Hochzeit in 2021
#1
Hallo,

ich (Deutscher, wohnhaft in Deutschland) würde nächstes Jahr gerne meine marokkanische Freundin die in Marokko wohnt heiraten. Kann mir jemand sagen wo und wie wir das am einfachsten und schnellsten hinbekommen und welche Papiere wir brauchen? Gibt es die Möglichkeit nur standesamtlich zu heiraten?

Und wie lange dauert es dann ca. bis sie nach der Hochzeit nach Deutschland kommen darf. 

Danke vorab für die Hilfe und einen schönen Abend noch. 

Gruß
Markus
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#2
Hallo Markus,

"schnell" geht das nicht in Marokko.

Du must "100" Papiere besorgen. Nur die deutsche Botschaft kann rechtsverbindliche Auskünfte darüber geben, was Du alles benötigst.
"Standesamtlich" heißt bei  l`Adul heiraten.
Das geht. Dazu sind ein Trauzeuge und Eure Unterschriften sowie alle erforderlichen Unterlagen erforderlich.
Ein Fest ist hinterher nicht erforderlich.

Das Visum zur Familienzusammenführung kann recht lange dauern. Wenn Deine Finanzen "in Ordnung" sind, geht es i.d.R. recht zügig (einige Monate).
Bist Du aber abhängig von staatlichen Zahlungen um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren kann das mehr als ein Jahr (und deutlich länger) dauern.



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#3
Hallo Markus,

ich habe letztes Jahr in Marokko geheiratet. Es werden einige Papiere benötigt- welche genau findest du auf der Seite der deutschen Botschaft in Rabat. Der ganze Ablauf ist nicht ganz easy, aber zu schaffen. Wir hatten ein paar Monate Vorlauf und am Ende hat alles gut geklappt. Problematischer ist eher der Zuzug nach Deutschland. Wir haben 15 Monate auf einen Termin gewartet, um alle Unterlagen bei der Botschaft für eine Familienzusammenführung bzw. Ehegattennachzug abzugeben. Jetzt ist es bei uns endlich soweit, wie lange es dann noch in Deutschland ablaufen wird, kann ich allerdings noch nicht sagen. Wenn du deutscher Staatsbürger bist, ist deine Finanzierung in Deutschland nicht ausschlaggebend für einen Zuzug, außer du bist anderen Personen Unterhaltsverpflichtet.

Viele Grüße,
Kath
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#4
(07.12.2020, 11:03)Kath54 schrieb: Hallo Markus,

ich habe letztes Jahr in Marokko geheiratet. Es werden einige Papiere benötigt- welche genau findest du auf der Seite der deutschen Botschaft in Rabat. Der ganze Ablauf ist nicht ganz easy, aber zu schaffen. Wir hatten ein paar Monate Vorlauf und am Ende hat alles gut geklappt. Problematischer ist eher der Zuzug nach Deutschland. Wir haben 15 Monate auf einen Termin gewartet, um alle Unterlagen bei der Botschaft für eine Familienzusammenführung bzw. Ehegattennachzug abzugeben. Jetzt ist es bei uns endlich soweit, wie lange es dann noch in Deutschland ablaufen wird, kann ich allerdings noch nicht sagen. Wenn du deutscher Staatsbürger bist, ist deine Finanzierung in Deutschland nicht ausschlaggebend für einen Zuzug, außer du bist anderen Personen Unterhaltsverpflichtet.

Viele Grüße,
Kath



Wie ist das zu verstehen, „deine Finanzierung in D nicht ausschlaggebend“?
Ich denke, der deutsche Ehegatte muss in der Lage sein, den zuziehenden voll und ganz zu unterhalten, auch, was Wohnraum etc. betrifft?
War jedenfalls vor längerer Zeit so. 
Da wurden Grundrisse der Wohnung etc. verlangt.
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#5
(06.12.2020, 21:56)Rabat04 schrieb: Kann mir jemand sagen wo und wie wir das am einfachsten und schnellsten hinbekommen und welche Papiere wir brauchen? Gibt es die Möglichkeit nur standesamtlich zu heiraten?

Hallo, 
auf der Internetseite der Deutschen Botschaft findest du bereits Informationen welche Dokumente du brauchst. Was zu empfehlen ist, such dir den Adoul wo du heiraten möchtest vorher und frage ebenso dort nach, welche Dokumente du benötigst. Dann kommen noch einige Besuche auf verschiedenen Ämtern und Familiengericht auf dich zu. So einen Zeitraum von 3 bis 4 Wochen solltest du schon einplanen.
MfG

Marco Wensauer
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#6
Hey Bulbulla,

damit möchte ich sagen, dass das nicht immer zwingend Notwenig ist. Ich habe mich hierzu auch rechtlich beraten lassen, da ich mich selber momentan in einem Masterstudium befinde und meinen Mann nicht "unterhalten" kann. Als Deutsche darf meine Einkommenssituation nicht ausschlaggebend sein dafür, ob mein Ehepartner mit mir zusammenleben darf, dies gilt auch für eigene Kinder, die im Ausland leben. Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen, bei denen diese Nachweise doch erbracht werden müssen. Die kann ich im Einzelnen aber nicht nennen. Hier noch ein Auszug:

..."Der Anspruch besteht zum Zwecke der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft.
Bei anderen Familienmitgliedern besteht kein Anspruch, sondern der Nachzug steht im Ermessen der Behörde.
Auf ausreichenden Wohnraum und Sicherung der Lebensunterhalts kommt es grundsätzlich nicht an."

LG
Kath
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#7
(07.12.2020, 17:49)Kath54 schrieb: Hey Bulbulla,

damit möchte ich sagen, dass das nicht immer zwingend Notwenig ist. Ich habe mich hierzu auch rechtlich beraten lassen, da ich mich selber momentan in einem Masterstudium befinde und meinen Mann nicht "unterhalten" kann. Als Deutsche darf meine Einkommenssituation nicht ausschlaggebend sein dafür, ob mein Ehepartner mit mir zusammenleben darf, dies gilt auch für eigene Kinder, die im Ausland leben. Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen, bei denen diese Nachweise doch erbracht werden müssen. Die kann ich im Einzelnen aber nicht nennen. Hier noch ein Auszug:

..."Der Anspruch besteht zum Zwecke der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft.
Bei anderen Familienmitgliedern besteht kein Anspruch, sondern der Nachzug steht im Ermessen der Behörde.
Auf ausreichenden Wohnraum und Sicherung der Lebensunterhalts kommt es grundsätzlich nicht an."

LG
Kath



Ah, ok, da hat sich da vermutlich etwas geändert im Vgl. zu früher.
Ich wünsche dir und euch auf jeden Fall alles Gute!

Und bitte nimm mir meine Offenheit hier nicht übel:
Schau bitte ganz genau hin, wenn es um die finanzielle Seite der Beziehung geht. 

Konzentriere dich auf dein Studium und lass dich keinesfalls ausnutzen!
Bitte entschuldige diese offene Stellungnahme.
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#8
@Kath54,


Zitat:..."Der Anspruch besteht zum Zwecke der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft.
Bei anderen Familienmitgliedern besteht kein Anspruch, sondern der Nachzug steht im Ermessen der Behörde.
Auf ausreichenden Wohnraum und Sicherung der Lebensunterhalts kommt es grundsätzlich nicht an."


Ja, so lautet der offizielle Text.

Aber ich weiß auch, dass die Behörden sich oft "schwerer tun" mit der Ausstellung von Visas bei Menschen die weder sich noch ihren Ehepartner finanzieren können.




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#9
Hallo,

vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten. Ich werde dann mal anfangen alle benötigten Dokumente zusammenzutragen.
Finanzielle Abhängigkeit habe ich keine, die Wohnsituation ist auf jeden Fall auch ausreichend.

Ein Freund von mir hat seine Frau aus Südamerika in Dänemark geheiratet und die Ehe hier anerkennen lassen. Hat jemand damit evtl. Erfahrung? Wäre das vielleicht auch möglich in Dänemark zu heiraten und die Hochzeit in Marokko anerkennen zu lassen? Dänemark verlangt deutlich weniger Papiere.
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#10
(07.12.2020, 12:10)Marc99 schrieb:
(06.12.2020, 21:56)Rabat04 schrieb: Kann mir jemand sagen wo und wie wir das am einfachsten und schnellsten hinbekommen und welche Papiere wir brauchen? Gibt es die Möglichkeit nur standesamtlich zu heiraten?

Hallo, 
auf der Internetseite der Deutschen Botschaft findest du bereits Informationen welche Dokumente du brauchst. Was zu empfehlen ist, such dir den Adoul wo du heiraten möchtest vorher und frage ebenso dort nach, welche Dokumente du benötigst. Dann kommen noch einige Besuche auf verschiedenen Ämtern und Familiengericht auf dich zu. So einen Zeitraum von 3 bis 4 Wochen solltest du schon einplanen.

Hi,


meinst du damit ich muss 3-4 Wochen am Stück vor Ort sein?
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#11
(07.12.2020, 20:05)Rabat04 schrieb: Hi,

meinst du damit ich muss 3-4 Wochen am Stück vor Ort sein?

Hallo, 
also wenn du heiraten möchtest dann wirst du damit rechnen müssen. Es sind ja zahlreiche Amtsgänge nötig und dann heisst es ja auch noch abwarten, bis die Behörden sich gegenseitig die Dokumente intern weiterreichen.
MfG

Marco Wensauer
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#12
Hallo Rabat04,

eine Heirat in Dänemark würde von den marokkanischen Behörden nicht anerkannt.

Deine Frau gilt dann in Marokko als nicht verheiratet und, falls Ihr Kinder haben werdet, gelten sie in Marokko als nichteheliche Kinder.


Zudem gibt es bei Marokkokanern/Innen "ohne Verwurzelung" (Heirat, feste Berufsanstellung, Geld, Grundbesitz, ect.) das Problem, dass sie i.d.R. gar kein Visum in die EU erhalten.
Sie könnte also gar nicht nach Dänemark reisen um zu heiraten.

Und Marokkaner/Innen die ausreichend Geld haben heiraten meist keine Europäer/Innen.



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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