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(10.01.2025, 08:21)Enes schrieb: Eine kleine Info:
Als ich im Landgericht war, stand ich in einer Schlange. Eine Person, die in der Schlange vor mir stand, wurde weggeschickt. Grund hierfür war, dass einige Beglaubigungen gefehlt haben. Im Landgericht gucken sie tatsächlich auf alle Beglaubigungen genauer. Als ich an der Reihe war, wollte die Dame mich zunächst auch wegschicken, weil sie davon ausgegangen ist, dass ich ebenfalls die Dokumente nicht legalisiert habe. Aber als sie dann meine Dokumente sah, war sie natürlich erstaunt.
Top danke dir nochmal ! Ich muss eh noch zum türk. Konsulat ich werde mal schauen ob ich da dann auch den Eintrag aus dem Geburtsregister bekomme, um auf der sicheren Seite zu sein.
Den Teil mit dem Landesgericht verstehe ich noch nicht ganz.
Als Beispiel nehme ich mal mein Führungszeugnis, welches heute gekommen ist. Ich hab das teurere genommen, wie du gesagt hast, das bereits beglaubigt ist für das Ausland. Das muss ich dann quasi nur noch übersetzten lassen und im Landesgericht (da ich in München wohne hier für Bayern nicht Berlin) die Übersetzung legalisieren lassen. Wenn das Führungszeugnis NICHT beglaubigt wäre, hätte das Landesgericht mich weggeschickt ? Also dem Landesgericht geht es darum, dass das deutsche Dokument vorher auch beglaubigt ist richtig ? Was mich hier verwirrt ist, ich war in der Annahme, man müsse nur Kopien beglaubigen lassen nicht die Originale
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(11.01.2025, 14:27)3vr1m schrieb: (10.01.2025, 08:21)Enes schrieb: Eine kleine Info:
Als ich im Landgericht war, stand ich in einer Schlange. Eine Person, die in der Schlange vor mir stand, wurde weggeschickt. Grund hierfür war, dass einige Beglaubigungen gefehlt haben. Im Landgericht gucken sie tatsächlich auf alle Beglaubigungen genauer. Als ich an der Reihe war, wollte die Dame mich zunächst auch wegschicken, weil sie davon ausgegangen ist, dass ich ebenfalls die Dokumente nicht legalisiert habe. Aber als sie dann meine Dokumente sah, war sie natürlich erstaunt.
Top danke dir nochmal ! Ich muss eh noch zum türk. Konsulat ich werde mal schauen ob ich da dann auch den Eintrag aus dem Geburtsregister bekomme, um auf der sicheren Seite zu sein.
Den Teil mit dem Landesgericht verstehe ich noch nicht ganz.
Als Beispiel nehme ich mal mein Führungszeugnis, welches heute gekommen ist. Ich hab das teurere genommen, wie du gesagt hast, das bereits beglaubigt ist für das Ausland. Das muss ich dann quasi nur noch übersetzten lassen und im Landesgericht (da ich in München wohne hier für Bayern nicht Berlin) die Übersetzung legalisieren lassen. Wenn das Führungszeugnis NICHT beglaubigt wäre, hätte das Landesgericht mich weggeschickt ? Also dem Landesgericht geht es darum, dass das deutsche Dokument vorher auch beglaubigt ist richtig ? Was mich hier verwirrt ist, ich war in der Annahme, man müsse nur Kopien beglaubigen lassen nicht die Originale
Der Übersetzer verbindet das Original mit der Übersetzung. Bei mir wurde auf der Rückseite der Übersetzung die Beglaubigung des Landesgericht gedruckt und auf dieser Seite hat das marokkanische Konsulat die Legaliserungsstempel angebracht.
Zum Thema Landsgericht frag am besten mal nach. Bei mir und Enes (Hessen vs Berlin) war das unterschiedlich.
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Ja, sie würden dich wegschicken. Aber davor würde dich der Übersetzer schon wegschicken, weil er dir genauso sagen würde, dass die Beglaubigung fehlt.
Nein, du beglaubgist das Original. Nachdem du alle Beglaubigungen und die Übersetzung hast, kannst du davon so viele Kopien machen, wie es dir passt. Aber ich habe ja schon erwähnt, wie viele Kopien man benötigt.