22.05.2023, 13:33
(22.05.2023, 10:07)Delilah schrieb: Unser Anliegen ist eigentlich einfach und offenbar doch kompliziert: Wir wollen, dass bei einem Todesfall kein entfernter männlicher Verwandter meines Mannes einen Erbanspruch erheben kann. Das wäre nämlich unglaublich.... Mein Mann hat keinen Sohn, keinen Vater und keinen Bruder, aber jede Menge Onkel und Cousins...
In Marokko haben wir noch eine beunruhigende Info bekommen. Falls ich als Schweizerin die Wohnung besitze, würde die Wohnung bei meinem Tod an den Staat/ an die Gemeinde gehen. Mein Mann und meine Kinder könnten nicht erben. Stimmt das?
Hallo,
du kommt in der Tat sehr oft vor das Verwandte selbst weit entfernte Verwandte ihr Stück vom Kuchen haben wollen.
Das ist so nicht richtig! Nach dem Tod werden die Erben dazu angehalten den Marokkanischen Behördendschungel zu betreten und dann mit vielen Dokumenten müssen dann die Erbansprüche belegt werden. Das ist ungefähr so wie der berühmte Passierschein A38. Deshalb dauert es ja auch mindestens 1 bis 2 Jahre bis man das Erbe mit viel Glück antreten kann. Sollte sich aber kein Erbe finden lassen, dann würde das an die Gemeinde oder Staat gehen.
Wenn die beiden Töchter das ohnehin irgendwann mal als Erbe erhalten sollten, was spricht dagegen die beiden Töchter ins Grundbuch einzutragen, nur mal so als gedanklicher Anreiz.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer