07.03.2024, 09:06
(06.03.2024, 20:25)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Thomas,
Zitat:Zitat:Wir haben auf Basis unserer deutschen Heiratsurkunde mit Zeugen und einer Islambestätigung von mir diese in Marokko eintragen lassen (TADIIL), also auch mit allen Daten wie z.B. das Hochzeitsdatum, die Registernummer usw. welche übernommen wurden, damit eben meine Frau auch in Marokko offiziell verheiratet ist. Seit 13 Jahren sind wir in Deutschland verheiratet, und bis zum TADIIL war sie in Marokko offiziell noch ledig und hätte jederzeit von den Behörden dort auch eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen wenn sie wollte. Du kannst gerne jemanden in Marokko Fragen was TADIIL genau bedeutet.
Habt Ihr "eine Heiratsurkunde gemacht" oder in Marokko nach marokkanischen Recht geheiratet da Eure deutsche Heirat in Marokko nicht anerkannt war?
Zitat:Dafür haben wir alles offiziell gemacht und warten nur noch auf das mobile Konsulat (welches ein- bis zweimal im Jahr an einem Wochenende von Frankfurt nach München kommt) um noch das Familienbuch zu erledigen. Wir haben dort beim letzten mal auch persönlich gefragt und hätten es auch gleich erledigen können, aber meine Frau hatte da leider keine gültige Geburtsurkunde bei sich.
Das ist genau das wovor hier in Marokko viele warnen, denn wenn Deine Frau auf einmal "Auf wiedersehen" sagt (Scheidung einreicht) gehst Du leer aus obwohl davon auszugehen ist, dass Du die Wohnung zum größten Teil finanziert hast.
Zitat:Das Honorarkonsulat in München gibt es noch.
Ist das weg? Wohin?
Es gibt in München nach wie vor ein Honorarkonsulat was in Eurem Fall aber nichts für Euch tun kann.
Zitat:Das war damals, ich habe das Formular hier was dafür benötigt wird, plus der marokk. Heiratsurkunde. Das Formular kann ich dir gerne zukommen lassen, ich wollte es hier anhängen aber die Datei ist leider zu groß.
Diese Familienbücher gibt es nur wenn der Vater marok. Staatsbürger ist.
Zitat:Die werden nicht anerkannt, erst mit dem Familienbuch gibt es unsere Kinder auch offiziell in Marokko.
Dafür hat man die Geburtsurkunden.
Eine marokkanische Staatsangehörigkeit für die Kinder können wir nur beantragen wenn wir das Familienbuch haben oder dann die Kinder später selbst wenn sie volljährig sind.
Eure Kinder haben von Geburt an doppelte Staatsbürgerschaft.
Viele Grüße,
Eddie