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Wer kann mir sagen was beim Haus (Wohnungs)kauf zu beachten ist in Bezug auf den "Titel"? Was ist genau ein "Titel"?
Danke Jochen
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Hallo Jochen,
ein Titel ist eine rechtmäßige Eintragung im Grundbuch.
Was in Deutschland selbstverständlich ist, ist es hier in Marokko noch lange nicht!
Ich hatte vor längerer Zeit in diesem Forum etwas zum Hauskauf geschrieben.
Ich kopiere es nachfolgend nocheinmal ins Forum:
Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass jemanden gesagt wurde, dass Ausländer in Marokko keine Grundstücke, Häuser oder Wohnungen kaufen dürfen.
Aus diesem Grund werden Anwesen oft auf den Namen eines marokkanischen Freundes, Bekannten oder Ehepartner gekauft.
Letzteres auch häufig wegen der Aussage des Partners, dass es „unkomplizierter“ wäre, wenn es auf den Namen des einheimischen Partners gemacht würde.
Diese Aussage ist falsch und bei einer Scheidungsrate von mehr als 80% bei marok./europ. Paaren meist mit fatalen Folgen!
Von der marok. Gesetzeslage her dürfen Ausländer hier in Marokko nahezu alles kaufen außer landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Grundstücke, Baugrundstücke, Appartements, Häuser, alles darf gekauft werden, auch ohne Wohnsitz in Marokko, also nur mit einem ganz normalem Reisepass.
Landwirtschaftliche Anwesen od. Flächen können jedoch für max. 99 Jahre gepachtet werden.
Zu beachten ist, dass es außerhalb von Städten nur selten Grundbucheinträge gibt. Von solchen Käufen ist dringendst abzuraten, da der Verkäufer manchmal gar nicht der rechtmäßige Besitzer des Anwesens ist!
In den letzten Jahren habe ich mich erfolgreich in einem sehr aufwendigem Verfahren für die Rückgewinnung eines Wohnhauses eines Deutschen vor Gericht in Marokko eingesetzt.
Er hatte einem einheimischen „Freund“ vertraut, von dem er hinterher die Kündigung zum Wohnrecht für sein eigenes Haus erhielt.
Es geht jedoch nicht immer so glimpflich für die eigentlichen Eigentümer aus.
Deswegen gilt: Anwesen nur auf den Namen derjenigen eintragen lassen, die sie auch bezahlt haben!
Beste Grüße aus Errachidia,
Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
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Hallo Thomas, danke Dir für die rasche Antwort. Es geht hier übrigens um eine Wohnung in Essaouira, die ein Marokaner, nicht ich, kaufen möchte. Die wohnung befindet sich im Obergeschoss eines hauses mit insgesamt 2 wohnungen.In diesem Zusammenhang wird hier mächtig diskutiert. Angeblich soll es keinen "Titel" geben bei einer wohnung in einem Gebäude mit mehreren weiteren Wohnungen. Halte ich ja für Unsinn. Oder kann es sein ein dass ein Titel nur für ein Grundstück mit darauf befindlichen Gebäude, incl. der darin befindlichen Wohnungen, möglich ist? Übrigens der "Adul (? richtig geschrieben?) ist wohl einbezogen. Betrügerische Absicht des Verkäufers liegt also wohl nicht vor. Grüße aus dem z. Zt. recht heißen, windfreien, Essaouira Jochen
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Hallo Jochen,
schön, dass Ihr mal keinen Wind habt in Essaouira! J
Wenn es ein älteres Gebäude ist oder/und am Stadtrand liegt, kann es gut sein, dass es keinen Titel hat.
Neubauten von den großen Baugesellschaften haben ihn i.d.R..
Der Adoul (es gibt versch. Schreibweisen, ggf. auch mit "l" am Anfang) soll und kann prüfen wie es in Eurem konkreten Fall aussieht.
Beste Grüße aus Errachidia,
Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
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Moin Jochen,
ich möchte bekräftigen was Thomas geschrieben hat.
Außerdem habe ich gehört, dass ohne Titel gar nicht mehr vekauft werden darf. Ich würde es schon deshalb nicht machen, weil dann die Eigentumsverhältnisse nicht klar sind (es gibt in Marokko durch das dortige Erbrecht viel mehr Eigentumsgemeinschaften als in D) und ein Titel im Grundbuch eintragen zu lassen auch einiges an Geld kostet (und noch mehr an Lauferei).
Mir würde bei einem Immobilienerwerb auch ein Adul nicht reichen. Ich habe dafür einen Notar eingeschaltet. Aber da gehen die Meinungen auseinander.
Viele Grüße
Keela
P.S.: Bin ab 16.11. für gut vier Wochen in Ghazoua. Vielleicht hast du ja Lust auf ein Treffen?
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Alles gemacht. War allerdings nicht selbst dabei. Mir wurde gesagt der Adoul hat alles geprüft. Ein vorhandenes Papier (keine Ahnung ob dies nun doch ein Titel ist) nannte die jetzigen Besitzer/Erben (?). Wovon eine Person verstorben ist. Hierzu mußte die Sterbeurkunde vorgelegt werden. In 3 Tagen sollen Kaufpreis und neue "Besitzurkunde" (Titel?) ausgetauscht werden. Ende der Geschichte. Hoffe, dass das so auch in Ordnung geht.
Nochmals Danke an Thomas und Keela. Gruß Jochen
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Moin
Hm, ohne Garantie, aber ich habe es immer so verstanden, dass der Titel für das Haus gilt und der Besitz/das Eigentum davon ganz unabhängig ist. Sollte das so stimmen ist was faul an der Sache.
Muss aber ja auch nicht so stimmen wie ich es im Kopf habe.
Viele Grüße ins schöne Essaouira
Keela
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