04.09.2023, 15:22
(03.09.2023, 21:01)T.S. schrieb: Ja man muss hier wohl Lehrgeld zahlen. Beste Beispiel ist das man berechtigt ist hier in Marokko ein Auto zu kaufen inkl. Versicherung. Man darf es aber nur max. 1 Jahr nach erster Registrierung fahren mit dem deutschen Führerschein. Danach ist es fast unmöglich den Marokkanischen zu machen ohne gute Französische Sprachkenntnisse.
Das gilt umgekehrt aber auch. Mit dem marokkanischen Führerschein kann man in Deutschland 6 Monate lang fahren, dann muss man die komplette Fahrprüfung (Theorie und Praxis) neu machen. Ein Umtausch des Führerscheins ist nicht möglich. Und natürlich geht das nur mit Fahrschule und -lehrer. So erging das jedenfalls meiner Frau. Der Prüfer war dann recht erstaunt, als sie vor der Prüfung beim TÜV mit dem eigenen Wagen vorfuhr und dort ins Fahrschulauto umstieg.