15.11.2023, 10:05
(14.11.2023, 18:21)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Hubert,
eine Heizung ist eher die Ausnahme in Marokko.
Bei gemieteten Appartements od. Wohnungen kannst Du einen Gasstrahler od. einen Elektrostrahler aufstellen.
Aufenthaltsgenehmigungen (weltweit in allen Ländern) setzen voraus, dass man mind. sechs Moinate und einen Tag in diesem Land lebt.
Ansonsten reicht ein Touristenvisum.
So richtig warm ohne Heizung ist es im dt. Winter südlich der Sahara, in Fernost od. Südamerika.
Marokko ist zumind. nachts (besonders) im Landesinneren eher kalt.
OK, vielen Dank!
Wenn ich richtig verstehe, dann kann man sich problemlos für 3 Monate in Marokko aufhalten.
Eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt man ab 6 Monate Aufenthalt in Marokko.
Jetzt gibt es ja Deutsche, die für 4 Monate in Marokko sind (November bis Februar).
Wie funktioniert das? Ist die Prozedur sehr aufwändig?
Viele Grüße,
Hubert
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