30.08.2023, 07:00
Hallo,
Bienvenu au Maroc!
Mehr kann man dazu nicht sagen. Ich würde mal behaupten wollen du hast nicht den üblichen Bakschisch bezahlt? Da kann man schon verstehen das der Beamte entsprechend reagiert, schliesslich ist das einzige Gesetz das ein Beamter kennt das jeder Beamter ein Recht auf Bakschisch hat. Diese Art von Behandlung, daran sollte man sich in Marokko gewöhnen. Ich bleibe da meist höfflich und verlange mir das zu belegen. Wird mir das verweigert berufe ich mich auf das Loi 31-13 das ist das Recht auf Auskunft, das ist dann schon mal ein dezenter Hinweis an die Beamten das ich nicht ganz verblödet bin. Diese Einschüchterungstatik ist auch gängige Praxis, versuchen können dieses es ja, aber man sollte sich nicht einschüchtern lassen.
Deinen Schweizer Führerschein kannst du Problemlos umtauschen, es handelt sich um ein Schweizer Dokument und da gibt es entsprechende Abkommen! Das hat nichts mit der Nationalität zu tun, hier ist der Beamte in der Beweispflicht gemäss Loi 31-13
Leider ist es eine Tatsache das die Beamten hier offensichtlich sich nicht auskennen, ausser wenn es um den Bakschisch geht. Ich habe selbst dieses Jahr in Marrakech bei Service des Mines in die dummen Gesichter schauen dürfen. Die haben mich doch glatt erpresst und nicht damit gerechnet das ich den geforderteten Bakschisch nicht bezahlen werde.
Die Führerscheinprüfung kann ich Französisch abgelegt werden, ich bin mir nicht sicher, Englisch glaube ich ist auch noch möglich. Die Prüfungsbögen gibt es in Französisch das weiss ich, ob es dazu eine App gibt kann ich dir leider nicht beantworten und ja die Fahrschule spielt auch eine Rolle, die alten Prüfungsbögen wollen ja auch an den Mann oder Frau gebracht werden, haben ja schliesslich mal Geld gekostet. Du als reiche Ausländerin kannst dir es ja leisten die Prüfung mehrfach zu machen und deine Fahrschule mehrfach zu bezahlen.
Das ist der Nachteil wenn man die Aufenthaltsgenehmigung hat, dann braucht man einen Marokkanischen Führerschein, ohne kann man ganz legal mit dem Deutschen Führerschein hier fahren, Nebeneffekt die Einkommenssteuer fällt auch weg wenn die Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt wird.
Die Deutsche Botschaft würde dir ohnehin nicht helfen, aber die Schweizer Botschaft ist für solche Hinweise offen und die Schweizer setzen auch ihre Abkommen um. In Marrakech gibt es noch einen Honorarkonsul der Schweizer Botschaft, da könnte ich dir einen Kontakt vermitteln.
Bienvenu au Maroc!
Mehr kann man dazu nicht sagen. Ich würde mal behaupten wollen du hast nicht den üblichen Bakschisch bezahlt? Da kann man schon verstehen das der Beamte entsprechend reagiert, schliesslich ist das einzige Gesetz das ein Beamter kennt das jeder Beamter ein Recht auf Bakschisch hat. Diese Art von Behandlung, daran sollte man sich in Marokko gewöhnen. Ich bleibe da meist höfflich und verlange mir das zu belegen. Wird mir das verweigert berufe ich mich auf das Loi 31-13 das ist das Recht auf Auskunft, das ist dann schon mal ein dezenter Hinweis an die Beamten das ich nicht ganz verblödet bin. Diese Einschüchterungstatik ist auch gängige Praxis, versuchen können dieses es ja, aber man sollte sich nicht einschüchtern lassen.
Deinen Schweizer Führerschein kannst du Problemlos umtauschen, es handelt sich um ein Schweizer Dokument und da gibt es entsprechende Abkommen! Das hat nichts mit der Nationalität zu tun, hier ist der Beamte in der Beweispflicht gemäss Loi 31-13
Leider ist es eine Tatsache das die Beamten hier offensichtlich sich nicht auskennen, ausser wenn es um den Bakschisch geht. Ich habe selbst dieses Jahr in Marrakech bei Service des Mines in die dummen Gesichter schauen dürfen. Die haben mich doch glatt erpresst und nicht damit gerechnet das ich den geforderteten Bakschisch nicht bezahlen werde.
Die Führerscheinprüfung kann ich Französisch abgelegt werden, ich bin mir nicht sicher, Englisch glaube ich ist auch noch möglich. Die Prüfungsbögen gibt es in Französisch das weiss ich, ob es dazu eine App gibt kann ich dir leider nicht beantworten und ja die Fahrschule spielt auch eine Rolle, die alten Prüfungsbögen wollen ja auch an den Mann oder Frau gebracht werden, haben ja schliesslich mal Geld gekostet. Du als reiche Ausländerin kannst dir es ja leisten die Prüfung mehrfach zu machen und deine Fahrschule mehrfach zu bezahlen.
Das ist der Nachteil wenn man die Aufenthaltsgenehmigung hat, dann braucht man einen Marokkanischen Führerschein, ohne kann man ganz legal mit dem Deutschen Führerschein hier fahren, Nebeneffekt die Einkommenssteuer fällt auch weg wenn die Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt wird.
Die Deutsche Botschaft würde dir ohnehin nicht helfen, aber die Schweizer Botschaft ist für solche Hinweise offen und die Schweizer setzen auch ihre Abkommen um. In Marrakech gibt es noch einen Honorarkonsul der Schweizer Botschaft, da könnte ich dir einen Kontakt vermitteln.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer