Verpflichtungenserklärung und Einladungsschreiben Visa Deutschland
#1
Exclamation 
Hallo liebe User,

mein fester Freund (Marokkaner) würde mich sehr gerne zum ersten Mal in Deutschland besuchen kommen.

Ich habe eine ganz konkrete Frage, eventuell hat damit jemand schon Erfahrung gemacht. Shy

Ich würde ihn gerne via Einladungsschreiben einladen, allerdings würde die Verpflichtungserklärung ein deutscher Freund von mir übernehmen.

Ist das überhaupt so möglich?
Oder muss die Verpflichtungserklärung und das Einladungsschreiben die selbe Person machen? 

Vielen Dank im voraus für alle Antworten!  Heart
Zitieren
#2
Derjenige, der den Antrag stellt muss sich voll und ganz um den Besucher kümmern. Es geht letztendlich um Versicherungen und Haftung. ... Einen Antrag für eine andere Person stellen und sich nicht kümmern, geht meines Wissens nach absolut nicht.
Zitieren
#3
(04.02.2022, 15:21)Maghribi schrieb: Derjenige, der den Antrag stellt muss sich voll und ganz um den Besucher kümmern. Es geht letztendlich um Versicherungen und Haftung. ... Einen Antrag für eine andere Person stellen und sich nicht kümmern, geht meines Wissens nach absolut nicht.

Nein, das geht nicht. 
Mit dem „hébergement“ übernimmt der / die Einladende zahlreiche Verpflichtungen, die nicht zu unterschätzen sind. 
Genaue Auskünfte erteilt die zuständige Gemeindeverwaltung. 

Es dürfte im übrigen sehr fraglich sein, ob das Besuchervisum gewährt wird. MMn fast ausgeschlossen.
Zitieren
#4
Hallo.

Diese Verpflichtungserklärung ist sehr weitreichend.
D.h., Du heftest für nachezu alles, ggf. auch für die Kosten einer Abschiebung.

Wenn Dein Freund keine Verwurzelung (Berufsausbildung, feste Arbeit, Frau und Kinder, Vermögen, ect) hat, sind seine Chancen ein Visum zu bekommen ohnehin sehr schlecht.




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Zitieren
#5
Wer eine Verpflichtungserklärung übernimmt, sollte sich des Risikos bewusst sein.

Ich erinnere mich, wie in den Nachrichten vor nicht all zu langer Zeit gemeldet wurde, dass beim Ansturm der Syrer nach Deutschland viele bei der Unterstützung der Flüchtlinge eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, und dann auf riesengroßen Kosten sitzen geblieben sind. 

Denke bitte nicht "es wird schon alles gut gehen, ich kann dem anderen vertrauen", sondern überlege dir auch den schlechten Fall, was alles passieren könnte.
Hier nur ein paar Hinweise:

Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz - Hilfe für Ausländer oder großes finanzielles Risiko?
https://www.strafverteidiger-salzgitter....rklaerung/

Wikipedia: Risiken der Verpflichtungserklärung
https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflicht...nzuweisen.


Verpflichtungserklärung auf mehrere Personen verteilt
im PDF-Dokument: Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung ...
siehe: Kapitel: Grundsätze, unter Punkt B)
https://vv.potsdam.de/vv/Verpflichtungse...6.2018.pdf

" ... Wird im Ausnahmefall zugelassen, dass mehrere Verpflichtungserklärende eine
Verpflichtungserklärung abgeben (z. B. zur Vermeidung unzumutbarer Härten),
so ist für jeden Verpflichtungserklärenden ein Formular zu verwenden und zusätzlich
auf den Formularen zu vermerken, dass mehrere Personen als Gesamtschuldner
eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben und deren Personendaten
anzugeben. ..."


Alles Gute!
und bitte in Ruhe überlegen und ggf. auch andere fragen, vielleicht auch eine Rechtsberatung.
Es ist durchaus schon vorgekommen, dass manche Ausländer in Deutschland untergetaucht sind, 
die alles nur gemacht haben um illegal in Deutschland oder in Europa zu arbeiten, und dir bleiben nur wahnsinnige Kosten.
Verzweifelte Menschen, die sich in Nussschalen zur Überfahrt nach Europa begeben, würden auch vieles andere wagen.

.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nachfrage Visa Tourist/Familien <- Tommy 11 8.253 30.01.2023, 20:10
Letzter Beitrag: Tommy

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste