21.09.2018, 10:04
salam alikum/hallo
Wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Leider hat meine Ehemann Ablehnung bekommen
Ich bin eu-bürgerin und lebe von Jobcenter hatte aber Bescheinigung von Ärztlich Dienst Jobcenter das ich weitere 6 monate nicht Arbeit kann und dazu das ich eine kind mit Behinderung habe mit Pflege grad 2.
Trotzdem alles wurde abgelehnt nach so viel wartenzeit.
Das was das deutsche Botschaft in Rabat schreibt:
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu mussen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der auslanderrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werdren kann. Die für die ablehnung Ihres Antrages wesentlichen tragenden Gründe werden Ihnen nachfolgend mitgeteilt:
Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach § 2 Abs. 1 FreizügigG/ EU, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschuts und ausreichende Existenzmittel verfügen. Die beteiligte Ausländerbehörde STV Rüsselsheim führte für Ihre Ehefrau die Prüfung des Lebensunterhalts durch.
Ihre Ehefrau ist nicht in der Lage, ausreichende Existenzmittel zur Sicherung des Lebensunterhalts aufzubringen.
Ihre Ehefrau erhält zur Sicherung ihrer Existenz Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Insgesamt erhält Ihre Ehefrau 1.519,76€ monatlich. Folglich ist Frau....nicht in der Lage, Ihre Existenz ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten. ,,Nimmt die betreffende Person Sozialhilfeleistungen in Anspruch, indiziert dies das Fehlen ausreichender Existenzmittel'' (BeckOK AuslR/Tewocht friezügG/EU § 4 Rn. 9-11, beck-online). Folglich verfüget Ihre Ehefrau nicht über ausreichende Existenzmittel. Ein Anspruch auf den Nachzug zu einem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nach § 4 freizügigG/ EU in Verbindung mit § 2 Abs. 1 FreizügigG/ EU besteht demnach nicht.
Vieleicht hat jemand hier erfahrung ?
Liebe Grüße
Wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Leider hat meine Ehemann Ablehnung bekommen
Ich bin eu-bürgerin und lebe von Jobcenter hatte aber Bescheinigung von Ärztlich Dienst Jobcenter das ich weitere 6 monate nicht Arbeit kann und dazu das ich eine kind mit Behinderung habe mit Pflege grad 2.
Trotzdem alles wurde abgelehnt nach so viel wartenzeit.
Das was das deutsche Botschaft in Rabat schreibt:
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu mussen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der auslanderrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werdren kann. Die für die ablehnung Ihres Antrages wesentlichen tragenden Gründe werden Ihnen nachfolgend mitgeteilt:
Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach § 2 Abs. 1 FreizügigG/ EU, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschuts und ausreichende Existenzmittel verfügen. Die beteiligte Ausländerbehörde STV Rüsselsheim führte für Ihre Ehefrau die Prüfung des Lebensunterhalts durch.
Ihre Ehefrau ist nicht in der Lage, ausreichende Existenzmittel zur Sicherung des Lebensunterhalts aufzubringen.
Ihre Ehefrau erhält zur Sicherung ihrer Existenz Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Insgesamt erhält Ihre Ehefrau 1.519,76€ monatlich. Folglich ist Frau....nicht in der Lage, Ihre Existenz ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten. ,,Nimmt die betreffende Person Sozialhilfeleistungen in Anspruch, indiziert dies das Fehlen ausreichender Existenzmittel'' (BeckOK AuslR/Tewocht friezügG/EU § 4 Rn. 9-11, beck-online). Folglich verfüget Ihre Ehefrau nicht über ausreichende Existenzmittel. Ein Anspruch auf den Nachzug zu einem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nach § 4 freizügigG/ EU in Verbindung mit § 2 Abs. 1 FreizügigG/ EU besteht demnach nicht.
Vieleicht hat jemand hier erfahrung ?
Liebe Grüße