25.04.2023, 18:30
Ich denke nicht, dass es Probleme mit einem unleserlichen Einfuhrdokument gibt, solange erkennbar ist dass es ein solches ist. Das Fahrzeug ist ja computertechnisch erfasst und dem Halter zugeordnet, der sich über seinen Pass und das Fahrzeug über die Zulassungsbescheinigung ausweisen kann.
Wir konnten bei der Ausreise vor 14 Tagen diese Dokumente behalten, da sie beim Zoll nicht benötigt werden, wenn die Fahrzeuge im Computer als wieder ausgeführt vermerkt sind.
Wir konnten bei der Ausreise vor 14 Tagen diese Dokumente behalten, da sie beim Zoll nicht benötigt werden, wenn die Fahrzeuge im Computer als wieder ausgeführt vermerkt sind.
Grüße vom Niederrhein
Michael Hausmann
Michael Hausmann