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Hallo zusammen,
Nach knapp 1,5 Jahren des Wartens haben wir endlich unseren Termin bekommen. Wir haben uns am 07.07.2023 auf die Warteliste setzen lassen und am 01.10.2024 den Termin für den 14.10.2024 erhalten.
Unser heutiger Termin:
Das Erste, was ihr tun müsst, ist, die Terminbestätigung aus der E-Mail mitzunehmen, in der sie euch über den Termin informieren. Am Eingang zeigt ihr die Bestätigung zusammen mit eurem Pass vor. Das Dokument wird abgestempelt, und dann dürft ihr eintreten.
Ablauf beim Eintritt:
Das Handy muss ausgeschaltet und abgegeben werden.
Danach zieht ihr eine Nummer und erhaltet eine Wartemarke.
Alle erforderlichen Unterlagen:
- Der Antrag für das nationale Visum
- Der Fragebogen
- Drei Fotos
- Heiratsurkunde
- Die Übersetzung der Heiratsurkunde
- Den Gehaltsnachweis (oft nicht erforderlich)
- Den Mietvertrag (oft nicht erforderlich)
- Die Meldebescheinigung
- Die Bestätigung der Krankenkasse für die Aufnahme des Ehepartners in die Familienkasse
- Die Kopie des Ausweises und des Passes des Ehepartners (nur Kopien)
- Die A1-Zertifikate
Alle Unterlagen im Original und in Kopien!
Ablauf der Überprüfung:
Zuerst werden die Kopien der Unterlagen überprüft.
Anschließend werden folgende Fragen gestellt:- Ist dein Ehepartner aus deiner Familie?
- In welchem Monat und Jahr habt ihr euch kennengelernt?
- Dein Bildungsstand und Beruf?
- Wie oft war er/sie in Marokko?
- Leben seine/ihre Eltern noch und sind sie verheiratet?
- Welche Sprache sprecht ihr miteinander?
Danach werden die Originalunterlagen überprüft.
Am Ende des Termins:
Ihr bekommt die nicht mehr benötigten Unterlagen zurück.
Ihr erhaltet eine Bestätigung mit eurer Antragsnummer.
Wir empfehlen euch, alle Unterlagen mitzunehmen.
Wir wünschen euch viel Erfolg.
Grüße
Saeid
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Hallo Saeid,
danke für die Informaionen.
Ihr habt also 1,5 Jahre nur auf den Termin gewartet um die Unterlagen abzugeben.
Jetzt stehen Euch nochmals rund 18 Monate des Wartens bevor während Euche Unterlagen "geprüft" werden.
Habe ich das richtig verstanden?
Also mehr als drei Jahre um das Visum zu bekommen?!
Das wäre der absolute Wahnsinn!!
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Nein, das ist nicht richtig. Die Dauer der Prüfung der Unterlagen ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hängt von der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Auswärtigen Amtes und der Ausländerbehörde ab.
Die Prüfung und Ausstellung von Visa soll in der Regel zwischen 6 und 12 Wochen dauern.
Es ist ratsam, so früh wie möglich einen Termin bei der Ausländerbehörde für Einreiseangelegenheiten/Familienzusammenführung zu vereinbaren.
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Assalamu alaykum,
barakAllahu feek für deine Mühe. Möge Allah deine Ehe segnen.
Bruder, ich habe einige Fragen.
1) Müssen Meldebescheinigung und die Bestätigung der Krankenkasse beim Landesamt bzw.beim Notar beglaubigt werden?
2) Bekomme ich den Fragebogen in der Botschaft?
3) Wo kann ich den Antrag herunterladen
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...54-4-panel
Unter dem Punkt "Antrag vorbereiten" steht Visum Antragsformular in Videx. Ist dieses Dokument gemeint?
4) Vereinbart man an besten einen Termin bei der Auslandsbehörde nach dem Besuch der Botschaft? Oder muss man auf die Ausstellung des Visums warten?
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(15.10.2024, 07:29)Thomas Friedrich schrieb: Ihr habt also 1,5 Jahre nur auf den Termin gewartet um die Unterlagen abzugeben.
Jetzt stehen Euch nochmals rund 18 Monate des Wartens bevor während Euche Unterlagen "geprüft" werden.
Hallo Thomas,
so im Schnitt kann es maximal noch 6 Monate dauern bis das Visa erteilt endgültig erteilt wird. Vom Antrag bis zum Visa kann es schon mal 2 Jahre dauern.
Wenn man bedenkt wie viele Ausländer aus Europa hier nach 10 Jahren noch keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben. Sind 2 Jahre schon eine astronomische Geschwindigkeit für hiesige Verhältnisse.
MfG
Marco Wensauer
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(17.10.2024, 13:28)Enes schrieb: Assalamu alaykum,
barakAllahu feek für deine Mühe. Möge Allah deine Ehe segnen.
Bruder, ich habe einige Fragen.
1) Müssen Meldebescheinigung und die Bestätigung der Krankenkasse beim Landesamt bzw.beim Notar beglaubigt werden?
2) Bekomme ich den Fragebogen in der Botschaft?
3) Wo kann ich den Antrag herunterladen
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...54-4-panel
Unter dem Punkt "Antrag vorbereiten" steht Visum Antragsformular in Videx. Ist dieses Dokument gemeint?
4) Vereinbart man an besten einen Termin bei der Auslandsbehörde nach dem Besuch der Botschaft? Oder muss man auf die Ausstellung des Visums warten? Hi Enes,
Nein, die Bestätigung der Krankenkasse und die Meldebescheinigung brauchen nicht notariell beglaubigt werden.
Du bekommst den Antrag und die Fragebogen im Konsulat. Gleichzeitig wäre es von Vorteil, wenn du alles im Voraus vorbereitet hast. Der Antrag, den du abgibst, ist derselbe wie der Videx-Antrag.
Link zum Fragebogen: https://www.helferkreis-pliening.de/lib/..._de_ar.pdf
Nach der Beantragung des Visums vereinbare einen Termin bei deiner örtlichen Ausländerbehörde zur persönlichen Vorsprache. Die Ausländerbehörde ist dafür verantwortlich, der Ausstellung des Visums zuzustimmen.
Ich hoffe, das hilft dir auf deinem Weg..
Grüße
Mo
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Registriert seit: Nov 2023
(17.10.2024, 13:28)Enes schrieb: Assalamu alaykum,
barakAllahu feek für deine Mühe. Möge Allah deine Ehe segnen.
Bruder, ich habe einige Fragen.
1) Müssen Meldebescheinigung und die Bestätigung der Krankenkasse beim Landesamt bzw.beim Notar beglaubigt werden?
2) Bekomme ich den Fragebogen in der Botschaft?
3) Wo kann ich den Antrag herunterladen
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...54-4-panel
Unter dem Punkt "Antrag vorbereiten" steht Visum Antragsformular in Videx. Ist dieses Dokument gemeint?
4) Vereinbart man an besten einen Termin bei der Auslandsbehörde nach dem Besuch der Botschaft? Oder muss man auf die Ausstellung des Visums warten? Hi Enes,
Nein, die Bestätigung der Krankenkasse und die Meldebescheinigung brauchen nicht notariell beglaubigt werden.
Du bekommst den Antrag und die Fragebogen im Konsulat. Gleichzeitig wäre es von Vorteil, wenn du alles im Voraus vorbereitet hast. Der Antrag, den du abgibst, ist derselbe wie der Videx-Antrag.
Link zum Fragebogen: https://www.helferkreis-pliening.de/lib/..._de_ar.pdf
Nach der Beantragung des Visums vereinbare einen Termin bei deiner örtlichen Ausländerbehörde zur persönlichen Vorsprache. Die Ausländerbehörde ist dafür verantwortlich, der Ausstellung des Visums zuzustimmen.
Ich hoffe, das hilft dir auf deinem Weg..
Grüße
Mo
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Danke dir.
Eine Frage hätte ich aber noch.
Auf der Seite der deutschen Botschaft
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-.../-/1693432
Steht unter dem Punkt Ungerlagen-Allgemein:
"ein ausreichend frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag"
Für welche Adresse muss ich den Briefumschlag ausreichend frankieren? Antragstellerin ist meine Frau.
Ist hiermit die marokkanische Adresse meiner Ehefrau oder die Adresse der Wohnung in Deutschland, quasi meine Wohnung gemeint?
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Hallo Enes,
es ist die Adresse des Antragstellers gemeint, also den Briefumschlag an Deine Frau adressieren.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Danke Thomas. Das muss ich dann wohl drüben machen.
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Guten Morgen,
ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert. Allerdings war die Dame am Telefon ein wenig überfragt.
Für den Nachweis meinte Sie, dass ich die Eheurkunde online zusenden muss.
Meine Frage ist nun, ob ich diese Eheurkunde vorher im Einwohnermeldeamt anerkennen lassen muss. Das Einwohnermeldeamt verlangt jedoch die Urkunde im Original.
Sie meinte zuerst Ja. Als ich dann aber erwähnt habe, dass diese durch die deutsche Botschaft (TLS contact) beglaubigt und anschließend durch einen beeidigten Übersetzer in Marokko übersetzt wird, konnte sie mir keine Antwort geben, ob diese dann so anerkannt wird. Wie sieht das in dem Fall aus? Weiß einer darüber mehr?
Und eine andere Frage: Wie wird die Eheurkunde legalisiert?
Laut einem Übersetzer aus Deutschland sieht die Reihenfolge so aus:
Wichtig ist, dass die marokkanische Heiratsurkunde von dem Präsidenten des zuständigen Gerichts, von dem Gouverneur der Provinz, von dem marokkanischen Außenministerium beglaubigt und schließlich von der deutschen Botschaft oder deutschen Konsulat in Marokko legalisiert wird.
Auf der Eheurkunde ist bereits ein Stempel. Allerdings meinte er zu mir, dass das der Stempel eines Richters ist und nicht die Beglaubigung des Präsidenten des zuständigen Gerichts.
Auf meine Frage, ob der Gouverneur der Provinz quasi der Qaid ist, der im Moqata3a sitzt, meinte er ja.
Allerdings verwirrt mich das ganze jetzt.
Muss ich tatsächlich noch eine Beglaubigung vom Qaid einholen? Ich weiß halt nicht, ob der Qaid über dem Familiengericht steht oder nicht.
Die selbe Frage hatte ich mal an das deutsche Konsulat in Casablanca geschrieben. Die wiederum meinten, dass die Reihenfolge wie folgt aussieht:
Tribunal I. Instanz, Ministère de l'Extérieur du Maroc à Rabat, und wir als letzte Instanz
Auch im Internet habe ich die letzte erwähnte Reihenfolge gesehen.
VG
Enes
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