16.01.2023, 18:15
Vielen Dank an alle, die zu diesem Thema hier im Forum gepostet haben. Ich habe inzwischen mal einen Bekannten (Franzose) kontaktiert, der selber Wohneigentum in Marokko hat. Er hat mir eine offizielle Broschüre zukommen lassen, in der die Steuer recht gut erklärt ist. Nun habe ich auch verstanden, was es mit dem "Montant à déduire" auf sich hat. Er wird vom Mitwert (valeur locative) abgezogen und soll verhindern, dass es beim Überschreiten einer der Schwellen zu Sprüngen im Steuerbetrag kommt.
Eine offenen Frage gibt es allerdings noch: Laut Aussage eines Finanzamtsmitarbeiters sollen im Gegensatz zu im Ausland lebenden Marokkanern (MRE) Ausländer nicht in den Genuß der 75% Ermäßigung für die Hauptwohnung kommen. Ich nehme an, dass diese Auskunft falsch ist, konnte aber noch keine Quelle dazu finden.
Er riet dazu, dass meine Frau allein die Steuererklärung abgibt, allerdings stehe ich als Miteigentümer im Grundbuch.
PS: Seine Rechte genau zu kennen ist das beste Mittel, um nicht übers Ohr gehauen zu werden und zwar nicht nur in Marokko.
Eine offenen Frage gibt es allerdings noch: Laut Aussage eines Finanzamtsmitarbeiters sollen im Gegensatz zu im Ausland lebenden Marokkanern (MRE) Ausländer nicht in den Genuß der 75% Ermäßigung für die Hauptwohnung kommen. Ich nehme an, dass diese Auskunft falsch ist, konnte aber noch keine Quelle dazu finden.
Er riet dazu, dass meine Frau allein die Steuererklärung abgibt, allerdings stehe ich als Miteigentümer im Grundbuch.
PS: Seine Rechte genau zu kennen ist das beste Mittel, um nicht übers Ohr gehauen zu werden und zwar nicht nur in Marokko.