(Die Not der) im Ausland gestrandeten Marokkaner
#21
(15.01.2022, 22:16)Maghribi schrieb: Der Facharzt und Forscher für Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme, Tayeb Hamdi, hat eine Einschätzung zur epidemischen Situation in Marokko abgegeben.



In einem Facebook-Posting vertritt Tayeb Hamdi die Ansicht, dass die Einreise von vollständig geimpften marokkanischen Bürgern oder Ausländern mit negativem PCR-Nachweis epidemiologisch weniger riskant ist als das Verhalten von Personen, die nicht oder nur unvollständig geimpft sind, die sich nicht an die Präventivmaßnahmen halten, die sich in Cafés und öffentlichen oder privaten Versammlungen versammeln, oder die Symptome aufweisen und sich nicht testen lassen, oder die positiv oder Kontaktfälle sind und sich in keiner Weise an die Dauer und die Bedingungen der Isolation halten.

"In Anbetracht der Tatsache, dass sich das Virus unter diesen Bedingungen in der Gemeinschaft ausbreitet, stellt der Zugang zum nationalen Hoheitsgebiet unter den vorgeschriebenen Gesundheitsbedingungen kein großes epidemisches Risiko dar.  Es wäre wünschenswert, die Öffnung dieser Grenzen im Einklang mit unserem erfolgreichen, proaktiven und vorausschauenden marokkanischen Ansatz in Betracht zu ziehen, der auf wissenschaftlich fundierten Entscheidungen beruht, um die Bürger mit den geringstmöglichen Auswirkungen, Konsequenzen und sozialen, psychologischen, pädagogischen und wirtschaftlichen Schäden zu schützen", fügte Dr. Hamdi hinzu.


Dieser Wissenschaftler
spricht ein wahres Wort!
Wenn sich dann auch mal nur alle an seine hier doch überraschend DEUTLICH ausgesprochenen Kritikpunkte hielten….
Die Wahrheit muss einfach klar auf den Tisch!
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#22
Die Hoffnungen einiger im Ausland gestrandeter Marokkaner auf eine Rückkehr werden enttäuscht. 

Während sie auf eine mögliche Rückführungsaktion hoffen, die vor dem 31. Januar geplant ist, erfuhren sie, dass Doppelstaatler, die keinen marokkanischen Pass besitzen, auch wenn sie in Marokko wohnen, sich nicht in die von den Konsulaten im Ausland eingerichteten Listen der rückkehrberechtigten Personen eintragen lassen dürfen. 


Konkret heißt das: Nur Personen mit einem marokkanischen Pass und einem Visum können von dieser Regelung profitieren.
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