Reisen und Übernachtung
#1
Dass ein Reisen in einem Wohnwagen oder Wohnmobil sich anders gestaltet, als als für einen Flugturist, ist eine Binsenweisheit.
Dennoch halte ich eine Betrachtung des Reisens und der Übernachtung in arabischen Ländern darum für informativ, weil damit auch ein mentaler Zugang zu Welt der Araber erleichtert wird.
Den Begriff Hotel kennt die arabische Welt traditionell nicht. Der Begriff kommt aus Frankreich des 18.Jahrhunderts, des deuxieme empire als Übernachtungsort für Reisende Reiche und Schöne , als Ort der Selbstdarstellung, Selbstverliebtheit, Wandeln im Hotelfoyer.

Reisende in arabischen Ländern nächtigten in Karavansereien , in Orten in denen die Nacht, der Schlaf (noun) verbracht werden konnte, daher der Name funduq /founduq für Hotel , den man ab und an Hotels lesen kann, die eher von arabischen Gästen mit Familie besucht werden.
Ein für uns kulturell vergleichbarer Begriff ist der Gasthof, als preiswerter Obernachtungsort. Herberge, Albergo , Auberge de Jeunesse ebenfalls.

Ein founduq ist pinzipiell Übernachtungsort , eine Art Karavanserai mit einem Innenhof für die Tiere mit schattigen Bäumen als eine Art Garten
Ein marrokanischer Riad, ist prinzipiell ebenfalls ein Übernachtungsort, in klein für die Familie, ebenfalls mit einem gartenähnlichen Innenhof.
Hier sehe ich auch das Erbe Roms , das Atriumhaus , wie man es in der traditonellen Architektur in vielen Ländern Europas finden kann.(Herrensitze in Spanien, )
in der Türkei findet man ebenfalls den Han als Übernachtungsort für Reisende, in Tunesien sind alte founduqs oft als Jugendherbergen und preiswerte Hotels zu finde, natürlich ohne Klimaanlage., wobei ich für Reisen in Nord Afrika eine Klimaanlage im Hotel für deplaziert halte, weil diese das unmittelbare Erleben des Landes schmälert, auch mit der auf den ersten Blick negativen geografischen Seite des Landes.
Für bemerkenswert halte ich auch, dass der Vorhof der Moscheen als Innenhof gebaut wurde , mit seitlichen überdachten Galerien, die an die Übernachtungsräume in Karavansereien/Han und letztlich den Privaträume in Riads vergleichbar.

Dass die in den marokkanischen Riads gestaltete Vorstellung europäischer Turisten über die arabische Welt entspricht, ist nicht zu kritisiren und auch wirtschaftlich zu werten.
Ich übernachte in Marokko am liebsten in alten spanischen Hotels aus der Kolonialzeit. auch die Hotels im ehemaligen französischen Teil des Landes mit ihrer Jugendstilarchitektur mag ich. Schon alleine die oftmals abenteuerlichen Aufzüge sind eine Augenweide.

Klimaanlage ? Klimaanlage in Afrika ist ein nasses Handtuch, auf das die Füße vor dem Einschlafen gelegt werden.
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#2
Ich bin blöd. Ich weiß nicht wie man ein neues Thema eröffnet.
Es geht um die Aufenthaltsregelung über 90 Tage für Marokko.

Als Tourist darf man sich 90 Tage in Marokko aufhalten. Am 90sten Tag muss man spätestens ausreisen.

Ich war vom 22.5. bis zum 27.5. sechs Tage in Marokko. Davor auch schon über Ostern und im Januar. Diese Aufenthalte sind aber nicht in meinem neuen Reisepass vermerkt.
Ich bin am 14.7. erneut über Agadir eingereist, die Ausreise ist für den 18.11. vorgesehen (Flugticket ist bereits vorhanden). Das wären 87 Tage. Eine weitere Einreise ist für den 18.11. gebucht worden.

Beziehen sich die 90 Tage auf einen Zeitraum von 180 Tage, so wie es auch im Schengen-Recht geregelt ist?
Dann würde mein Aufenthalt 93 Tage betragen. Welche Konsequenzen habe ich dann zu erwarten? Wo und wie kann ich mein Aufenthalt verlängern?

Oder habe ich nach jeder Ausreise und kurzfristiger erneuter Einreise wieder ein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen für Marokko?

Danke für eure Antworten!!!
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#3
Wenn du auf Touristik und Reisen gehst, steht rechts oben "Thema erstellen".

Du kannst beruhigt reisen. Deine Info bezieht sich auf einen Aufenthalt.
_______
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein, sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.
Johnann Wolfgang von Goethe
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#4
Das ist toll! Dann kann ich mehr als 180 Tage jährlich in Marokko sein. Das ist im Schengen-Raum für eine/n Marokkaner/in nicht möglich. 
Mir kann also mit meinem jetzigen Aufenthalt über 87 Tage nichts passieren. Die vorherigen Aufenthalte sind unwichtig hinsichtlich der Berechnung.
Meine Verlobte hat vom hiesigen Polizeichef in Mirleft eine Bescheinigung erhalten, dass ich mit ihr zur Hochzeitsvorbereitung zusammen sein darf.

Diese Bescheinigung wird allerdings von den meisten Hotels nicht akzeptiert, so dass wir grundsätzlich immer zwei Einzelzimmer benötigen. Auch ist sie ängstlich, dass wir uns zusammen in ihrer Wohnung aufhalten, obgleich bereits ein Mann von der Verwaltung vorbei kam und mich registrierte. 
Gemäß Art. 490 könnte sie ins Gefängnis kommen. 
Wir suchen deshalb eine neue Wohnung mit Geschäftsräumen, in denen wir eine S.A.R.L. gründen können.
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#5
Du schreibst: "Ich bin am 14.7. erneut über Agadir eingereist, die Ausreise ist für den 18.11. vorgesehen (Flugticket ist bereits vorhanden). Das wären 87 Tage".
Das sind gemäss Kalender nicht 87 Tage sondern 127 Tage, du überschreitest die 90 Tage massiv. Kannst jedoch vor (!) Ablauf von 90 Tagen  bei der Touristenpolizei oder der Gendarmerie normalerweise problemlos offiziell verlängern....
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#6
Sorry, mein Fehler. Einreise 14. Juli, Ausreise 8. Oktober, mithin 87 Tage. Erneute Einreise 18. November. 
Die sechs Tage im Mai bleiben also bei der 90-Tage-Regelung unberücksichtigt, so wie ich das jetzt verstanden habe.
Ich kann also wieder beruhigt schlafen.  Wink
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