Wissenswertes für Deutsche u. Marokkaner
#1
Information 
Einige Verweise zu Seiten im Internet,
wo Deutsche und Marokkaner sich informieren können und Antworten auf viele Fragen finden werden.


Deutsche Botschaft Rabat

Visa-Informationen
Reisepässe und Personalausweise
Krisenvorsorgeliste
Hilfe für Deutsche
Adresse, Öffnungszeiten, …
ua.
https://rabat.diplo.de/ma-de/

Hier findet man sehr viele brauchbare Infos, sehr interessant:
Konsular-Informationen A-Z
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/KonsularinfosA-Z

Erklärung zur Namensführung …
… in der Ehe
… eines Kindes
https://rabat.diplo.de/blob/1775320/107e...g-data.pdf



Königreich Marokko - Konsulate
Ministerium für ausländische Angelegenheiten
und internationale Zusammenarbeit

Konsularische Leistungen und Informationen
Individuelle Dokumente 
Familie und Eheschließung
Zollerleichterungen
ua.
https://www.consulat.ma/de/

Visa
https://www.consulat.ma/de/marokko-entdecken



AHK
Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko

Tipps für Geschäftsreisende
Für deutsche Staatsbürger sind Aufenthalte von bis zu 3 Monaten visumsfrei. 
Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Aufenthaltsgenehmigung ("Carte de Séjour") für Ausländer in Marokko,
Erforderliche Dokumente.

http://marokko.ahk.de/marktinfos/tipps0
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#2
Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste

Fragen zum marokkanischen Staatsangehörigkeitsrecht

Das marokkanische Staatsangehörigkeitsrecht ist geprägt durch das Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Nach der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2007 sind nicht nur Kinder von einem marokkanischen Vater, sondern auch Kinder einer marokkanischen Mutter marokkanische Staatsangehörige, Art. 6 Dahir n° 1-58-250. Die durch Abstammung vermittelte Staatsangehörigkeit gilt als originäre Staatsangehörigkeit. Daneben gibt es die erworbene Staatsangehörigkeit, und zwar u.a. durch Gesetz (z.B. durch Geburt in Marokko – ius soli) und durch Einbürgerung.

https://www.bundestag.de/resource/blob/4...f-data.pdf



Deutsche Botschaft Rabat
Konsular-Informationen A-Z

Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: Ein Kind, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsangehöriger ist, erwirbt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Für die Kinder von Eltern, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren sind, gilt dies unter bestimmen Bedingungen nicht.


Die Geburt eines deutschen Kindes

Sie können direkt beim zuständigen deutschen Standesamt oder über die für Ihren ausländischen Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt  stellen.
Entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt, was für Unterlagen Sie hierfür benötigen.


https://rabat.diplo.de/ma-de/service/KonsularinfosA-Z



Die Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Die deutsche Staatsbürgerschaft
Alles was Sie darüber wissen sollten

Deutsche / Deutscher werden durch Einbürgerung
Ich habe einen deutschen Ehegatten
Deutsche / Deutscher durch Geburt
usw.

https://www.bundesregierung.de/resource/...download=1



Die Bundesregierung Deutschland
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

In Deutschland arbeiten, studieren, leben

Jobs, Studium & Ausbildung, Visum, Leben in Deutschland, …
Mit dem Quick-Check die Möglichkeiten prüfen, in Deutschland zu arbeiten und zu leben.

https://www.make-it-in-germany.com/de/
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#3
Offiziellen Info-Seite der marokkanischen Behörden

www.service-public.ma

Hier findet man in den Sprachen Arabisch / Französisch / Englisch
(oder die Seite mit Google Chrome aufrufen und die Seiten nach Deutsch übersetzen)

Fragen und Antworten für:

- inländische Marokkaner
- Marokkaner im Ausland
- Ausländer in Marokko
- für Firmen/Unternehmen

zu den folgen Themen:

- Dokumente/Unterlagen
- Familie
- Marokkaner im Ausland
- Ausländer mit Wohnsitz
- Investieren
- Lebenszyklus des Unternehmens
- Besteuerung für Privatpersonen
- Besteuerung für Gewerbetreibende
- Zoll
- Arbeit und Beschäftigung
- Wohnen & Immobilien
- Sozialdienst
- Studium und Ausbildung
- Kultur und Freizeit

Diese Webseite beschreibt sich folgendermaßen 
(Übersetzung mit Google):

Service-Public.ma (www.service-public.ma) ist ein Verweis darauf, über das Internet auf die von der marokkanischen Verwaltung angebotenen Dienste zuzugreifen. Es zeigt auf Arabisch und Französisch alle nützlichen Informationen zu öffentlichen Verfahren und Diensten an. Im Rahmen des marokkanischen Programms für elektronische Verwaltung zielt die Website in erster Linie darauf ab, die Beziehung zwischen der Verwaltung und ihren Nutzern zu verbessern.
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#4
Marokkanische Aufenthaltserlaubnis - Carte de séjour 

Welche Unterlagen für eine marokkanische Aufenthalterlaubnis benötigt werden, findet man auf der Info-Seite der marokkanischen Behörden unter:
Service-Public.ma, Titres de séjour: 
http://www.service-public.ma/web/guest/h...ionportlet&_mmspservicepublicdiffusion_WAR_mmspservicepublicdiffusionportlet__spage=%2Fportlet_action%2Fprocedure%2Frubrique%2Fview%3FrubriqueSelected.idRubrique%3D12085&_mmspservicepublicdiffusion_WAR_mmspservicepublicdiffusionportlet_rubriqueSelected.idRubrique=12085


Aufenthaltsdokumente
(automatische Übersetzung mit Google)

Ein Ausländer, der sich auf marokkanischem Gebiet aufhalten möchte, muss bei der Verwaltung die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Letzterer kann eine Aufenthalts- oder Registrierungskarte sein, die er innerhalb von 48 Stunden vorweisen oder der Verwaltung vorlegen kann. Die Registrierungskarte wird vorläufig durch den Eingang des Antrags auf Ausstellung oder Erneuerung dieser Karte ersetzt. Diese Anforderung wird auf die Dienste der „nationalen Sicherheit“ oder „RCMP“ am nächsten an der Stelle der Person des Wohnsitzes, während die Gebühren bei 100 Dirham für jedes Jahr seiner Gültigkeit festen zahlen, und gemäß Artikel 252 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs.

Fragen / Antworten

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Registrierungskarte für einen Ausländer in Marokko zu erhalten oder zu erneuern?

Um die Registrierungskarte für einen Ausländer in Marokko zu erhalten oder zu erneuern, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Passes des Interessenten, die enthalten:
            - Ihre Identität;
            - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
            - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betroffenen Person in Marokko rechtfertigt
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts;
8. ein Dokument, in dem die Art der gegebenenfalls ausgeführten Tätigkeit begründet ist.

• Wie hoch sind die Gebühren für die Beantragung oder Erneuerung der Registrierungskarte?

Die Gebühren für den Erhalt oder die Verlängerung der Registrierungskarte betragen 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "Besucher" zu erhalten?

Um eine mit "Besucher" gekennzeichnete Registrierungskarte zu erhalten, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten , die Folgendes enthalten:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betreffenden Person in Marokko rechtfertigt;
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts;
8. jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person ein Visum mit dem Vermerk "Besucher" erhalten hat, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. ein Unternehmen, das rechtfertigt, dass die betreffende Person keine genehmigungspflichtige berufliche Tätigkeit ausübt.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "für die Arbeit" zu erhalten?

Um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "für die Arbeit" zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten , die Folgendes enthalten:
        - Ihre Identität;
        - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
        - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betroffenen Person in Marokko rechtfertigt
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts;
8. jede Urkunde, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person ein Visum mit dem Vermerk "für die Arbeit" besitzt, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. ein genehmigter Arbeitsvertrag von der staatlichen Arbeitsbehörde.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine mit "Student" gekennzeichnete Registrierungskarte zu erhalten?

Um eine Registrierungskarte mit dem Vermerk "Student" zu erhalten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten , die Folgendes enthalten:
        - Ihre Identität;
        - Stempel und Zeitpunkt seiner Eintragung in Marokko
        - Der Visum, das für Ausländer in dieses Verfahren behandelte Eintritt in Marokko erlaubt.

2. gedruckt auf der Anwendung der Registrierungskarte in zwei Kopien gefüllt;
3. 6 Ausweisfotos,
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der Person in Marokko rechtfertigt,
5. Strafregisterauszug,
6. ärztliches Attest,
7. Nachweis der Existenzmittel.
8. jede Urkunde, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person ein mit "Student" gekennzeichnetes Visum besitzt, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. jedes Dokument, das seine Registrierung für die Fortsetzung seines Studiums belegt.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Registrierungskarte zu erhalten, aus der eine genehmigungspflichtige berufliche Tätigkeit hervorgeht?

Um eine Registrierungskarte zu erhalten, auf der eine genehmigungspflichtige berufliche Tätigkeit angegeben ist, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten, die Folgendes enthalten:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. Der Ausdruck auf dem Antrag für die Registrierungskarte in zwei Ausfertigungen;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betreffenden Person in Marokko rechtfertigt;
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts.
8. jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person ein Visum besitzt, in dem die Tätigkeit angegeben ist, die sie ausüben möchte, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. Belege, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person eine Genehmigung zur Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit erhalten hat.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine  Registrierungskarte mit dem Vermerk "Familienzusammenführung" zu erhalten?

Um eine Registrierungskarte mit dem Vermerk "Familienzusammenführung" zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses der betreffenden Person, die Folgendes enthalten:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betreffenden Person in Marokko rechtfertigt;
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts.
8, jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betroffene Person ein Visum mit der Aufschrift "Familienzusammenführung" besitzt, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. Dokumente, die die familiäre Beziehung bei Heirat, Elternschaft oder väterlicher Abstammung belegen.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "Langzeitpflege" zu erhalten?

Um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "Langzeitpflege" zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten, die Folgendes enthalten:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betreffenden Person in Marokko rechtfertigt;
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts.
8. jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person ein Visum mit der Aufschrift "Langzeitpflege" besitzt, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. medizinische Dokumente in Bezug auf den Gesundheitszustand der betroffenen Person;
10. was beweist, dass die betroffene Person eine Krankenversicherung hat, in der alles, was stattfindet, oder die finanziellen Mittel, die zur Deckung der Krankheitskosten und des Aufenthalts erforderlich sind.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für den ausländischen Ehegatten eines marokkanischen Staatsangehörigen oder für eine ausländische Ehefrau eines marokkanischen Staatsangehörigen zu erhalten?

Um die Aufenthaltskarte für den ausländischen Ehegatten eines marokkanischen Staatsbürgers oder für einen ausländischen Ehegatten eines marokkanischen Staatsbürgers zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Kopie der Reisepässe der genannten Person:
    - seine Identität;
    - den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
    - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. Das gedruckte Exemplar des Antrags in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Fotos der Identität;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. Adoulaire Ehevertrag, der die eheliche Beziehung beweist;
7. Wohnsitzbescheinigung beider Ehegatten, die ihren ordentlichen Wohnsitz an derselben Adresse nachweist;
8. Gebühren: 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für die ausländischen Vorfahren eines marokkanischen Staatsangehörigen und seiner Frau oder eines marokkanischen Staatsangehörigen und ihres Ehemanns zu erhalten?

Um die Aufenthaltskarte für die ausländischen Vorfahren eines marokkanischen Staatsbürgers und seiner marokkanischen Frau und ihres Mannes zu erhalten, und die von ihr abhängig sind, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopie Seiten des Reisepasses der Person mit folgenden Angaben :
      -Ihre Identität;
      -Der Stempel seines eingereisten Marokko;
      -Das Visum, mit dem Ausländern, die diesem Verfahren unterliegen, die Einreise nach Marokko ermöglicht wird.

2. Druck des Antrags auf die Aufenthaltskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person für sie verantwortlich ist;
7. Ein Dokument zum Nachweis der Beziehung;
8. Gebühren: 100 DH.

• Was sind die Dokumente erforderlich, um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer zu erhalten, der der Vater oder die Mutter eines Kindes in Marokko geboren und wohnhaft ist und hat in den letzten zwei Jahren zu Gunsten des Gesetzes marokkanische Staatsangehörigkeit erworben vor der Erwachsenenalter?

Die Aufenthaltskarte für einen Ausländer zu erhalten, der Vater oder Mutter eines in Marokko geborenen Kindes mit Wohnsitz in Marokko ist und in den zwei Jahren vor dem Erwachsenenalter die marokkanische Staatsangehörigkeit aufgrund des Gesetzes erworben hat. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

1. Kopie der Seiten des Reisepasses des Interessenten mit folgenden Angaben :
      -Ihre Identität;
      -Der Stempel seines eingereisten Marokko;
      -Das Visum, mit dem Ausländern, die diesem Verfahren unterliegen, die Einreise nach Marokko ermöglicht wird.

2. Das gedruckte Exemplar des Antrags in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Fotos der Identität;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. Certificate Medical;
6. Dokument zum Nachweis des Erwerbs der marokkanischen Staatsangehörigkeit nach dem Recht der marokkanischen Staatsangehörigkeit;
7. Ein Dokument zum Nachweis der mütterlichen und väterlichen Verbindung;
8. Dokument zum Nachweis, dass die betroffene Person das Kind rechtmäßig vertritt, das Sorgerecht besitzt oder tatsächlich für das Kind sorgt;
9. Gebühren: 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines Ausländers mit der Aufenthaltskarte zu erhalten?

Um die Aufenthaltskarte für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines Ausländers zu erhalten, der Inhaber der Aufenthaltskarte ist, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopie der Seiten des Reisepasses der betreffenden Person mit folgenden Angaben:
      - Identität ;
      - Der Stempel seines eingereisten Marokko;
      - Das Visum, mit dem Ausländern, die diesem Verfahren unterliegen, die Einreise nach Marokko ermöglicht wird.

2. Das gedruckte Exemplar des Antrags in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Fotos der Identität;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. Eine Kopie der Aufenthaltskarte;
7. Dokument zum Nachweis der ehelichen oder elterlichen Bindung oder Filiation;
8. Gebühren: 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer, der den Flüchtlingsstatus erhalten hat, sowie für seinen Ehepartner und seine minderjährigen Kinder oder im Jahr nach ihrer Mehrheit zu erhalten?

Um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer, der den Flüchtlingsstatus erhalten hat, sowie für seinen Ehepartner und seine minderjährigen Kinder oder im Jahr nach ihrer Mehrheit zu erhalten, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Ausfertigung der Seiten der Reisepass der Person, aus der hervorgeht:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. Das gedruckte Exemplar des Antrags in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. Dokument zum Nachweis der Erlangung des Flüchtlingsstatus;
7. Ein Dokument zum Nachweis der ehelichen Beziehung;
8. Ein Dokument, das Verwandtschaft oder Filiation beweist;
9. Gebühren: 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer zu erhalten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Marokko hat?  

Um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer zu erhalten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Marokko hat, müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

1. Kopie der Seiten des Reisepasses der interessierten Person, aus denen Folgendes hervorgeht:
    - Ihre Identität;
    - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      -Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. Das ausgedruckte Exemplar des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltskarte ist in zwei Exemplaren auszufüllen.
3. 6 Passfotos;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. Jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene seit mehr als fünfzehn Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Marokko hat oder höchstens zehn Jahre alt ist oder seit mehr als fünfzehn Jahren in Marokko in einer regulären Position ist zehn Jahre;
7. Gebühren: 100 DH.



Ergänzungen:
Da die Angaben der marokkanischen Behörden manchmal doch nicht so genau und aktuell sind, hier eine Ergänzung von einer anderen Stelle:

Bitte beachten Sie den Unterschiede bzw. die Erläuterung zu:
- Anzahl und Format der Passbilder
- Strafregister-Auszug aus Heimatland bzw. aus Marokko

Deutsche Industrie und Handelskammer AHK
in Marokko
https://marokko.ahk.de/

Visaservice / Tipps für Geschäftsreisende - Aufenthaltsgenehmigung ("Carte de Séjour")
https://marokko.ahk.de/infocenter/tipps-...sreisende/

Wichtige Dokumente
Dokumente, die der örtlichen Polizeistelle bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung i.d.R. vorlegt werden müssen (auf Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr):

Bei Angestellten:
• Beglaubigte, legalisierte Kopie des Reisepasses
• Informationsbogen und zwei weitere Infobögen (momentan nur erhältlich bei der Polizeistelle)
• 8 Passbilder (besonderes Format: 3,5 x 4,5)
• Beglaubigte, legalisierte Kopie des Mietvertrages oder Eigentumsurkunde des Wohnsitzes
• Marokkanischen Arbeitsvertrag vom Arbeitsministerium beglaubigt
• Internen Arbeitsvertrag
• Geburtsurkunde (evtl. nur bei Minderjährigen)
• Ein Vorstrafenregister/Führungszeugnis aus Deutschland beim Erstantrag bzw. vom marokkanischen Justizministerium in Rabat bei Verlängerung
• Ärztliche Gesundheitsbescheinigung

Für Studenten:
• Immatrikulationsbescheinigung
• Stipendienbescheinigung oder Kostenübernahmebescheid der zuständigen Botschaft
• Mietvertrag

Für Unternehmer/Selbständige:
• Kopie der Firmensatzung und Auszug aus dem Handelsregister
• Für Freiberufler: Arbeitserlaubnis des Generalsekretariats der Regierung
• Patentnummer Identifikationsnummer des Finanzamtes
• CNSS (Sozialversicherungs-)ausweis
• Bankkonto des Unternehmens
• Gewerblicher Mietvertrag des Unternehmens
• Bei der ersten Beantragung: Legale Anzeige in einer Tageszeitung

Weitere Hinweise
Die bisher üblichen Briefmarken ("timbres") werden nicht mehr verwendet. Es soll ab sofort in bar bei der Polizeistelle bezahlt werden.
Alle Unterlagen müssen in zweifacher, beglaubigter und legalisierter Kopie vorgelegt werden.

Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Ausweises (Carte de Séjour) kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit erhält man jedoch i.d.R. binnen einer Woche eine amtliche Vorabbestätigung (Récépissé), die bei Vorlage unter anderem an der Grenze oder auf Behörden eine Gültigkeit von circa vier Wochen hat. Diese Vorabbestätigung erhält man i.d.R. nach Abgabe aller Dokumente nach 1-2 Wochen.

Kosten
Die Kosten in Höhe von 100 DH werden ab sofort direkt vor Ort bezahlt. Nach einem Aufenthalt in Marokko von mehr als 1 Jahr kann eine Aufenthaltsgenehmigung für 10 Jahre beantragt werden, deren Kosten sich auf 1.000 DH belaufen.
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#5
Herzlichen Dank für diese Zusammenstellung grundsätzlicher Themen! Die werden sicher manchem von großem Nutzen sein.
Du musst nicht immer alles glauben was du denkst.
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#6
@ gero:

Vielen Dank auch meinerseits. 

Ich freue mich sehr, dass jetzt wieder ein wenig Leben ins Forum kommt, und alles wichtig und nützlich!

LG,

bulbulla
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#7
ich schließe mich an, ich bin seit 6 Wochen im Forum, und gehe fast jeden Abend rein, um zu schauen, ob es Neues und nützliches gibt 
Gruß Kers
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#8
Bundesrepublik Deutschland
Auswärtiges AmtKonsularischer Service

Leben und Arbeiten im Ausland; Pässe und Ausweise; Ehe, Familie, Kinder und Scheidung
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo

Eheschließung im Ausland
https://www.auswaertiges-amt.de/de/servi...im-ausland

- Internationale Eheschließung
- Rechtsverhältnisse der Ehepartner
- Wirksamkeit der Ehe
- Nachweis der Eheschließung durch ausländische Heiratsurkunde

Wegen der zahlreichen zu beachtenden Besonderheiten bei der Eheschließung mit Personen islamischer Religionszugehörigkeit 
ist dem Bereich „Islamische Eheverträge“ eine besondere Informationsschrift gewidmet,
siehe:
Bundesverwaltungsamt (BVA) - der zentrale Dienstleister des Bundes
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...?nn=239640

Islamische Eheverträge
(Auszüge)
...
In vielen islamischen Ländern wird die Ehe eines Muslims mit einer nicht muslimischen Frau nur dann als gültig angesehen, wenn sie auch islamisch geschlossen ist
...
In den Ländern Marokko, Tunesien, Irak, Indonesien, Jordanien und Pakistan werden in der Eheschließungsurkunde oder dem Ehevertrag Angaben über den körperlichen Zustand der Frau (wie Geschlechtsreife und Jungfräulichkeit) zum Zeitpunkt der Eheschließung offiziell aufgenommen.
...

8.2.30 Marokko
Das Eherecht wurde 2004 erheblich geändert, um die Gleichberechtigung der Frau zu verwirklichen.
Wesentliche Änderungen der bekannten Rechtslage sind:

Respektierung der Würde der Frau; 
gemeinsame Gestaltung des Ehelebens; 
die Frau kann grundsätzlich ohne Ehevormund heiraten. Ein solcher kann jedoch noch immer freiwillig bestellt werden; 
gleiches Heiratsalter von Mann und Frau (18 Jahre); 
Kinder beiderlei Geschlechts können mit 15 selbst darüber entscheiden, wer ihr Sorgerechtsinhaber sein soll; 
die Mehrehe kann im Ehevertrag ausgeschlossen werden; 
jeder der beiden Ehegatten kann die einseitige Scheidung (talaq) aussprechen. Ansonsten erfolgt die Scheidung auf Antrag eines jeden Ehegatten durch das Gericht; 
die Scheidungsgründe werden um die im Ehevertrag vereinbarten Gründe erweitert; 
die Ehegatten können auch noch während der Ehe die Gütergemeinschaft vereinbaren.

Die Frau kann sich daher von ihrem Ehemann ausbedingen, dass er keine andere Frau neben ihr heiratet. Tut er es trotzdem, liegt das weitere Schicksal der Ehe in ihrer Hand. Als Morgengabe kann alles vereinbart werden, was nach dem Gesetz Gegenstand einer Verpflichtung sein kann. Die Höhe ist weder nach unten noch nach oben begrenzt. Auf die Morgengabe kann nicht verzichtet werden.

Die politische Betätigung der Frau (öffentliche Angelegenheiten des Landes) kann im Ehevertrag ausbedungen werden. Die Frau kann, falls sie der Zweitehe des Mannes nicht widersprochen hat, ablehnen, dass der Mann eine etwaige Zweitfrau in der gemeinsamen Wohnung aufnimmt.

Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Marokkos im Ausland sind ermächtigt, Ehen zwischen Marokkanern und Deutschen nach marokkanischem Recht zu schließen, unter der Voraussetzung, dass einer solchen Eheschließung eine Eheschließung nach deutschem Recht vor dem Standesbeamten vorausgegangen ist. 
Ein Ehevertrag ist dringend anzuraten, wobei das für die Beurkundung vor einem deutschen Notar vorgeschlagene Vertragsmuster verwendet werden kann.

Die Personensorge für eheliche Kinder steht im Scheidungsfall zuerst der Mutter zu und zwar für Jungen und für Mädchen bis zur Volljährigkeit. 
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können die Kinder darüber entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen
...

11.2.13 Marokko
Die allein vor einem deutschen Standesamt geschlossene Eheschließung reicht für die Anerkennung der Ehe in Marokko nicht aus; 
die Ehe muss auch nach marokkanischem Recht vor zwei zuständigen Heiratsnotaren (Adouls) geschlossen werden; 
ihr muss die Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten vorausgehen.
...

12.2.2.5 Marokko
Der Antrag auf Erwerb der marokkanischen Staatsangehörigkeit kann gestellt werden, nachdem
die Familie seit zwei Jahren ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Marokko hat (Art.10 des Gesetzes).
...

einige Staaten, wie z. B. die nordafrikanischen Staaten (Ägypten, Tunesien, Algerien, Marokko)
kennen nur eine symbolische Morgengabe, die unangemessen niedrig ist und die Funktion der
Morgengabe, die sie im Islam hat, nicht erfüllen kann;
...

LG. Gero
Zitieren
#9
Bundesrepublik Deutschland
Bundesverwaltungsamt (BVA) - der zentrale Dienstleister des Bundes
https://www.auswaertiges-amt.de/de/servi...im-ausland

... schreibt auf dieser Seite: 

Eheschließungsbestimmungen
Die deutschen Auslandsvertretungen berichten regelmäßig über die jeweils geltenden Eheschließungsbestimmungen in ihrem Gastland. 
Diese Informationen werden durch das Bundesverwaltungsamt in Köln zu ausgewählten Zielländern in Form von Merkblättern zusammengefasst. 
Jedes dieser Merkblätter kann unmittelbar auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes kostenfrei heruntergeladen werden (auch unter: www.auswandern.bund.de).

Rechtsverbindliche Auskünfte über die im Ausland geltenden Regelungen zu einer Eheschließung können jedoch nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle. Insbesondere sollten aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, evtl. notwendige Übersetzungen und Echtheitsbestätigungen eingeholt werden.
...

Homepage des Bundesverwaltungsamtes
Informationsschriften „Deutsche Heiraten in"
über die wesentlichen Punkte, die bei einer Eheschließung im Ausland zu beachten sind.
Siehe:
https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufga...ntranet242

Marokko - Datum 13.12.2016
Siehe:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...?nn=239640

PDF-Broschüre: "Deutsche heiraten in Marokko" (als Download)
Siehe:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=4




Die Deutsche Botschaft - Rabat

Konsular-Informationen A-Z
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/Kon...56-7-panel

stellt unter dem Stichwort:  Ehe (Heirat, Güterstand, Scheidung)
weitere konkrete Informationen dazu zur Verfügung, wie z.B. das 

Merkblatt: Informationen zur Eheschließung in Marokko
Siehe:
https://rabat.diplo.de/blob/1753802/be99...o-data.pdf

Weitere interessante Stichworte 
mit Hinweisen und Merkblättern sind 
z.B.
- Namenserklärungen (Namensführung Ehe / Kind)
- Geburt eines deutschen Kindes
- Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung
- Übernachtung von unverheirateten Paaren in Hotels in Marokko
- Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland (durch Geburt, usw.)
...
und vieles andere, sollte sich ein jeder einmal anschauen.




Wie ich schon früher in diesem Beitrag hingewiesen habe, findet man auch auf den Webseiten der marokkanischen Vertretungen im Ausland
viele hilfreiche Informationen, die die im Ausland lebende Marokkaner nutzen können.
Hier speziell nochmals der Verweis auf die Heiratsmöglichkeiten z.B. in der Marokkanischen Botschaft / Konsulat in Deutschland:

Königreich Marokko - Konsulate
Ministerium für ausländische Angelegenheiten
und internationale Zusammenarbeit

Konsularische Leistungen und Informationen
https://www.consulat.ma/de/

Familie und Eheschließung
https://www.consulat.ma/de/famille-et-mariage

Ausstellung einer Heiratsurkunde durch Adoulen bei den Konsulaten
https://www.consulat.ma/de/ausstellung-e...konsulaten

Erforderliche Dokumente, Gebühren, Formulare, Hinweise, ...
für: 

Eheschließung zwischen zwei Personen mit ausschließlich marokkanischer Staatsangehörigkeit

Eheschließung zwischen einer Person mit marokkanischer Staatsangehörigkeit  und einer ausländischen Person 
(wenn keiner der beiden die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates besitzt)

Gemischte Ehe: einer oder beide marokkanischen Partner besitzen die doppelte Staatsbürgerschaft
(marokkanische Staatsbürgerschaft und Staatsbürgerschaft des Empfangsstaates)


LG. Gero
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#10
Sehr gute Infos von Gero!

Als Ergänzung zu

12.2.2.5 Marokko
Der Antrag auf Erwerb der marokkanischen Staatsangehörigkeit kann gestellt werden, nachdem
die Familie seit zwei Jahren ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Marokko hat (Art.10 des Gesetzes).

ist anzumerken, daß der deutsche Antragsteller bei Erwerb der marokkanischen Staatsangehörigkeit im Regelfall die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verliert, es sei denn, es ist vorher eine Beibehaltungsgenehmiging erteilt worden.

Quelle u.a. ist
https://uk.diplo.de/uk-de/02/staatsangeh...ibehaltung
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