15.11.2023, 18:48
Hallo Maino,
ja,beide Ehepartner müssen zwecks Unterschrift zur dt. Botschaft.
Zuvor muß die marok. Eheurkunde beglaubigt und überbeglaubigt und übersetzt werden.
Üblicherweise macht man das unmittelbar nach der mark. Eheschließung, so dass der evt. im Ausland lebende Partner nicht extra deswegen noch einmal anreisen muss.
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ja,beide Ehepartner müssen zwecks Unterschrift zur dt. Botschaft.
Zuvor muß die marok. Eheurkunde beglaubigt und überbeglaubigt und übersetzt werden.
Üblicherweise macht man das unmittelbar nach der mark. Eheschließung, so dass der evt. im Ausland lebende Partner nicht extra deswegen noch einmal anreisen muss.
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.