30.08.2023, 11:30
(30.08.2023, 08:47)Butterblume schrieb: Deine Angaben der rechtlichen Artikel schätze ich sehr. Der Service des Mines hat mir schriftlich bestätigt (ich habe zu meiner Absicherung darum gebeten, weil ich dachte, dass damit alles geregelt sei und erst später erfahren, dass die Thematik der Nichtabdeckung bei selbstverschuldetem Unfall besteht) dass der Eintausch meines CH-Führerscheins keine Anwendung findet, da es keine Konvention zwischen Deutschland und Marokko für den Eintausch des CH Führerschein gäbe.
Auch wenn ich im Recht sein sollte, so lasse ich mich nicht auf diese langen Auseinandersetzungen ein. Das kostet sehr viel Kraft und Energie, die ich besser anderweitig einbringe. Kämpfe gegen Behörden sind zäh, zeitraubend und man wird hier - freundlich ausgedrückt - nicht auf Augenhöhe behandelt. Selbst wenn ich gewinnen sollte, so sind die Leute hier so vernetzt, dass sie mir an anderer Stelle Probleme bereiten können. Ich bin nur Gast, Ausländerin und eine alleinstehende Frau. Keine gute Kombi in diesem Land.
Hallo,
das was dir der Beamte dort schriftlich gegeben hat, das ist ja wirklich pures Gold und nicht das, alleine die Aussage ist ja schon Grenzwertig. Kurz gesagt du hast es schriflich bekommen das dir der Beamte aus Rassismusgründen dir den Schweizer Führerschein, den du nach Schweizer Recht erhalten hast! Es gibt kein Abkommen für den Führerschein zwischen Deutschland und Marokko, das ist richtig, aber ein Abkommen was den Schweizer Führerschein betrifft. Das ausstellende Land ist die Schweiz und nicht Deutschland und die Abkommen mit der Schweiz sind gültig, unabhängig der Staatsbürgerschaft. Aber gut die meisten Wissen ja wer ein Papier dreimal falten kann ohne das die Person dabei irgenwelche Gliedmassen verliert taugt in Marokko zum Beamten. Ich kann dir sogar sagen, ich war beim Gericht und ein Richter hat meine Dokumente gesichtet und für Rechtskonform erklärt! Bei der Präfektur in Marrakech es völlig unerheblich was so ein Richter für Rechtskonform erklärt, im allgemeinen stehen die Beamten in Marokko weit über den Gesetz und machen sich ihre eigenen Gesetze....
Das Anschreien und die Drohungen hatten nur den Hintergrund dich dazu bewegen eine Geldsumme anzubieten oder richtig gesagt um Bakschisch zu erpressen.
Was das Thema Kamera angeht, früher war es ja nicht verboten! Seit dem neuen Gesetz zur Korruptionsbekämpfung, was verlangt das die Korruption eindeutig bewiesen werden muss mit Film oder Tonaufnahmen, wurde gleich dazu ein weiteres Gesetz verabschiedet das in den meisten öffentlichen Gebäuden das Filmen und Aufzeichnen verbietet. Das Gesetz ist so streng und mit so schweren Konsequenzen verbunden das es heute kaum noch Aufnahmen von Korruptionfällen gibt. Früher auf Youtube, Facebook und so weiter, gab es täglich solche Szenen zu sehen. Selbst die Einheimischen haben Angst davor für viele Jahre ins Gefängnis zu kommen. Die hiesige Doppelmoral lässt grüssen, das Gesetz wurde für Europa gemacht um Vorteile und Geld zu erhalten und im Gegenzug gibt es ein Gegengesetz das die Beamten noch besser schützt vor einer Anzeige.
Auf Augenhöhe kann hier kein Gespräch stattfinden, wenn man ehrlich ist, halten die Marokkaner sich für die Krone der Schöpfung, können alles und wissen alles. Alle anderen sind ja praktisch gesehen niedere Lebensformen aus Sicht der Marokkaner.
Aber auf der anderen Seite Marokko ist so ein unterhaltsames Land, man sieht und hört hier vieles wo man sagen könnte mit ein wenig Verstand... ja wenn man diesen nur hätte.
Ich würde mal so über den Daumen gepeilt sagen, ich kenne mindestens 10 Propheten persönlich.
Ich für meinen Teil werde weiterhin zwar den Antrag auf Aufenthalt stellen, aber da ich ja weiss ohne eine Zahlung von 2000 Euro bekomme ich keine, gehe ich mit einen Lächeln auf dem Gesicht hinaus und denke mir alleine was ich mir jetzt an Steuern spare.... kann ich 5 mal im Jahr schöne Reisen machen und im Ausland schön shoppen gehen. Das erklärt auch gleich im Gegenzug wie es dazu kommt das ich soviel jedes Jahr nach Marokko schaffe, das sind im Jahr so um die 500 Kilo.
Die Vorteile eine Aufenthaltsgenehmigung sind eigentlich nur Glasfaseranschluss und man kann ein Fahrzeug zulassen, das ist sehr leicht zu umgehen! Man meldet ein Gewerbe an, schon kann von Steuervorteilen beim Fahrzeugkauf profitieren und wer möchte auch den Glasfaseranschluss.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer