23.05.2023, 10:03
(22.05.2023, 15:47)Delilah schrieb: Aber das gehört halt irgendwie auch dazu, sobald man grössere Beträge investiert. Mein Mann macht sich grosse Sorgen, dass wir Probleme mit seinen Verwandten bekommen, wenn ihm etwas passiert.Auch wenn niemand gerne daran denkt, ist es sehr sinnvoll für den Todesfall vorzusorgen und ein Testament zu machen. Wenn es um Geld geht, ist es mit der Freundschaft schnell vorbei - auch in Marokko.
Das marokkanische Erbrecht ist komplex und baut auf der malekitischen Rechtsschule des Islam auf. Der für gemischte Paare vielleicht wichtigste Grundsatz ist, dass Muslime und Nichtmuslime sich nicht gegenseitig beerben können.
Das gilt auch für die Ehe einer christlichen Frau mit einem muslimischen Mann, eine Konstellation, die der Islam durchaus erlaubt.
Diese Tatsache wurde einer mir bekannten aus Russland stammenden Witwe beinahe zum Verhängnis, die Jahrzente mit einem recht wohlhabenden Marokkaner verheiratet war. Kaum war ihr Ehemann unter der Erde, klingelte schon dessen Verwandtschaft und wollte sie aus dem Haus jagen. Als orthodoxe Christin könne sie ja von ihrem Mann nichts erben. Glücklicherweise hatte der ein Testament gemacht und ihr einen Teil seines Vermögens vermacht, mit dem Sie dann die Erben auszahlen konnte.
Ebenso gelten alle aus einer gemischtreligiösen Ehe hervorgegangenen Kinder als Muslime, was bedeutet, dass sie von ihrer Mutter nichts erben können. Auch hier kann ein Testament Abhilfe schaffen. Allerdings ist der testierbare Vermögesnanteil begrenzt, ich glaube auf ein Drittel.
Wenn es um ein größeres Vermögen geht, macht es auf jeden Fall Sinn, einen mit der Materie vertrauten Anwalt zu Rate zu ziehen. Solche gibt es auch in Deutschland und sicher auch in der Schweiz.