26.10.2022, 21:07
(25.10.2022, 13:54)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Friedel,
normalerweise darf ein Fahrzeug IM KALENDERJAHR 180 Tage unverzoll im Land bleiben.
Du must bedenken, dass die Zeit die Euer Fahrzeug ohne Euch in Marokko verweilt auch mit angerechnet wird.
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Die Regelung findet sich hier. So wie ich es verstehe, darf das Fahrzeug 6 Monate (=180 Tage?) im Land bleiben, kann danach aber erst wieder im nächsten Kalenderjahr eingeführt werden. Das heißt, wenn es am 1. August ins Land gekommen ist, muss es spätestens zum 31. Januar wieder ausgeführt werden und darf dann erst wieder im Januar des Folgejahres erneut hinein.