08.06.2023, 07:35
Hallo,
ein verzollter Wohnwagen darf natürlich dauerhaft in Marokko bleiben.
Mit ausländischer Zulassung darf der Wohnwagen maximal 180 Tage im Land verbleiben.
ein verzollter Wohnwagen darf natürlich dauerhaft in Marokko bleiben.
Mit ausländischer Zulassung darf der Wohnwagen maximal 180 Tage im Land verbleiben.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer