lückenlosen Wegweiser für Visum
#1
Hallo Leute,

ich bräuchte mal eure Unterstützung. Kann mir jemand von euch eine lückenlosen Wegweiser geben, wie meine Frau ein Visum für Deutschland bekommen kann?

Zunächst möchte ich euch den aktuellen Stand schildern.

Zu meiner Person:
Ich lebe in Deutschland, bin Vollzeitangestellter und Marokkaner mit deutscher Staatsangehörigkeit. Ich möchte meine volljährige Ehefrau, die ich in Marokko geheiratet habe, nach Deutschland holen, damit wir hier gemeinsam unser Leben verbringen können.

Zu meiner Ehefrau:
Sie lebt in Marokko, ist marokkanische Staatsbürgerin und Hausfrau. Seit wenigen Wochen besucht sie dort einen A1-Deutschkurs. Einen Reisepass besitzt sie seit kurzem bereits. Nun fehlt nur noch das Visum.

Ich bitte euch um eine lückenlose und nachvollziehbare Beschreibung, welche Schritte nun der Reihe nach erledigt werden müssen.

Das, was mir bisher bekannt ist, ist Folgendes:

  1. Meine Frau benötigt ein A1-Sprachzertifikat.
  2. In Marokko muss unsere Heiratsurkunde von drei Stellen beglaubigt werden: vom Familiengericht, vom Außenministerium und vom Deutschen Generalkonsulat in Rabat.
  3. Die von diesen drei Stellen beglaubigte Heiratsurkunde muss anschließend von einem vereidigten Übersetzer in Marokko ins Deutsche übersetzt werden.
  4. Online muss ein Dokument namens FIDEX ausgefüllt, ausgedruckt und von meiner Frau unterschrieben werden.


5. Ich muss mich online beim Deutschen Generalkonsulat in Rabat registrieren und dort alle Unterlagen aus den Punkten 1 bis 4 hochladen, damit wir auf die Warteliste für einen Visumtermin kommen.

Ist diese Reihenfolge richtig? 

Fehlen noch wichtige Schritte oder sind einzelne Punkte möglicherweise nicht zwingend oder in einer anderen Reihenfolge zu erledigen?

Ich danke euch schon jetzt herzlich für eure Unterstützung und freue mich auf eure Erfahrungen und Tipps.
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#2
Hallo,

das sind bei weitem nicht alle Unterlagen. Da fehlen noch so einige Dokumente.

https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=1492

Auf der Website der deutschen Botschaft in Marokko findest du diese Seite:

https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...82-2703982

1. Link: https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-visaeinreise/2704694-2704694?isLocal=false&isPreview=false

- VIDEX-Antrag
- Passfotos, laut Botschaft 2. Ich würde lieber mehr mitnehmen.
- Reisepass

2. Link: https://rabat.diplo.de/ma-de/service/2705948-2705948?isLocal=false&isPreview=false

- Meldebescheinigung
- A1-Zertifikat
- Legalisierte Heiratsurkunde übersetzt ins Deutsche (kann auch in Deutschland gemacht werden)
- Falls du oder deine Frau vorher verheiratet waren, dann die Scheidungsurteile. Bei deiner Frau müsste man evtl. den Urteil auch legalisieren und übersetzen lassen.
- Wenn du nicht deutsch bist, dann musst du den Aufenthaltstitel ebenfalls vorlegen

UND GANZ WICHTIG:

Auf der Seite steht unten unter dem Punkt "Info":

Bitte zusätzlich beachten:
Zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem erfolgreich über Ihren Visumantrag entschieden wurde, bitten wir um die Übersendung einer Incoming-Krankenversicherung, die ab dem gewünschten Einreisedatum eine Gültigkeit von drei Monaten aufweist.

Wenn du selbstständig bist, musst du für deine Frau über ADAC eine Incoming-Krankenversicherung abschließen. In deinem Fall nicht notwendig.

Wenn du angestellt bist, kannst du auch deine Mitgliedsbescheinigung von deiner Krankenkasse sowie die Vor- und Rückseite deiner Krankenkasse ausdrucken und deiner Frau überreichen. Wichtig wäre auch hier, dass du von deiner Krankenkasse eine Art Bestätigung erhältst, dass deine Frau in deine Versicherung aufgenommen wird, sobald sie in Deutschland wohnhaft ist. Bitte daher deine Krankenkasse um eine Bestätigung.

Ich musste mich beim Generalkonsulat nicht anmelden. Man erhält einen Termin bei einer Außenstelle in Rabat. Deine Frau muss sämtliche Dokumente dort abgeben. Nach 3-4 Monaten erhält sie dann das Visum. Wichtig hier: Mach auch von allen Dokumenten mindestens 2 Kopien. Denn deine Frau sollte niemals originale Dokumente wie das A1-Zertifikat oder die übersetzte Eheurkunde abgeben.

Hier die Adresse für die Abgabe aller Dokumente:

https://share.google/mn3Wlx6eVY7yCr3aV


PS: Es gibt keine Reihenfolge für das Erdledigen der Dokumente. Letztendlich musst du alle Dokumente am selben Tag vorlegen.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
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#3
Bruder Enes,

entschuldige bitte vorab, dass der Text etwas umfangreicher geworden ist. Da ich bei diesen Abläufen noch nicht so viel Erfahrung habe, möchte ich einfach sicherstellen, dass wir von Anfang an alles richtig machen und vor allem unseren Eltern Druck bzw. Verunsicherungen wegnehmen. Ich danke dir wirklich sehr, dass du dir die Zeit nimmst, alles in Ruhe durchzulesen und auf die einzelnen Punkte einzugehen.

Ich hätte noch drei Fragen zum weiteren Ablauf:

1. Registrierung:

Wie läuft die Anmeldung bzw. Registrierung für das Visum grundsätzlich ab? Kann ich mich jetzt schon registrieren und auf die Warteliste setzen lassen und die fehlenden Unterlagen später nachreichen bzw. online hochladen, oder sollte ich warten, bis alles vollständig ist?

2. Heiratsurkunde:

Mit der Heiratsurkunde bin ich ehrlich gesagt etwas überfordert. Sie liegt frisch ausgestellt bei meiner Frau in Marokko. Kannst du mir bitte in einfachen Worten Schritt für Schritt erklären, was wir jetzt damit machen müssen? Also wohin wir als Erstes gehen müssen, welche Beglaubigungen oder Legalisierungen erforderlich sind und in welcher Reihenfolge das Ganze abläuft, damit die Urkunde am Ende vom deutschen Konsulat akzeptiert wird.

Den Unterschied zwischen Beglaubigung und Legalisierung habe ich nämlich noch nicht ganz verstanden.

3. Gültigkeit und Fristen der Unterlagen:

Eine Sache ist mir bei den Fristen noch nicht ganz klar. Wenn zum Beispiel das A1-Deutsch-Zertifikat heute ausgestellt wird und dieses eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat (z. B. ein Jahr): Ab welchem Zeitpunkt zählt diese Frist genau?

Gilt die Frist als eingehalten, wenn ich das Zertifikat nach der Ausstellung bereits bei der Online-Registrierung bzw. beim Online-Einreichung der Unterlagen hochlade? Wird die Gültigkeitsfrist ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt, oder zählt das Datum des Konsulatstermins?

Diese Frage betrifft auch die Heiratsurkunde: ab der Beglaubigung und Legalisierung gelten da auch Fristen wie bei dem 1a-zertifikat?

Herzlichen Dank/Shoukran
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#4
Zu 1:

Hast du dich vorher überhaupt informiert? Ich gehe davon aus, dass du dich nicht in die Warteliste eingetragen hast.. Du musst zunächst auf der Seite der deutschen Botschaft in Marokko einen Termin für das Visum beantragen. Deine Frau wird dann in eine Warteliste eingetragen. Das dauert so ca. 15 Monate. Danach erhältst du oder deine Frau die Info, je nachdem welche E-Mail du angibst, einen Termin. An diesem Termin musst du sämtliche Dokumente vorlegen.

Edit: Zu meiner Zeit konnte man noch direkt auf der Website der deutschen Botschaft einen Termin beantragen. Jetzt haben sie den Unfug auch an TLS weitergegeben.
https://visas-de.tlscontact.com/en-us

Wie ich sehe, erschweren sie jetzt alles.

Nachtrag: Man kann anscheinend doch noch auf der Website der deutschen Botschaft einen Termin anfragen. Die Seite wurde aber stark geändert, weshalb man es nicht sofort findet.
Hier der neue Link:

https://digital.diplo.de/ehegattennachzug

Einfach runterscrollen und als Land Marokko angeben. Man muss sich aber tatsächlich registrieren.

Zu 2:

1. Stempel vom Familiengericht einholen, wo du auch quasi deine Papiere für die Ehe abgegeben hast.
2. Stempel vom Außenministerium in Rabat einholen.
3. Stempel vom deutschen Konsulat einholen. Wenn deine Frau in Casablanca oder in der Umgebung lebt, kann sie das Konsulat in Casablanca ohne einen Termin besuchen. Für das Konsulat in Rabat braucht man einen Termin. Zu meiner Zeit wurde das ganze mit TLS abgewickelt. Eventuell gibt die Botschaft in Rabat zurzeit Termine. Musst du dann herausfinden.
4. Ins Deutsche übersetzen lassen.

Vergiss deine Ehe auch nicht im Einwohnermeldeamt bzw. beim Standesamt in Deutschland anerkennen zu lassen. Das ist aber für das Visum nicht notwendig. Dieser Schritt ist nur für den Steuerklassenwechsel wichtig.

Zu 3:

Hast du dir die Links angeschaut, die ich dir gezeigt habe?

Unter dem Punkt A1 Zertifikat steht folgendes:

Sie müssen nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dieses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein. Dies sind derzeit:

Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)

Ausnahmen: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung überprüft.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
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