Taxe d'habitation
#1
Question 
Hallo,

nachdem wir unsere neue Wohnung in Rabat bezogen haben, stellt sich das leidige Thema der Wohnungsbesteuerung.
So wie ich es verstanden habe, gibt es zwei Steuerarten:

1. Taxe de service communaux (Gemeindesteuer), für die Kernstadt in Höhe von 10.5% des valeur locative (Mietwert).
2. Taxe d'habitation (Wohnungssteuer), deren Satz von 0-30% gestaffelt ist.

Für die Hauptwohnung (residence principale) gibt es wohl einen Nachlass in Höhe von 75% auf den Mietwert. Bei Neubauten, die weniger als 5 Jahre alt sind, entfällt die Taxe d'habitation ganz, aber nur für die Hauptwohnung.

Hier ist das Ganze u.a. mit einem Beispiel recht übersichtlich erklärt: https://valfoncier.ma/taxe-habitation-maroc/

Allerdings ist mir nicht klar, wie der "valeur locative" berechnet wird, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Wird da eine Vergleichsmiete herangezogen? Und was ist im Beispiel im obigen Link der "montant à deduire"? Ist dies ein konstanter Abschlag von 500 bzw. 6500DH?

 Unser Nachbar zahlt eine Monatsmiete von 10000DH, die Wohnung wird allerdings gewerblich genutzt (Arztpraxis). Die Rechnung sähe dann so aus:

Valeur locative annuelle   120 000 DH
Abattement de 75%         90  000 DH
Base imposable                  30 000 DH
Taux à appliquer                20%
Calcul de la Taxe                30 000*20% = 6000DH
Montant à déduire             500 DH
Taxe à payer                       5500DH

Dazu käme noch die Gemeindesteuer in Höhe von 30 000*10.5% = 3150DH, insgesamt also 8650DH. Das kommt mir recht hoch vor, unsere Bekannten und Verwandten bezahlen deutlich weniger.
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#2
Hallo Mike,

ich staune immer wieder über Dein detailliertes Wissen über bestimmte marokkanische Angelegenheiten!

Ich denke, dass kaum ein Marokkaner über diesen Kenntnisstand verfügt.

Im Immobilienbereich ich leider auch nicht, so dass ich Dir nicht weiter helfen kann.

Womöglich kann Malim Dir dazu aber hilfreiche Antworten geben.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#3
Lokale Steuern und Eigenmietwert (valeur locative) in Marokko
30/09/2013


https://blog.mubawab.ma/taxes-locales-et...e-au-maroc 
Der Beitrag ist zwar alt, dürfte aber noch OK sein!
Hier die Deepl-Übersetzung:

Der Mietwert ist der Wert, der durch das Einkommen bestimmt wird, das man aus der Vermietung einer Immobilie erzielen kann. Er ist die Grundlage, auf der die Grundsteuer, die Wohnsteuer und die Gewerbesteuer berechnet werden.

Dieser Mietwert wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Für Wohn- und Geschäftsräume wird er schematisch wie folgt berechnet:
  1. Die Verwaltung teilt die Gebäude der Gemeinde in mehrere homogene Kategorien ein.
  2. Sie legt für jede Kategorie einen Tarif fest, der sich an der normalen Miete für freie Räume orientiert.
  3. Sie berechnet die gewichtete Fläche des betreffenden Objekts unter Berücksichtigung seiner Lage, seines Umfangs, seiner Zweckbestimmung und seines Zustands.
  4. Der Katastermietwert entspricht der gewichteten Fläche, multipliziert mit dem Satz der Kategorie, in die das Gut eingeordnet wurde.

Der Mietwert der Wohnung wird alle fünf Jahre um 2 % angehoben. Außerdem wird er jedes Jahr entsprechend den festgestellten Veränderungen angepasst: Neubauten, Nutzungsänderungen, Änderungen des Umfangs (Vergrößerung, Erhöhung usw.), Änderungen der physischen Eigenschaften (neue Ausstattungs- oder Komfortelemente, größere Arbeiten, Renovierung usw.) und der Umgebung (neue Grünflächen usw.). Diese Änderungen müssen vom Eigentümer innerhalb von drei Monaten nach der Änderung gemeldet werden.

Für die Erschließungssteuer in Marokko betragen die geltenden Sätze :
  • 10 % des Mietwerts für Räumlichkeiten, die sich in der Stadtgemeinde befinden.
  • 60 % des Mietwerts für Räumlichkeiten in den Randgebieten der städtischen Gemeinden.

Wenn die Wohnung für die Vermietung bestimmt ist oder anderen Personen als Ihren Eltern oder Kindern kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, unterliegen Sie der IGR für Einkünfte aus Grundstücken.

Das zu versteuernde Nettoeinkommen wird durch einen Abschlag von 40 % auf den Betrag der erhaltenen Bruttomieten erzielt. Bei Neubauten und Ergänzungen von Gebäuden sind Sie jedoch in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Arbeiten an diesen Gebäuden von der Steuer befreit.


Marokkaner mit Wohnsitz im Ausland erhalten einen Abschlag von 75% auf den Mietwert.
  • Die jährliche Erklärung zum Gesamteinkommen für die im vergangenen Jahr erzielten Einkünfte muss bis zum 31. März eines jeden Jahres abgegeben werden, um Geldbußen oder Verzugsstrafen zu vermeiden.
  • Personen, die eine Altersrente beziehen, erhalten eine Ermäßigung von 80 % des Steuerbetrags, der für die Altersrente fällig wird.
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#4
Vielen Dank an alle, die zu diesem Thema hier im Forum gepostet haben. Ich habe inzwischen mal einen Bekannten (Franzose) kontaktiert, der selber Wohneigentum in Marokko hat. Er hat mir eine offizielle Broschüre zukommen lassen, in der die Steuer recht gut erklärt ist. Nun habe ich auch verstanden, was es mit dem "Montant à déduire" auf sich hat. Er wird vom Mitwert (valeur locative) abgezogen und soll verhindern, dass es beim Überschreiten einer der Schwellen zu Sprüngen im Steuerbetrag kommt.

Eine offenen Frage gibt es allerdings noch: Laut Aussage eines Finanzamtsmitarbeiters sollen im Gegensatz zu im Ausland lebenden Marokkanern (MRE) Ausländer nicht in den Genuß der 75% Ermäßigung für die Hauptwohnung kommen. Ich nehme an, dass diese Auskunft falsch ist, konnte aber noch keine Quelle dazu finden.
Er riet dazu, dass meine Frau allein die Steuererklärung abgibt, allerdings stehe ich als Miteigentümer im Grundbuch.


PS: Seine Rechte genau zu kennen ist das beste Mittel, um nicht übers Ohr gehauen zu werden und zwar nicht nur in Marokko.
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#5
Hallo.

Ich muß an einen deutschen in Agadir denken, der, weil seine Frau und andere Marokkaner sagten, dass es "besser" sei, die beiden Eigentumswohnungen auf den Namen seiner Frau eintragen zu lassen, heute mit seinen letzten Habseligkeiten in einer Garage lebt.
Seine Ex-Frau residiert mit ihrer Familie in den Eigentumswohnungen.






.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#6
(17.01.2023, 08:57)Thomas Friedrich schrieb:  heute mit seinen letzten Habseligkeiten in einer Garage lebt.

Hallo Thomas, 
das erinnernt mich an einen Franzosen, der auf diese Weise Restaurant, Haus und Auto verloren hat und dann praktisch Obdachlos war. Er lebt heute wieder in Frankreich.
MfG

Marco Wensauer
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#7
(17.01.2023, 08:57)Thomas Friedrich schrieb: Hallo.

Ich muß an einen deutschen in Agadir denken, der, weil seine Frau und andere Marokkaner sagten, dass es "besser" sei, die beiden Eigentumswohnungen auf den Namen seiner Frau eintragen zu lassen, heute mit seinen letzten Habseligkeiten in einer Garage lebt.
Seine Ex-Frau residiert mit ihrer Familie in den Eigentumswohnungen.

Hat er denn Geld zum Kauf der Wohnungen beigesteuert? Wenn ja, war das natürlich sehr unklug, denn man sollt eimmer damit rechnen, dass nicht jede Ehe ewig währt.

In unserem Fall hat der Notar im Kaufvertrag genau den Anteil eingetragen den jeder Ehepartner bezahlt hat, in unserem Fall ich 30%, meine Frau 70%. 
In unserem Fall geht es nur darum, wer die Steuererklärung abgibt.
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#8
Hallo Mike,

i.d.R. zahlen die Ausländer nahezu zu 100% alles da die Marokkaner die einen ausländischen Partner heiraten meist weitgehend mittellos sind.
(Es gibt natürlich Ausnahmen)


Eine Aufteilung wie bei Euch ist selten.






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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#9
Es gibt ja auch Gegenden, in denen es (angeblich??) gar kein Grundbuch gibt.

Und es gibt Gegenden, wo alles quasi allen gehört.
Das ist für unser deutsches / organisiertes / skeptisches Denken sicher gewöhnungsbedürftig.

Auf jeden Fall gilt: Den Verstand nicht an der Grenze abgeben!

Habe ganz persönlich die Erfahrung gemacht, dass eine gewisse „schwäbische“ Sparsamkeit wunderbar funktioniert.

Man sagte mir, auch gewisse Berberstämme seien traditionell „geizig“.
Finde ich super! Immer mindestens 2 x hingucken.

Und auch eine ganz persönliche Meinung:
Es reicht auch immer mindestens die Hälfte von allem, eher noch weniger! Betrifft viele Bereiche….
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#10
(18.01.2023, 12:55)bulbulla schrieb: Es gibt ja auch Gegenden, in denen es (angeblich??) gar kein Grundbuch gibt.

Und es gibt Gegenden, wo alles quasi allen gehört.

In ländlichen Gegenden gibt es tatsächlich Immobilien, die in keinem Grundbuch eingetragen sind, nennt sich Melkia. Wo jeder jeden Kennt, ist das meist auch kein Problem. Notfalls muss ein Dutzend Zeugen zusammengetrommelt werden, um die Besitzverhältnisse zu klären. Ortsfremde sollten jedoch besser die Finger von solchen Grundstücken lassen.

https://www.marrakechrealty.com/acheter-...s-risques/

In den Großstädten ist die Registrierung im Grundbuch die Regel.
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#11
Hallo.


Zitat:In ländlichen Gegenden gibt es tatsächlich Immobilien, die in keinem Grundbuch eingetragen sind, nennt sich Melkia.



Genau so ist es!
Es ist, vor allem südlich des Atlas, eher die Regel als die Ausnahme.





Zitat:Wo jeder jeden Kennt, ist das meist auch kein Problem.

Leider ist auch das häufig ein Problem.
Es gibt Streitigkeiten über unklare Besitzverhältnisse, die sich über Jahrzehnte(!) ziehen, zwischen Privatpersonen (oftmals Verwandten) aber auch zwischen Gemeinden gegen Privatpersonen und Gemeinden gegen andere Gemeinden.




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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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