15.12.2023, 09:09
Hallo Mike,
in Marokko gibt es einerseits Gesetze und offizielle Richtlinien, in der Realität wird aber meist dementsprechend verfahren, wie es der entspr. Beamte auslegt dem man gerade gegenüber steht.
Von daher ist es weniger relevant zu wissen, wie die Einfuhr nach Gesetz, also in der Theorie, verlaufen wird, da die Wahrscheinlichkeit dass es genau so abläuft ohnehin sehr gering ist.
Seit Jahren führe ich eine Vielzahl von Produkten nach und von Marokko ein und aus.
Es ist eigentlich noch nie gleich verlaufen, auch wenn es sich um die gleichen Produkte handelt.
Oftmals werden für Produkte, die eigentlich frei sind Papiere und Bescheinigungen verlangt die es gar nicht gibt, andererseits werden Waren die spezielle Genehmigungen bedürfen, einfach durchgewunken.
Wenn Euer Kompressor z.B. einem Wohnmobilfahrer mitgegeben werden könnte, so würde er mit aller Wahrscheinlichkeit an der Grenze einfach durchgewunken.
Fluggepäck ist etwas anderes den das wird durchleutet. Da kommt es darauf an was Du dem Zöllner erklärst wofür es ist.
Versicherst Du ihm glaubhaft, dass es für Deinen Eigengebrauch ist und Du es wieder aus dem Land ausführst (z.B. weil Dein Fahrzeug in Marokko auf Dich wartet und den Kompressor benötigt) dann wird es nichts an Verzollung kosten.
Ist der Zöllner aber der Meinung, dass das Gerät im Land bleibt, so must Du eine Wertangabe machen (ggf. Kaufrechnung vorlegen) und dementsprechend wird die Zollgebühr festgelegt.
Sind i.d.R. in etwa 15 bis 50% des Warenwertes zzgl. Umsatzsteuer.
Wenn der Zöllner in diesem Fall nicht zielstrebig Formulare ausfüllt und zwischen Dir und dem Kompressor herum eiert, dann reicht es oft aus ihm unauffällig 100 od. 200 DH in die Hand zu drücken und Du wirst durchgewunken.
Erkennen kannst Du seine Willigkeit dazu wenn er sich etwas im Abseits von seinen Kollegen und anderen Touristen positioniert.
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in Marokko gibt es einerseits Gesetze und offizielle Richtlinien, in der Realität wird aber meist dementsprechend verfahren, wie es der entspr. Beamte auslegt dem man gerade gegenüber steht.
Von daher ist es weniger relevant zu wissen, wie die Einfuhr nach Gesetz, also in der Theorie, verlaufen wird, da die Wahrscheinlichkeit dass es genau so abläuft ohnehin sehr gering ist.
Seit Jahren führe ich eine Vielzahl von Produkten nach und von Marokko ein und aus.
Es ist eigentlich noch nie gleich verlaufen, auch wenn es sich um die gleichen Produkte handelt.
Oftmals werden für Produkte, die eigentlich frei sind Papiere und Bescheinigungen verlangt die es gar nicht gibt, andererseits werden Waren die spezielle Genehmigungen bedürfen, einfach durchgewunken.
Wenn Euer Kompressor z.B. einem Wohnmobilfahrer mitgegeben werden könnte, so würde er mit aller Wahrscheinlichkeit an der Grenze einfach durchgewunken.
Fluggepäck ist etwas anderes den das wird durchleutet. Da kommt es darauf an was Du dem Zöllner erklärst wofür es ist.
Versicherst Du ihm glaubhaft, dass es für Deinen Eigengebrauch ist und Du es wieder aus dem Land ausführst (z.B. weil Dein Fahrzeug in Marokko auf Dich wartet und den Kompressor benötigt) dann wird es nichts an Verzollung kosten.
Ist der Zöllner aber der Meinung, dass das Gerät im Land bleibt, so must Du eine Wertangabe machen (ggf. Kaufrechnung vorlegen) und dementsprechend wird die Zollgebühr festgelegt.
Sind i.d.R. in etwa 15 bis 50% des Warenwertes zzgl. Umsatzsteuer.
Wenn der Zöllner in diesem Fall nicht zielstrebig Formulare ausfüllt und zwischen Dir und dem Kompressor herum eiert, dann reicht es oft aus ihm unauffällig 100 od. 200 DH in die Hand zu drücken und Du wirst durchgewunken.
Erkennen kannst Du seine Willigkeit dazu wenn er sich etwas im Abseits von seinen Kollegen und anderen Touristen positioniert.
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.