Steuern in Marokko
#1
Question 
Hallo liebe Forummitglieder

welche Rahmenbedingungen gibt es bei der Verlegung des steuerlichen Hauptwohnsitzes nach Marokko - in meinem Fall Marrakech - und wo kann man sich informieren im Internet? Habt Ihr eine deutsche Seite, die Ihr empfehlen könntet? Oder eine Adresse?

Gibt es ein Mindesteinkommen, das nicht besteuert wird? Ich habe unterschiedliche Informationen dazu erhalten und wäre froh, dies unabhängig überprüfen zu können.

Herzlichen Dank schon mal vorab
Butterblume
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#2
Hallo Butterblume,

Kennst Du diese Seite schon?
https://www.deutsche-im-ausland.org/absi...ommen.html
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#3
Herzlichen Dank, Maghribi. Werde mir die Seite gerne anschauen.
Schöner Gruss
Butterblume
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#4
Hallo Butterblume,

das ist ein sehr umfangreiches Thema und hängt u.a. davon ab, ob Du in Marokko lebst und (auch) Einkommen aus Deutschland (Doppelbesteuerungsabkommen) hast.

Sind es (nur) marokkanische Einkommen, so hängt der Steuersatz nicht nur von der Höhe sondern auch von der Art des Einkommens ab.
Landwirtschaft ist z.B. steuer.- und buchführungsbefreit.
Hingegen sind Hotelbetriebe sind recht hoch besteuert. Da müssen u.a. für Reklameschilder Steuern(Gebühren) bezahlt werden.






.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#5
Hallo,

es kommt darauf an was du genau möchtest? Den steuerlichen Wohnsitz zu verlagern, bedeutet auch Zeitgleich das man einen Nachweiss über Aufenthalt erbringen muss. Sofern man einen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten möchte.

Die nächste Schwierigkeit... die habe ich schon seit über 10 Jahren..... Big Grin ich bekomme keine Aufenthaltsgenehmigung. Die ist für Deutsche Staatsbürger nur schwer zu bekommen, ausser man motiviert den zuständigen Beamten mit einer ordentlichen Geldsumme. (in der Regel zwischen 500 bis 1000 Euro) Ohne Aufenthaltstitel bekommt man auch keine Steuernummer und man kann somit auch keine Einkommensteuer entrichten.

Wenn man tatsächlich seinen Hauptwohnsitz nach Marokko verlagert, ist das eher sogar ein Vorteil, denn durch jede Ablehnung des Antrags wird man letztendlich Steuerbefreit. Dann ist der Einkommensteuersatz bei 0%, was ja auch sehr interessant und attraktiv ist. Sollte man aber dennoch in den Genuss einer Aufenthaltgenehmigung kommen, wird die Einkommensteuer anhand des Verdienstes gestaffelt. Bei Rentern wird das allerdings auch wieder unterschiedlich geregelt.

Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten muss man bereits ein Mindesteinkommen nachweisen, das bedeutet dass man bereits nicht in den Steuerfreibetrag fallen kann, der bei weniger als 30'000 Dirham liegt. Für einen Aufenthaltstitel brauchst du aber ein Mindesteinkommen von 800 Euro monatlich das bedeutet dass man Steuerpflichtig ist und somit 34% Einkommenssteuer bezahlen müsste sofern man dies beim hiesigen Finanzamt anmeldet.

Für Gewerbe sieht das auch ganz anders aus, da kommt es auf die Art des Gewerbes an und hier gibt es auch unterschiedliche Arten von Besteuerung. Da sollte man sich von einem Steuerberater beraten lassen.
MfG

Marco Wensauer
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#6
Lieber Thomas und lieber Marco
vielen Dank - Eure Antworten haben mir weiter geholfen.
Schöne Grüsse
Butterblume
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#7
(04.05.2022, 11:17)Marc99 schrieb: Hallo,


Die nächste Schwierigkeit... die habe ich schon seit über 10 Jahren..... Big Grin ich bekomme keine Aufenthaltsgenehmigung. Die ist für Deutsche Staatsbürger nur schwer zu bekommen, ausser man motiviert den zuständigen Beamten mit einer ordentlichen Geldsumme. (in der Regel zwischen 500 bis 1000 Euro) Ohne Aufenthaltstitel bekommt man auch keine Steuernummer und man kann somit auch keine Einkommensteuer entrichten.

Ist die Aufenthaltsgenehmigung von der Du schreibst, die carte de séjour? Die sollte man meiner Kenntnis nach doch (mit Mietvertrag) problemlos erhalten oder nicht?
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#8
(16.06.2022, 15:33)Fassaoui schrieb: Ist die Aufenthaltsgenehmigung von der Du schreibst, die carte de séjour? Die sollte man meiner Kenntnis nach doch (mit Mietvertrag) problemlos erhalten oder nicht?

Hallo, 
es gibt hier einen deutlichen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch sollte man mit einen Mitvertrag eine "carte de sejour" erhalten, ein Mietvertrag ist alleine nicht ausreichen, auch ein Einkommen muss nachgewiesen werden, derzeit ist der Satz bei 800 Euro im Monat mindestens. Praktisch gesehen ist das alles völlig unerheblich wenn der zuständige Beamte seinen Bakschisch besteht, dann wird er lächerliche Gründe finden warum er den Antrag nicht annimmt. Der Mietvertrag ist in der Form nicht gültig, bei Nachfrage was nicht stimmt, dann bekommt keine Auskunft. Einkommen muss Logisch sein.... Das Einkommen muss im Verhältnis zur Miete und Ausgaben stehen, ach ja ich habe schon einen ganzen Ausredenkatalog gehört, interessanterweise auch wenn ich jedesmal die "selben Papiere" vorlege, ist der Grund dann ein anderer..... Ebenso wie die Anwendung des "Loi 31-13" vehement abgelehnt.
MfG

Marco Wensauer
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#9
1 Mietsvertrag, von einem Schreiber angefertigt (!),
Rentennachweis,
polizeiliches Führungszeugnis,
Geburtsurkunde, Passfotos
und alles am Besten in arabisch und nicht älter als 3 Monate!

Dann klappts auch mit der Card Seyour.
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#10
(27.05.2023, 15:38)Mehdi_ma schrieb: 1 Mietsvertrag, von einem Schreiber angefertigt (!),
Rentennachweis,
polizeiliches Führungszeugnis,
Geburtsurkunde, Passfotos
und alles am Besten in arabisch und nicht älter als 3 Monate!

Dann klappts auch mit der Card Seyour.

Hallo, 
so einfach ist es dann auch nicht... 
Das reicht nicht mal in der Theorie... Praktisch braucht es schon mehr Dokumente.
Der Mietvertrag von einem Schreiber ist nutzlos, wer den schreibt spielt keine Rolle, der muss beglaubigt sein und dem geltenden Recht entsprechen. Dazu kommt das eine Strom, Wasser und Telefonrechnung verlangt wird. In den meisten Fällen wir dann noch eine Wohnsitzbescheinigung verlangt. 
Rentennachweis, Einkommennachweis oder kurz gesagt ein Bankkonto in Marokko muss eröffnet werden und die Kontoauszüge der letzten drei Monate werden benötigt. 
Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und aus Marokko kann online beantragt werden. 
Beglaubigte Kopie des Reisepasses und die den Seiten mit den die Einreisestempel für Marokko sind. 
6 Passfotos nicht älter als 3 Monate. 
Ärztliches Attest 

Theoretisch braucht man die Hälfte nicht, aber die wenigsten Beamten können in Marokko zwischen UND und ODER unterscheiden. Deshalb braucht man in den meisten Fällen sogar mehr Nachweise als Notwendig. 

Ohne 
[Bild: 200-marokkanische-Dirham-und-weitere-Geldscheine.jpg]

läuft hier in Marokko nichts....
MfG

Marco Wensauer
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#11
Hallo Marco,
ich lebe jetzt auch schon einige Monate hier , das Foto sagt alles aus......von mir wollen " Sie " auch immer nur Kohle Kohle Kohle 
Gruss Kers
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#12
(27.05.2023, 18:46)Kers schrieb: Hallo Marco,
ich lebe jetzt auch schon einige Monate hier , das Foto sagt alles aus......von mir wollen " Sie " auch immer nur Kohle Kohle Kohle 
Gruss Kers

Hallo, 
das liegt daran du extrem Vermögend bist und die paar Tausend Dirham dich nicht ärmer machen.... in Europa wächst ja bekanntlich das Geld aus den Taschen ohne dafür was leisten zu müssen.
MfG

Marco Wensauer
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#13
Das Thema Steuern ist kein einfaches Thema. Aber sehr wichtig. Andernfalls besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, die niemand braucht.
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#14
(31.08.2023, 10:16)traumschiff schrieb: Das Thema Steuern ist kein einfaches Thema. Aber sehr wichtig. Andernfalls besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, die niemand braucht.

Hallo, 
die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht eigentlich nur wenn mindestens 2 Wohnsitze vorliegen in 2 verschiedenen Ländern.
MfG

Marco Wensauer
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#15
(03.09.2023, 20:30)Marc99 schrieb:
(31.08.2023, 10:16)traumschiff schrieb: Das Thema Steuern ist kein einfaches Thema. Aber sehr wichtig. Andernfalls besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, die niemand braucht.

Hallo, 
die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht eigentlich nur wenn mindestens 2 Wohnsitze vorliegen in 2 verschiedenen Ländern.

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Marokko, versteuert wird also nur in einem Land:

https://www.bundesfinanzministerium.de/C...n-DBA.html

Aber Vorsicht, die Steuern in Marokko sind nicht unbedingt niedriger als in Deutschland.
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#16
Herzlichen Dank für die Antworten. Das ist wieder einmal super nett von Euch.

Ich habe zwischenzeitlich den Steuerberater gewechselt (die Steuerbehörde kapiert nicht, dass ich Residentin bin und statt 25.000 DRH Taxe d'habitation nur 3.000 bezahlen muss). Fühlt sich nach '"wir bitten freundlichst, den üblichen Anteil an Bakschisch zu entrichten" - wird bei mir aber nicht funktionieren.

Eine nette deutsche Bekannte hat mir einen Steuerberater in Marrakech von Dritten empfohlen. Er hat an der RWTH Aachen studiert hat und Deutsch spricht (klasse!). Gerne teile ich seine Koordinaten mit Euch:
Mohammed Kharbouch, Telefon und Whatsapp: +212606521599.

Ich fühle mich bei ihm bisher in guten Händen (inchallah) und hoffe, er wird die Steuerbehördenhürde sportlich nehmen.

Schöne Abendgrüsse
Die Butterblume
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