22.05.2023, 10:07
Hallo Marco
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mein Mann und ich haben nur der Schweiz geheiratet. Die Töchter haben wir in Marokko nie registriert, sie sind Schweizerinnen.
Unser Anliegen ist eigentlich einfach und offenbar doch kompliziert: Wir wollen, dass bei einem Todesfall kein entfernter männlicher Verwandter meines Mannes einen Erbanspruch erheben kann. Das wäre nämlich unglaublich.... Mein Mann hat keinen Sohn, keinen Vater und keinen Bruder, aber jede Menge Onkel und Cousins...
In Marokko haben wir noch eine beunruhigende Info bekommen. Falls ich als Schweizerin die Wohnung besitze, würde die Wohnung bei meinem Tod an den Staat/ an die Gemeinde gehen. Mein Mann und meine Kinder könnten nicht erben. Stimmt das?
Wer muss die Wohnung besitzen, damit wenigstens ein minimaler Schutz besteht? Die Töchter? Wir alle zusammen, als Gütergemeinschaft? Das kann doch nicht unmöglich sein, oder doch? Wie machen das denn andere Leute?
Liebe Grüsse
Delilah
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mein Mann und ich haben nur der Schweiz geheiratet. Die Töchter haben wir in Marokko nie registriert, sie sind Schweizerinnen.
Unser Anliegen ist eigentlich einfach und offenbar doch kompliziert: Wir wollen, dass bei einem Todesfall kein entfernter männlicher Verwandter meines Mannes einen Erbanspruch erheben kann. Das wäre nämlich unglaublich.... Mein Mann hat keinen Sohn, keinen Vater und keinen Bruder, aber jede Menge Onkel und Cousins...
In Marokko haben wir noch eine beunruhigende Info bekommen. Falls ich als Schweizerin die Wohnung besitze, würde die Wohnung bei meinem Tod an den Staat/ an die Gemeinde gehen. Mein Mann und meine Kinder könnten nicht erben. Stimmt das?
Wer muss die Wohnung besitzen, damit wenigstens ein minimaler Schutz besteht? Die Töchter? Wir alle zusammen, als Gütergemeinschaft? Das kann doch nicht unmöglich sein, oder doch? Wie machen das denn andere Leute?
Liebe Grüsse
Delilah