Vor 9 Stunden
Mal eine Frage an die Marokkaner (oder langjährige Expats) hier:
Ist es in der Praxis möglich, eine marokkanische Rente nach Deutschland überweisen zu lassen? Laut Office de Change sollte es gehen:
https://www.oc.gov.ma/fr/faq/la-retraite...ansferable
Mit Deutschland gibt es auch ein Sozialversicherungsabkommen, das die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen erlaubt (s. §35):
https://www.dvka.de/media/dokumente/rech...ko_sva.pdf
In der Praxis scheint es aber in dieser Richtung nicht zu funktionieren, das Office de Changes zahlt nur auf ein Konto bei einer marokkanischen Bank, diese lehnt aber eine Überweisung von nicht konvertiblen Dirham ins Ausland ab.
Die Sache ist u.a. auch deshalb wichtig, weil die marokkanische Rente bei Übertragbarkeit in D versteuert werden muss und der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Ist es in der Praxis möglich, eine marokkanische Rente nach Deutschland überweisen zu lassen? Laut Office de Change sollte es gehen:
https://www.oc.gov.ma/fr/faq/la-retraite...ansferable
Mit Deutschland gibt es auch ein Sozialversicherungsabkommen, das die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen erlaubt (s. §35):
https://www.dvka.de/media/dokumente/rech...ko_sva.pdf
In der Praxis scheint es aber in dieser Richtung nicht zu funktionieren, das Office de Changes zahlt nur auf ein Konto bei einer marokkanischen Bank, diese lehnt aber eine Überweisung von nicht konvertiblen Dirham ins Ausland ab.
Die Sache ist u.a. auch deshalb wichtig, weil die marokkanische Rente bei Übertragbarkeit in D versteuert werden muss und der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

