22.05.2023, 15:13
Marco,
ich musste erst man nach dem "berühmten Passierschein 38A" googeln.
Als nicht Astrix-Leser kannte ich den natürlich nicht!
Bulbulla,
wenn nur in der Schweiz geheiratet wurde, dann sind die Beiden laut marok. Recht NICHT verheiratet (es sei denn es wurde in einem marok. Konsulat in der Schweiz geheiratet).
Also sind die beiden Töchter uneheliche Kinder und können damit keine marok. Staatsbürgerschaft bekommen.
Wenn Du Delilah die Wohnung alleine auf Deinen Namen kaufst und vorzeitig verstirbst, dann müssten nach meinem Dafürhalten Eure beiden Töchter die Erbberechtigten sein, da Dein Mann nach marok. Recht nicht mit Dir verheiratet ist.
Somit ist weder er, noch seine Verwandten erbberechtigt.
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ich musste erst man nach dem "berühmten Passierschein 38A" googeln.
Als nicht Astrix-Leser kannte ich den natürlich nicht!
Bulbulla,
wenn nur in der Schweiz geheiratet wurde, dann sind die Beiden laut marok. Recht NICHT verheiratet (es sei denn es wurde in einem marok. Konsulat in der Schweiz geheiratet).
Also sind die beiden Töchter uneheliche Kinder und können damit keine marok. Staatsbürgerschaft bekommen.
Wenn Du Delilah die Wohnung alleine auf Deinen Namen kaufst und vorzeitig verstirbst, dann müssten nach meinem Dafürhalten Eure beiden Töchter die Erbberechtigten sein, da Dein Mann nach marok. Recht nicht mit Dir verheiratet ist.
Somit ist weder er, noch seine Verwandten erbberechtigt.
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.