22.05.2023, 09:24
(22.05.2023, 08:27)Delilah schrieb: Ich bin Schweizerin und mein Mann ist Doppelbürger (MA/CH), wir haben zwei erwachsene Töchter.
Wir werden in Marokko eine Eigentumswohnung kaufen.
Ich habe gelesen, dass Ausländer in Marokko eine Wohnung unter ausländischem Recht kaufen können, dass also das CH- Erbrecht gelten würde und unsere Töchter erben könnten, wenn ich als Schweizerin die Wohnung besitze. Die marokkanischen Notare scheinen sich damit allerdings nicht gut auszukennen, wir bekamen sehr widersprüchliche Auskünfte in Marokko und das marokkanische Erbrecht ist sehr kompliziert.
Hallo,
das ist fast richtig! Schweizer Erbrecht, respektive das Erbrecht des Herkunftslandes gilt nur wenn beide Ehepartner die selbe Staatsbürgerschaft haben. Das bedeutet sollte ein Marokkanischer Partner eine Marokkanische Staatsbürgerschaft besitzen, gilt Marokkanisches Erbrecht. In deinem Fall hast du ja bereits angegeben Doppelbürger MA/CH, gilt automatisch das Marokkanische Recht.
Wenn das Ausländische Erbrecht greifen würde, dann kann man getrost davon ausgehen das es mindestens ein eher 2 Jahre dauern wird bis alle erforderlichen Dokumente erbracht werden und bis das Gericht in Marokko dann zu einer Entscheidung kommt. Das ist schon optimistisch gesehen. Wenn es in Marokko darum geht das eventuell Devisen ins Ausland zurückfliessen könnten, werden so viele Administrative Hürden wie nur möglich gesetzt.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer