02.07.2019, 21:20
Hallo ihr Lieben,
ich bin verwirrt, ob ich meine deutschen Dokumente erst durch das Regierungspräsidium und dann durch die marokkanische Botschaft legalisieren lassen muss. Ich habe hierfür unterschiedliche Informationen erhalten, dass das früher gemacht werden musste und nun nicht mehr?
Kann mir jemand, der vor kurzem erst geheiratet hat hierzu womöglich Informationen geben?
Und wenn ich die Dokumente legalisieren muss dann meine Frage ob ein vereidigter Übersetzer einfach eine Kopie des vorlegalisierten Dokumente übersetzt und die Übersetzung zusammen mit dem vorlegalisierten Original in die Botschaft für den letzten Schritt der Legalisation gebracht werden muss? Oder muss ich die Übersetzungen auch irgendwie legalisieren oder beglaubigen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Kath
ich bin verwirrt, ob ich meine deutschen Dokumente erst durch das Regierungspräsidium und dann durch die marokkanische Botschaft legalisieren lassen muss. Ich habe hierfür unterschiedliche Informationen erhalten, dass das früher gemacht werden musste und nun nicht mehr?
Kann mir jemand, der vor kurzem erst geheiratet hat hierzu womöglich Informationen geben?
Und wenn ich die Dokumente legalisieren muss dann meine Frage ob ein vereidigter Übersetzer einfach eine Kopie des vorlegalisierten Dokumente übersetzt und die Übersetzung zusammen mit dem vorlegalisierten Original in die Botschaft für den letzten Schritt der Legalisation gebracht werden muss? Oder muss ich die Übersetzungen auch irgendwie legalisieren oder beglaubigen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Kath