Caravane a dedouaner, Zollbestimmungen für Wohnwagen
#2
Hallo, 
ein verzollter Wohnwagen darf natürlich dauerhaft in Marokko bleiben. 
Mit ausländischer Zulassung darf der Wohnwagen maximal 180 Tage im Land verbleiben.
MfG

Marco Wensauer
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RE: Caravane a dedouaner, Zollbestimmungen für Wohnwagen - von Marc99 - 08.06.2023, 07:35

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