frau aber so etwas nicht abgeben. Nach ihrem Besuch habe ich ca nach 2 Monaten einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten. Dort wird halt wie eben erwähnt, dass man einen Termin für die Verpflichtungserklärung vereinbaren muss. Die deutsche Botschaft meinte zu meiner Frau, dass sie nach drei Monaten die Info erhalten wird erneut bei der deutschen Botschaft zu erscheinen. Warum willst du unnötig Geld verbraten, wenn es nicht notwendig ist?

Beim ersten Besuch musst du nicht Vorort sein. Beim zweiten weiß ich es nicht. Beim zweiten Besuch wird denke ich aber nach der Verpflichtungserklärung gefragt.

Bei welchem Schritt bist du denn? Beim ersten Besuch wird nach dem a1 Zertifikat gefragt, Reisepässe, Meldebescheinigung, Ausweise, etc.
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#5
Hallo, danke für die Antwort.
Auf der Webseite der Botschaft wird eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen nach der Antragstellung angegeben. Deswegen frage ich mich wieso es in deinem Fall mehrere Monate gedauert hat. Oder beginnt diese Zeit erst nachdem du diese Verpflichtungserklärung abgegeben hast?
Den Termin für die Antragstellung an sich ist im Mai. Wir werden gemeinsam erscheinen und dort den Antrag samt aller Dokumente abgeben. So wie ich das richtig verstanden habe muss sie für diesen Termin nun keine Verpflichtungserklärung abgeben richtig ? Auf der Check Liste der Botschaft steht darüber auch nichts.
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#6
Ich weiß nicht, wo genau du die 6 Wochen gelesen hast. Es wurde hier im Forum 6-12 Wochen erwähnt. Aber auf der Internetseite der deutschen Botschaft habe ich etwas anderes gelesen.
Mit mehreren Monaten meinte ich eher 3-4 Monate.

https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...10-5-panel

Weiter unten steht:

Während der Bearbeitung

Die Visastelle prüft und entscheidet in Abstimmung mit der Ausländerbehörde über Ihren Antrag.

Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen auch länger, dauern. Wir kontaktieren Sie, sobald über den Antrag entschieden ist.

Um es für dich noch ein mal klarzustellen:

So wie ich es verstanden habe, wartest du schon seit längerem auf die Antragstellung. Dort legt man die Dokumente vor, die auf dieser Internetseite erwähnt sind. Danach bekommt deine Ehefrau nach 3 Monaten oder vielleicht auch mehr die Antwort. In diesen 3 Monaten wirst du eine Info von der Ausländerbehörde erhalten, eine Verpflichtungserklärung zu beantragen.

Auf der Seite, die ich verlinkt habe, wird nicht nach einer Verpflichtungserklärung gefragt. Das kommt wie bereits erwähnt im zweiten Schritt. Diese Erklärung erhälst du von der Ausländerbehörde.

Und hier mal eine Email von der deutschen Botschaft:

Sehr geehrter Herr X,

danke für Ihre E-Mail. Es reicht, wenn Ihre Ehefrau zu dem Termin kommt. Allerdings sollte sie alle Dokumente im Original und mit je 2 Kopien mitbringen. Sie finden weitere Informationen dazu auf der Webseite der Botschaft Rabat unter Nationale Visa.
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#7
(25.03.2025, 09:07)Enes schrieb: Ich weiß nicht, wo genau du die 6 Wochen gelesen hast.  Es wurde hier im Forum 6-12 Wochen erwähnt. Aber auf der Internetseite der deutschen Botschaft habe ich etwas anderes gelesen.
Mit mehreren Monaten meinte ich eher 3-4 Monate.

https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...10-5-panel

Weiter unten steht:

Während der Bearbeitung

Die Visastelle prüft und entscheidet in Abstimmung mit der Ausländerbehörde über Ihren Antrag.

Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen auch länger, dauern. Wir kontaktieren Sie, sobald über den Antrag entschieden ist.

Um es für dich noch ein mal klarzustellen:

So wie ich es verstanden habe, wartest du schon seit längerem auf die Antragstellung. Dort legt man die Dokumente vor, die auf dieser Internetseite erwähnt sind. Danach bekommt deine Ehefrau nach 3 Monaten oder vielleicht auch mehr die Antwort. In diesen 3 Monaten wirst du eine Info von der Ausländerbehörde erhalten, eine Verpflichtungserklärung zu beantragen.

Auf der Seite, die ich verlinkt habe, wird nicht nach einer Verpflichtungserklärung gefragt. Das kommt wie bereits erwähnt im zweiten Schritt. Diese Erklärung erhälst du von der Ausländerbehörde.

Und hier mal eine Email von der deutschen Botschaft:

Sehr geehrter Herr X,

danke für Ihre E-Mail. Es reicht, wenn Ihre Ehefrau zu dem Termin kommt. Allerdings sollte sie alle Dokumente im Original und mit je 2 Kopien mitbringen. Sie finden weitere Informationen dazu auf der Webseite der Botschaft Rabat unter Nationale Visa.

Danke für deine Hilfe. Ich habe mir überlegt schon jetzt die Verpflichtungserklärung zu beantragen. Außerdem würde es einer meiner Eltern für mich übernehmen. Denkst du das würde so funktionieren, wenn einer meiner Eltern sozusagen die Verpflichtungserklärung übernimmt?
Sollte ich meine und ihre Reisepass Kopien legalisieren?
Gut also beim Videx Antragsformular verneine ich dann die Frage nach einer bestehenden Verpflichtungserklärung falls ich bis dahin noch keine habe.
Zusätzlich muss ich nochmal mit meiner Frau sprechen, da ich zwar den Familiennamen kenne aber nicht recht weiß ob sich das bei Vater und Mutter unterscheidet und zusätzlich fehlt mir bei der Mutter das genau Geburtsdatum auf der Übersetzung und allgemein im Dokument. Dort steht bloß das Geburtsjahr.
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#8
Viel kann ich leider nicht helfen, aber:
Die marokkanischen Ehefrauen nehmen nicht den Nachnamen ihres Mannes an, sondern führen den ihrer Familie weiter. Also 2 verschiedene Nachnamen. 
Und früher / sicher auch jetzt noch war / ist bei manchen das GENAUE Geburtsdatum unbekannt. 
So steht z. B. bei meinem Mann dann der 01.01. plus Jahreszahl eingetragen, was natürlich nicht stimmt. 

Ob bei der Verpflichtungserklärung auch eines deiner Elternteile die Einladung aussprechen kann, kannst du beim Ausländeramt erfragen. 
Bei uns wurden letztes Mal (für einen Neffen) neben anderem beide Gehaltsbescheinigungen verlangt. 

Viel Glück!
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