29.01.2023, 23:06
(29.01.2023, 17:43)Tommy schrieb: Leider ist die nächste Prüfungsstelle weit entfernt, Sie besitzt ein Hochschulabschluss & bezüglich des 1. Punktes als Staatsangehöriger.Hallo Tommy,
Der 1. Punkt des Flyers bezieht sich auf nichtdeutsche EU-Staatsangehörige, die mit ihrem Ehepartner in Deutschland leben wollen. Dies ist ohne Nachweis der Deutschkenntnisse möglich. Für in Deutschland lebende Deutsche gilt diese Ausnahme leider nicht (Stichwort Inländerbenachteiligung).
Ob der Hochschulabschluss ausreicht, lässt sich pauschal nicht sagen, da es von den Berufschancen hier in Deutschland abhängt. Mit einem Ingenieurdiplom und guten Englischkenntnissen ist es vermutlich einfacher als mit einem Studium der Kunstgeschichte. Ich würde vielleicht mal bei der Ausländerbehörde bzw. Bundesanstalt für Arbeit nachfragen. Es kann auch nicht schden, die Anerekennung des Studienabschlusses schon einmal zu beantragen.
Hätte denn Deine Frau eine Chance, eine Bluecard zu bekommen?