Sonderflüge nach DE
#1
Hallo,kann mir jemand Informationen geben,wie und wo ich die Sonderflüge bis 9.8.2020 buchen kann ?ich habe versucht über Air Maroc einen Flug für den 9.8.2020 zu buchen,leider ohne Erfolg,ich komme auf der Bu hungsseite nicht weiter.Welche Wege muss ich gehen um einen solchen Flug zu buchen?laut Medien müssen alle Europäer mit abgelaufenen Visum bis zum10.8.2020 ausreisen.kann mir jemand Infos darüber geben ? Gruss kers
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#2
Hallo Kers,
Mit Deinen dürftigen Informationen kommt man leider nicht weit.
Wenn Du mitteilst von wo nach wo Du fliegen möchtest will ich gerne versuchen Dir weiter zu helfen. Inwieweit bist Du flexibel mit Start- und Zielort?

LG, Theo
Bevor Du Dein Kamel dem Schutz Allahs anvertraust, binde es gut fest.
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#3
Hallo Kers ,
Am 7. 8. z.B. gibt es einen Flug von Air Arabia von Casablanca nach Köln für 2.850 DH.

LG, Theo
Bevor Du Dein Kamel dem Schutz Allahs anvertraust, binde es gut fest.
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#4
Hallo Theo,das Thema läuft gerade doppelt im Forum            Es geht darum ,dass alle Europäer mit abgelaufenen Visum aufgefordert sind bis zum 10 Aug das Land zu verlassen.Übern den Luftweg geht es nur mit Sonderflügen von Air Maroc an bestimmten Tagen und nur von Casablanca oder Nador  ,zudem wird nur Frankfurt,Köln oder Bonn angeboten.Ich habe versucht einen Flug zu suchen,komme aber nicht weiter, und wollte eine Auskunft haben ,wie ihr es evtl macht   Gruss kers
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#5
Danke Theo                            für deine Antwort,ich komme aber erst gar nicht auf dass Buchungsportal,ich versuche es später nochmal                      danke danke für deine Antwort   gruss kers
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#6
Hallo Kers,
Ich bin selbst auch in Marokko, momentan in Fes, und hatte soeben keinerlei Probleme mit der Seite von Air Arabia.
Bevor Du Dein Kamel dem Schutz Allahs anvertraust, binde es gut fest.
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#7
Nochmal Hallo Theo         ,man darf nur mit der  Royal Air Maroc rausfliegen
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#8
Theo, entschuldige  man darf auch mit der Arabia fliegen,sorry man bekommt jeden Tag andere Informationen,corona und die Grenzschliessung macht ein verückt    gruss kers
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#9
Hallo Kers,

Woher hast Du denn diese Falschinformation?
Ich habe gerade den Buchungsprozess bei Air Arabia für genau diesen Flug am 7. 8. von Casa nach Köln durchgeführt und beim Zahlungsprozess gestoppt, denn ich will ja nicht diesen Flug nehmen.
Ich bin Deutscher mit Wohnsitz in Spanien, habe hier natürlich eingegeben Wohnsitz in Deutschland und kam ganz schnell zum Abschluß, bzw. Zahlungsaufforderung. Keinerlei Hinweis, daß ich den Flug nicht nehmen darf.
Ich vermute, daß Dir irgendein ganz schlauer diese Falschinformation gegeben hat.
Vor einigen Tagen wurde veröffentlicht, daß sowohl die Flüge der RAM als auch die von Air Arabia sowohl Marokkanern als auch gestrandeten Europäern offen stehen.
Bevor Du Dein Kamel dem Schutz Allahs anvertraust, binde es gut fest.
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#10
Hallo Theo,                                du hast recht,Sorry! Man kann mit Air Maroc und Arabia fliegen
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#11
HALLO,  kann mir jemand noch mal  Informationen geben , bezüglich  abgelaufendes Visum  und ausreisen bis zum 10. Aug     ich finde keine Sonderflüge nach DE ,auch  auf der Internet Seite der deutschen Botschaft  Rabat ist dort seit gestern  kein Eintrag mehr zu finden, muss man jetzt ausreisen oder nicht?
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#12
Hallo, 
laut Internetseite der Deutschen Botschaft ist es wohl so das man dazu aufgerufen ist bis zum. 10. August auszureisen wer keinen gültigen Aufenthaltstitel hat. Ebenso die Kulanz soll bis zum 10. August auslaufen. Wer mehr als 90 Tage im Land ist muss bei der zuständigen Präfektur der DGSN vorstellig werden ein Flugticket vorlegen und dann bekommt eine Ausreiseerlaubnis das man ohne Probleme ausreisen kann. Soll heissen der Eintrag im System wird gelöscht, der automatisch erstellt wird wenn man die 90 Tage überschreitet.

Deutsche Botschaft 


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MfG

Marco Wensauer
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#13
Hallo Kerstin,

ja, Du (und falls er keine "carte se jour" hat) Dein Sohn müssen bis zum 10. August ausgereist sein.

Falls Du im Internet keine Flüge findest, kannst Du diese auch in einem Reisebüro in Agadir buchen.






Mit besten Grüßen,

Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#14
@Kers und alle anderen Betroffenen,

ich kann den Informationen der Deutschen Botschaft keinen Zwang zur Ausreise entnehmen. Es gibt nur einen Zwang, seine Situation zu regularisieren, d.h., wenn Du weiter in Marokko bleiben möchtest, müßtest Du zum nächsten Bureau des etrangers gehen und dort eine Carte de sejours oder eine

VISUMVERLÄNGERUNG

beantragen. Außer einer Carte de sejour gibt es nämlich noch die Möglichkeit sein Visum zu verlängern, d.h. Du bekommst eines neues Visum, das erneut 3 Monate gültig ist.

Sobald Du Deinen Antrag auf Carte de sejours oder Verlängerung des Visums abgegeben hast, bekommst Du vom Bureau des etrangers ein "RÉCÉPISSÉ" ausgehändigt, daß bis zum Erhalt der Carte de sejour oder der Verlängerung des Visums zusammen mit Deinem Paß als Visum fungiert.

Hier im Forum werden leider viele Falschinformationen verbreitet.

Die aktuell gültigen Gesetze sind im übrigen alle auf Französisch und Arabisch von offiziellen Regierungsseiten downzuloaden, z.B. auf

http://adala.justice.gov.ma/production/html/Fr/liens/..%5C164711.htm.


Der marokkanische Staat funktioniert weit besser, als es oft im Forum dargestellt wird. Gewisse Mängel werden dabei von mir nicht bestritten, allerdings ist Deutschland in den letzten Jahren derart abgesackt, daß man das Gleiche auch von Deutschland sagen kann. Marokko ist die Schweiz Afrikas. Wer dies nicht versteht, der sollte einmal in andere afrikanische oder arabische Länder reisen.

Viel Erfolg und beste Grüße

Aksayt
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#15
(29.07.2020, 21:35)Aksayt schrieb: @Kers und alle anderen Betroffenen,

ich kann den Informationen der Deutschen Botschaft keinen Zwang zur Ausreise entnehmen. Es gibt nur einen Zwang, seine Situation zu regularisieren, d.h., wenn Du weiter in Marokko bleiben möchtest, müßtest Du zum nächsten Bureau des etrangers gehen und dort eine Carte de sejours oder eine

VISUMVERLÄNGERUNG

beantragen. Außer einer Carte de sejour gibt es nämlich noch die Möglichkeit sein Visum zu verlängern, d.h. Du bekommst eines neues Visum, das erneut 3 Monate gültig ist.

Hallo, 
ja das mit der Verlängerung ist aber auch nicht so einfach, also mit einfach hin gehen und verlängern lassen ist es nicht abgetan. 
Wenn ich soweit richtig Informiert bin, muss man auf jeden Fall schon mal nachweisen das seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wie das auszusehen hat, ist dann immer von der Zuständigen Behörde in manchen Fällen sogar vom Sachbearbeiter abhängig.
MfG

Marco Wensauer
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#16
Vielen Dank für eine Rückmeldungen, ich habe es glaube ich verstanden,ich bekomme aber immer nur mündlich eine Ablehnung für eine Verlängerung ,wie soll ich denn nachweisen ,dass ich mi ch um eine Verlänerung gekümmert habe, um einen Nachweiss zuhaben, ich versuche heute in Agadir  Reiseburo einen Flug für den 9 Aug zu bekommen , dann ist es so , dann muss man erstmal raus , irgendwann gibt man auf    gruss Kers
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#17
Hallo Aksayt,


Zitat:ich kann den Informationen der Deutschen Botschaft keinen Zwang zur Ausreise entnehmen.

Ein Zwang direkt zur Ausreise besteht nicht aber ein Zwang zur Legalisierung des Aufenthaltes und wenn das nicht möglich ist besteht doch Zwang zur Ausreise.






Zitat:.....gehen und dort eine Carte de sejours oder eine VISUMVERLÄNGERUNG beantragen....


Für EU-Bürger besteht keine Visumspflich. Es besteht vielmehr eine pauschaule Aufenthaltserlaubnis. Visums werden nicht ausgestellt und auch nicht verlängert.
Was verlängert werden kann ist die AUFENTHALTSERLAUBNIS.

Um seinen Aufenthalt zu verlängern oder eine `carte se jour`zu beantragen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit "so einfach mal zur Polizei gehen und ein Formular ausfüllen" ist dem nicht abgetan.
Wie Kers schon schrieb bekommt man oft nur mündliche und unbegründete Ablehnungen.
Ganz sicher ist, wie Du schreibst, Marokko einer der am besten funktionierenden Staaten in Afrika aber Fakt ist eben auch, dass insbesondere der Behördenapparat sehr schlecht funktioniert und man auf schriftliche Anfragen in mehr als 95% der Fälle keine schriftliche Antwort bekommt.
Das hat u.a. damit zu tun, dass die Herren selber kaum Bescheid wissen und sich nicht festlegen lassen möchten.
Mündliche Aussagen können hinterher immer "gebogen" werden.

Das von Dir verlinkte Bulletin ist übrigens überaltert.
In 2019 gab es zahlreiche Änderungen.





Mit besten Grüßen,

Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#18
(30.07.2020, 07:30)Kers schrieb: Vielen Dank für eine Rückmeldungen, ich habe es glaube ich verstanden,ich bekomme aber immer nur mündlich eine Ablehnung für eine Verlängerung ,wie soll ich denn nachweisen ,dass ich mi ch um eine Verlänerung gekümmert habe, um einen Nachweiss zuhaben, ich versuche heute in Agadir  Reiseburo einen Flug für den 9 Aug zu bekommen , dann ist es so , dann muss man erstmal raus , irgendwann gibt man auf    gruss Kers

Hallo, 
gemäss dem Marokkanischen Gesetzen ist der Beamte dazu verpflichtet dir das auf Aufforderung schriftlich zu geben, mit der Begründung. 
Wird aber nie passieren das dir ein Beamter einen Nachweis über die eigene Unfähigkeit ausstellt, das einzige was die wissen ist gib niemals was schriftliches aus der Hand. 
Alternativ kann man fragen ob sich vielleicht in einem Cafe darüber nochmals unterhalten könnte.
MfG

Marco Wensauer
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#19
Auf unserer Ausländerbehörde gibt es einen öffentlichen Aushang in arabischer und französischer Sprache. Man braucht also erst mal niemanden zu fragen.
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#20
Die Seite service-public.ma gibt sehr gute Informationen über alle Lebenslagen, die Marokko betreffen
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