Dauer für Nationales Visum über 12 Monate?
#1
Ich habe im Dezember meine Frau in Marokko geheiratet. Ende Januar hat meine Frau sich bei der Botschaft in Rabat gemeldet, um ein Nationales Visa zum zwecke des Ehegattennachzugs zu beantragen. So weit so gut. Seitdem wartet meine Frau auf die ominöse e mail, um in die Botschaft zum Interview eingeladen zu werden. Auf der Homepage der Botschaft wird die Dauer für ein Nationales Visum mit "mehr als 12 Monaten" angegeben. Ich habe schon ein paar Mails an die Botschaft geschrieben, mit der Frage, wann wir denn etwa mit einen Termin rechnen können, da "mehr als 12 Monate" auch ewig bedeuten kann. Die Antworten waren mehr oder weniger die selben. "Warten sie einfach ab". 

Meine Frage an euch ist, wie lange habt ihr denn auf einen Termin gewartet? 

Die andere Frage die ich mir stelle ist, wie habt ihr denn das mit der Krankenversicherung gehandhabt? Im Internet geistern Gerüchte dass der marokkanische Partner eine Krankenversicherung brauch, bevor er/sie einreist. Ist damit eine normale Reiseversicherung gemeint?
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#2
Hallo Maino,

was die Krankenversicherung betrifft, so ist dies eine marokkanische Auslandskrankenversicherung die zum Erhalt eines Visums erforderlich ist.
Diese können bei jeder marok. Versicherungsagentur abgeschlossen werden.


Ja, die Wartezeiten für Visums sind unverschämt lange und ich pers. glaube, dass das nicht nur an einer personellen Überlastung der Botschaft liegt.

Es ist allgemein bekannt, dass die Heirat mit einem Europäer/In für Marokkaner wie ein Sechser im Lotto ist.
Es bedeutet die legale Einreise nach Europa und somit in einen geglaubten unermesslichen Reichtum und Wohlstand.
Aus diesem Grund werden seitens der Marokkaner Tausende Euro an Europäer (meist Marokkaner mit EU-Pass) bezahlt wenn man diese heiraten darf.

Bio-Europäer fallen häufig auf "vorgetäuschte" Liebe herein und wissen nicht, dass es dem marok. Partner in den allermeisten Fällen nur ums Visum und den geglaubten Wohlstand geht.
Deswegen ist es hier auch möglich, dass ein 65 Jähriger Europäer von einer 25 Jährige Marokkanerin "geheiratet" werden kann und die 30 Jährige 125 Kilo-Frau sowie die 55 Jährige Schabracke gute Chancen bei knackig braun gebrannten 27 Jährigen Marokkanern haben, die diese den ganzen Tag lang Bauchpinseln.

Ich denke, dass die Wartezeiten extra in die Länge gezogen werden weil sich dadurch so manch eine Zusammenführung erledigt hat, denn dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Betroffenen merken, dass sie doch nicht so richtig zusammen passen höher als bei schnellen Handlungen.




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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#3
Ich habe es mir schon gedacht, dass es mit der Versicherung so abläuft wie du es dargestellt hast. 3 Monate versichert für ein paar Groschen. Dennoch bin ich froh es schwarz auf weiß zu lesen.

Ich kam schon in Versuchung der Botschaft zu schreiben, dass ich und meine Frau etwa das gleiche Alter haben, die selbe Sprache sprechen und es generell keinen Grund gibt länger als 5 Minuten unseren Fall zu kontrollieren, da alles klar sein sollte, habe jedoch die Befürchtung, dass die Botschaftsangestellten dadurch provoziert werden könnten und unseren Fall wieder nach hinten verschieben um uns für die Kritik zu "bestrafen". 

Die einzige logische Erklärung weshalb es so lange dauert ist meiner Meinung nach auch die wohl hohe Anzahl der vielen Scheinehen, das typische Klischee eben, da man selbst in Indonesien nur 3 Monate wartet bis man ein Visum bekommt.

Mit der Botschaft zu telefonieren ist nicht möglich, keiner geht ran, meine Mails werden eigentlich nur mit "Warte mal ab" beantwortet, im Endeffekt sind mir meine Hände gebunden. Jedoch habe ich die Idee, dass meine Frau mal so einen TSL Angestellten kontaktiert und besticht um einen Termin zu bekommen. Ob TSL überhaupt mit uns zu tun hat weiss ich nicht, jedoch sehe ich das als Chance etwas zu tun, ein letzter Strohhalm.

Auf der anderen Seite bekomme ich die Geschichte der Cousine meiner Frau nicht aus dem Kopf. Er ist ü60, sie 25. Er ist aus den USA und wohlhabend (sie spricht nicht mal englisch). In 7 Monaten haben sie das visa bekommen, ob man es mit Deutschland vergleichen kann, lass ich mal so stehen. Was ich jedoch weiss ist, sie haben einen Anwalt beauftragt. Daher spiele ich mit den Gedanken einen deutscher Anwalt zu holen, um möglicherweise etwas zu beschleunigen. Nach dem Motto "Ich hab so schlimme Depressionen, legt einen Gang zu". Ein Schreiben eines Anwalts hört sich doch etwas besser an als von mir als Privatperson. Ist das sinnvoll?
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#4
(05.11.2023, 07:43)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Maino,

was die Krankenversicherung betrifft, so ist dies eine marokkanische Auslandskrankenversicherung die zum Erhalt eines Visums erforderlich ist.
Diese können bei jeder marok. Versicherungsagentur abgeschlossen werden.

Wenn Du in D gesetzlich krankenversichert bist, kannst Du Deine Frau doch einfach in der Familienversicherung mitversichern und eine Versichertenkarte ausstellen lassen. Das kostet nichts zusätzlich. Wenn Du privat versichert bist, musst du für sie extra bezahlen, das lohnt sich dann natürlich nicht.
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#5
Mike,

bist Du sicher dass das funktioniert mit Wohnsitz in Marokko?




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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#6
(07.11.2023, 09:14)Thomas Friedrich schrieb: Mike,

bist Du sicher dass das funktioniert mit Wohnsitz in Marokko?




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Hallo @Thomas und @Mike,

bei uns (allerdings vor langer Zeit!) ging das erst, als mein Mann hier eingereist war & den Wohnsitz hier hatte. Zuvor hat er eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. 

Gruß,
Maria
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#7
(05.11.2023, 17:10)Maino schrieb: Ich habe es mir schon gedacht, dass es mit der Versicherung so abläuft wie du es dargestellt hast. 3 Monate versichert für ein paar Groschen. Dennoch bin ich froh es schwarz auf weiß zu lesen.

Ich kam schon in Versuchung der Botschaft zu schreiben, dass ich und meine Frau etwa das gleiche Alter haben, die selbe Sprache sprechen und es generell keinen Grund gibt länger als 5 Minuten unseren Fall zu kontrollieren, da alles klar sein sollte, habe jedoch die Befürchtung, dass die Botschaftsangestellten dadurch provoziert werden könnten und unseren Fall wieder nach hinten verschieben um uns für die Kritik zu "bestrafen". 

Die einzige logische Erklärung weshalb es so lange dauert ist meiner Meinung nach auch die wohl hohe Anzahl der vielen Scheinehen, das typische Klischee eben, da man selbst in Indonesien nur 3 Monate wartet bis man ein Visum bekommt.

Mit der Botschaft zu telefonieren ist nicht möglich, keiner geht ran, meine Mails werden eigentlich nur mit "Warte mal ab" beantwortet, im Endeffekt sind mir meine Hände gebunden. Jedoch habe ich die Idee, dass meine Frau mal so einen TSL Angestellten kontaktiert und besticht um einen Termin zu bekommen. Ob TSL überhaupt mit uns zu tun hat weiss ich nicht, jedoch sehe ich das als Chance etwas zu tun, ein letzter Strohhalm.

Auf der anderen Seite bekomme ich die Geschichte der Cousine meiner Frau nicht aus dem Kopf. Er ist ü60, sie 25. Er ist aus den USA und wohlhabend (sie spricht nicht mal englisch). In 7 Monaten haben sie das visa bekommen, ob man es mit Deutschland vergleichen kann, lass ich mal so stehen. Was ich jedoch weiss ist, sie haben einen Anwalt beauftragt. Daher spiele ich mit den Gedanken einen deutscher Anwalt zu holen, um möglicherweise etwas zu beschleunigen. Nach dem Motto "Ich hab so schlimme Depressionen, legt einen Gang zu". Ein Schreiben eines Anwalts hört sich doch etwas besser an als von mir als Privatperson. Ist das sinnvoll?


Hallo Maino,

ich denke mal, ein Anwalt (der sich auch auskennt) ist nie von Nachteil, kostet aber. 

Ob die von dir genannten Gründe zur Beschleunigung wohl sinnvoll wären??

Kann nicht deine Frau in Rabat auf der Matte stehen & dort vorstellig werden? Hartnäckig sein!
Auf den eMail-Verkehr würde ich auch nicht bauen….

Ihr habt eine gemeinsame Sprache, gut. 
Falls das NICHT Deutsch ist, würde ich deiner Frau raten, schon in Marokko möglichst viele Deutsch-Sprachdiplome zu erwerben, mindestens A2! Besser noch B1, 
A1
wird natürlich vorausgesetzt. 

Damit hätte sie dann bald nach ihrer Ankunft gute Chancen, eine Ausbildung / Qualifikation zu starten & müsste nicht zuhause herumsitzen. 

Und @Cousine deiner Frau:

Mabrouk, die hat es geschafft!
Möge ihr mit ihrem Ehemann eine lange, glückliche Beziehung geschenkt werden. 
In Marokko ist es ja nicht ungewöhnlich, einen deutlich älteren Mann zu heiraten (heiraten zu müssen  Sick

Ein interessantes Thema……und weites Feld. 

Euch alles Gute!

Gruß,
bulbulla
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#8
@Maria,

Zitat:Kann nicht deine Frau in Rabat auf der Matte stehen & dort vorstellig werden? Hartnäckig sein!


Das kann nicht funktionieren denn ohne Termin wird man noch nicht einmal herein gelassen in die deutsche Botschaft.





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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#9
(07.11.2023, 12:04)Thomas Friedrich schrieb: @Maria,

Zitat:Kann nicht deine Frau in Rabat auf der Matte stehen & dort vorstellig werden? Hartnäckig sein!


Das kann nicht funktionieren denn ohne Termin wird man noch nicht einmal herein gelassen in die deutsche Botschaft.





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Hallo Thomas,

das wusste ich nicht. Ich dachte, mit persönlichem Erscheinen & Hartnäckigkeit ginge etwas….

Vllt äußern sich hier noch Ehepaare, die vor kurzem geheiratet haben!

Gruß,
Maria
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#10
(04.11.2023, 22:36)Maino schrieb: Ich habe im Dezember meine Frau in Marokko geheiratet. Ende Januar hat meine Frau sich bei der Botschaft in Rabat gemeldet, um ein Nationales Visa zum zwecke des Ehegattennachzugs zu beantragen. So weit so gut. Seitdem wartet meine Frau auf die ominöse e mail, um in die Botschaft zum Interview eingeladen zu werden. Auf der Homepage der Botschaft wird die Dauer für ein Nationales Visum mit "mehr als 12 Monaten" angegeben. Ich habe schon ein paar Mails an die Botschaft geschrieben, mit der Frage, wann wir denn etwa mit einen Termin rechnen können, da "mehr als 12 Monate" auch ewig bedeuten kann. Die Antworten waren mehr oder weniger die selben. "Warten sie einfach ab". 

Hallo, 
je nach Wohnort bietet sich das Honorarkonsulat in Agadir an, der dortige Konsul ist bekannt dafür so einiges "beschleunigen" kann. Allerdings ist der Konsul auch für seine grossen Hosentaschen bekannt, kurz gesagt Antworten gibt es nur gegen Bares.
MfG

Marco Wensauer
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#11
(07.11.2023, 10:30)bulbulla schrieb:
(07.11.2023, 09:14)Thomas Friedrich schrieb: Mike,

bist Du sicher dass das funktioniert mit Wohnsitz in Marokko?
Hallo @Thomas und @Mike,

bei uns (allerdings vor langer Zeit!) ging das erst, als mein Mann hier eingereist war & den Wohnsitz hier hatte. Zuvor hat er eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. 

Gruß,
Maria

Hallo Maino,

ein gemeinamer Wohnsitz ist nicht zwingend für eine Familienversicherung. ich erinnere mich noch, dass eine Heiratsurkunde genügte, eine Meldebescheinigung wurde nicht verlangt. Das ist aber auch schon Äonen her. Ich würde einfach mal bei der Kasse nachfragen, kostet schließlich nichts.

Gruß

Mike
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#12
Also als erstes ein Dankeschön für die vielen helfenden Kommentare. Zum Thema "Krankenversichert in Deutschland" kann ich zumindest etwas handfestes beisteuern. Meine Krankenkasse (Barmer) verlangt den Pass meiner Frau, die Ehebescheinigung (ob eine legalisiert übersetzte Marokkanische ausreicht weiß ich nicht) und eine Meldebescheinigung.

Übrigens war ich spontan beim Jobcenter um ein paar Infos zu bekommen. Anscheinend wird ein Deutschkurs hier in Deutschland bezahlt, jedoch nur ab B2, alle Angaben ohne Gewähr!
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#13
(08.11.2023, 16:41)Maino schrieb: Also als erstes ein Dankeschön für die vielen helfenden Kommentare. Zum Thema "Krankenversichert in Deutschland" kann ich zumindest etwas handfestes beisteuern. Meine Krankenkasse (Barmer) verlangt den Pass meiner Frau, die Ehebescheinigung (ob eine legalisiert übersetzte Marokkanische ausreicht weiß ich nicht) und eine Meldebescheinigung.

Übrigens war ich spontan beim Jobcenter um ein paar Infos zu bekommen. Anscheinend wird ein Deutschkurs hier in Deutschland bezahlt, jedoch nur ab B2, alle Angaben ohne Gewähr!

Hallo Maino,

zu Auskünften über Sprachkurse geh mal auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit. Dort findest du alle Infos. Sprachkurse werden zumindest teilweise ersetzt! Alle Niveaus. 

Wichtig:
NUR mit der marokkanischen Eheschließung seid ihr hier in D nicht verheiratet, NUR in Marokko. 
Die Urkunde bedarf einer Anerkennung / „Umwandlung“
durch die dt. Botschaft Rabat!

Der Termin ist also nicht NUR für das Einreisevisum wichtig!

Die nächsten Schritte erledigst du dann auf eurem Rathaus. 

Vllt schreiben hier welche, die die Prozedur vor kurzem erledigt haben, wäre hilfreich für dich!

Marcos  Tipp mit Konsulat Agadir ist sehr gut!
Deine Frau könnte sich dorthin wenden. Natürlich auch mit Termin!

Alles Gute!
bulbulla
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#14
Ergänzung:

Sicher erhältst du auch bei eurer Volkshochschule Auskunft. Dort laufen die Integrations-/
Sprachkurse.
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#15
Ich hätte da noch eine Frage, ich hoffe mir kann da einer weiterhelfen.

Wie sieht es eigentlich mit der Steuerklasse aus, wenn man nur eine ausländische übersetzte und beglaubigte Eheurkunde hat. Kann man dann die steuerklasse wechseln oder muss man ins Deutsche Eheregister eingetragen werden?

Ich habe mir mal den Antrag dafür angeschaut. Liege ich richtig, dass beide Ehepartner persönlich sich in der Botschaft vorstellen müssen um den Antrag gestempelt zu bekommen? Der Antrag lautet "Antrag auf Beurkundung einer auslandseheschliessung in das Eheregister". Es wäre ja krass wenn man wegen diesem einen Dokument als deutscher in die Botschaft eines Landes müsste um eine Unterschrift zu tätigen. Weiss da jemand mehr?
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#16
Hallo Maino,

ja,beide Ehepartner müssen zwecks Unterschrift zur dt. Botschaft.
Zuvor muß die marok. Eheurkunde beglaubigt und überbeglaubigt und übersetzt werden.
Üblicherweise macht man das unmittelbar nach der mark. Eheschließung, so dass der evt. im Ausland lebende Partner nicht extra deswegen noch einmal anreisen muss.



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#17
Zwecks Krankenkasse konnte ich meine Frau auch direkt ges. mit Familienversichern, die TK wollte nur die deutsche Eheurkunde sehen und schon kam die Karte von der Krankenkasse.
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#18
(15.11.2023, 17:44)Maino schrieb: Ich hätte da noch eine Frage, ich hoffe mir kann da einer weiterhelfen.

Wie sieht es eigentlich mit der Steuerklasse aus, wenn man nur eine ausländische übersetzte und beglaubigte Eheurkunde hat. Kann man dann die steuerklasse wechseln oder muss man ins Deutsche Eheregister eingetragen werden?

Ich habe mir mal den Antrag dafür angeschaut. Liege ich richtig, dass beide Ehepartner persönlich sich in der Botschaft vorstellen müssen um den Antrag gestempelt zu bekommen? Der Antrag lautet "Antrag auf  Beurkundung einer auslandseheschliessung in das Eheregister". Es wäre ja krass wenn man wegen diesem einen Dokument als deutscher in die Botschaft eines Landes müsste um eine Unterschrift zu tätigen. Weiss da jemand mehr?

Hallo Maino,

die Eheurkunde ist nicht das Problem, die übersetzte und durch die Botschaft beglaubigte marokkanische Urkunde sollte auch in D als Nachweis der Heirat ausreichen. Ich und meine Frau haben jahrelang nur mit dieser Übersetzung gelebt, weil der deutsche Standesbeamte sich weigerte, uns ins deutsche Eheregister einzutragen. Krankenkasse, Steuerklasse ändern war damit kein Problem. Erst 8 Jahre später nach einem Umzug in ein anderes Bundesland wurde die Eintragung dann akzeptiert. Es sollte also ausreichen, die Eintragung erst nach erfolgter Familienzusammenführung vornehmen zu lassen. Das ist aber auch schon Jahrzehnte her, ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.

Als Ehepaar habt Ihr das Recht auf gemeinsame Veranlagung zu Einkommensteuer (Klasse III/V), das führt meist zu einer geringeren Abgabenbelastung. Allerdings setzt das einen gemeinsamen Wohnsitz in D voraus. Im Moment lebt ihr ja noch (zwangsweise) getrennt. Es ist also recht wahrscheinlich, dass sich das Finanzamt da querstellt. Vielleicht einfach mal probieren und erwähnen, dass es sich nur um ein vorübergehende kurze Trennung handelt; eventuell auch einen Steuerberater fragen, ob er da was reißen kann. Zumindest lassen sich finanzielle Unterstützungszahlungen an die Ehegattin bis zu einem gewissen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzen, was die Steuerlast ebenfalls mindert.
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