Wissenswertes für Deutsche u. Marokkaner
#4
Marokkanische Aufenthaltserlaubnis - Carte de séjour 

Welche Unterlagen für eine marokkanische Aufenthalterlaubnis benötigt werden, findet man auf der Info-Seite der marokkanischen Behörden unter:
Service-Public.ma, Titres de séjour: 
http://www.service-public.ma/web/guest/h...ionportlet&_mmspservicepublicdiffusion_WAR_mmspservicepublicdiffusionportlet__spage=%2Fportlet_action%2Fprocedure%2Frubrique%2Fview%3FrubriqueSelected.idRubrique%3D12085&_mmspservicepublicdiffusion_WAR_mmspservicepublicdiffusionportlet_rubriqueSelected.idRubrique=12085


Aufenthaltsdokumente
(automatische Übersetzung mit Google)

Ein Ausländer, der sich auf marokkanischem Gebiet aufhalten möchte, muss bei der Verwaltung die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Letzterer kann eine Aufenthalts- oder Registrierungskarte sein, die er innerhalb von 48 Stunden vorweisen oder der Verwaltung vorlegen kann. Die Registrierungskarte wird vorläufig durch den Eingang des Antrags auf Ausstellung oder Erneuerung dieser Karte ersetzt. Diese Anforderung wird auf die Dienste der „nationalen Sicherheit“ oder „RCMP“ am nächsten an der Stelle der Person des Wohnsitzes, während die Gebühren bei 100 Dirham für jedes Jahr seiner Gültigkeit festen zahlen, und gemäß Artikel 252 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs.

Fragen / Antworten

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Registrierungskarte für einen Ausländer in Marokko zu erhalten oder zu erneuern?

Um die Registrierungskarte für einen Ausländer in Marokko zu erhalten oder zu erneuern, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Passes des Interessenten, die enthalten:
            - Ihre Identität;
            - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
            - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betroffenen Person in Marokko rechtfertigt
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts;
8. ein Dokument, in dem die Art der gegebenenfalls ausgeführten Tätigkeit begründet ist.

• Wie hoch sind die Gebühren für die Beantragung oder Erneuerung der Registrierungskarte?

Die Gebühren für den Erhalt oder die Verlängerung der Registrierungskarte betragen 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "Besucher" zu erhalten?

Um eine mit "Besucher" gekennzeichnete Registrierungskarte zu erhalten, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten , die Folgendes enthalten:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betreffenden Person in Marokko rechtfertigt;
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts;
8. jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person ein Visum mit dem Vermerk "Besucher" erhalten hat, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. ein Unternehmen, das rechtfertigt, dass die betreffende Person keine genehmigungspflichtige berufliche Tätigkeit ausübt.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "für die Arbeit" zu erhalten?

Um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "für die Arbeit" zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten , die Folgendes enthalten:
        - Ihre Identität;
        - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
        - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betroffenen Person in Marokko rechtfertigt
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts;
8. jede Urkunde, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person ein Visum mit dem Vermerk "für die Arbeit" besitzt, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. ein genehmigter Arbeitsvertrag von der staatlichen Arbeitsbehörde.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine mit "Student" gekennzeichnete Registrierungskarte zu erhalten?

Um eine Registrierungskarte mit dem Vermerk "Student" zu erhalten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten , die Folgendes enthalten:
        - Ihre Identität;
        - Stempel und Zeitpunkt seiner Eintragung in Marokko
        - Der Visum, das für Ausländer in dieses Verfahren behandelte Eintritt in Marokko erlaubt.

2. gedruckt auf der Anwendung der Registrierungskarte in zwei Kopien gefüllt;
3. 6 Ausweisfotos,
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der Person in Marokko rechtfertigt,
5. Strafregisterauszug,
6. ärztliches Attest,
7. Nachweis der Existenzmittel.
8. jede Urkunde, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person ein mit "Student" gekennzeichnetes Visum besitzt, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. jedes Dokument, das seine Registrierung für die Fortsetzung seines Studiums belegt.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Registrierungskarte zu erhalten, aus der eine genehmigungspflichtige berufliche Tätigkeit hervorgeht?

Um eine Registrierungskarte zu erhalten, auf der eine genehmigungspflichtige berufliche Tätigkeit angegeben ist, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten, die Folgendes enthalten:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. Der Ausdruck auf dem Antrag für die Registrierungskarte in zwei Ausfertigungen;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betreffenden Person in Marokko rechtfertigt;
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts.
8. jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person ein Visum besitzt, in dem die Tätigkeit angegeben ist, die sie ausüben möchte, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. Belege, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person eine Genehmigung zur Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit erhalten hat.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine  Registrierungskarte mit dem Vermerk "Familienzusammenführung" zu erhalten?

Um eine Registrierungskarte mit dem Vermerk "Familienzusammenführung" zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses der betreffenden Person, die Folgendes enthalten:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betreffenden Person in Marokko rechtfertigt;
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts.
8, jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betroffene Person ein Visum mit der Aufschrift "Familienzusammenführung" besitzt, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. Dokumente, die die familiäre Beziehung bei Heirat, Elternschaft oder väterlicher Abstammung belegen.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "Langzeitpflege" zu erhalten?

Um eine Registrierungskarte mit der Aufschrift "Langzeitpflege" zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Kopien der Seiten des Reisepasses des Interessenten, die Folgendes enthalten:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. der Ausdruck des Antrags auf die Registrierungskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den ständigen Aufenthalt der betreffenden Person in Marokko rechtfertigt;
5. Auszug aus dem Strafregister;
6. ärztliches Attest;
7. Nachweis des Lebensunterhalts.
8. jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person ein Visum mit der Aufschrift "Langzeitpflege" besitzt, wenn ihre Staatsangehörigkeit dieser Formalität unterliegt;
9. medizinische Dokumente in Bezug auf den Gesundheitszustand der betroffenen Person;
10. was beweist, dass die betroffene Person eine Krankenversicherung hat, in der alles, was stattfindet, oder die finanziellen Mittel, die zur Deckung der Krankheitskosten und des Aufenthalts erforderlich sind.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für den ausländischen Ehegatten eines marokkanischen Staatsangehörigen oder für eine ausländische Ehefrau eines marokkanischen Staatsangehörigen zu erhalten?

Um die Aufenthaltskarte für den ausländischen Ehegatten eines marokkanischen Staatsbürgers oder für einen ausländischen Ehegatten eines marokkanischen Staatsbürgers zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Kopie der Reisepässe der genannten Person:
    - seine Identität;
    - den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
    - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. Das gedruckte Exemplar des Antrags in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Fotos der Identität;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. Adoulaire Ehevertrag, der die eheliche Beziehung beweist;
7. Wohnsitzbescheinigung beider Ehegatten, die ihren ordentlichen Wohnsitz an derselben Adresse nachweist;
8. Gebühren: 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für die ausländischen Vorfahren eines marokkanischen Staatsangehörigen und seiner Frau oder eines marokkanischen Staatsangehörigen und ihres Ehemanns zu erhalten?

Um die Aufenthaltskarte für die ausländischen Vorfahren eines marokkanischen Staatsbürgers und seiner marokkanischen Frau und ihres Mannes zu erhalten, und die von ihr abhängig sind, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopie Seiten des Reisepasses der Person mit folgenden Angaben :
      -Ihre Identität;
      -Der Stempel seines eingereisten Marokko;
      -Das Visum, mit dem Ausländern, die diesem Verfahren unterliegen, die Einreise nach Marokko ermöglicht wird.

2. Druck des Antrags auf die Aufenthaltskarte in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person für sie verantwortlich ist;
7. Ein Dokument zum Nachweis der Beziehung;
8. Gebühren: 100 DH.

• Was sind die Dokumente erforderlich, um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer zu erhalten, der der Vater oder die Mutter eines Kindes in Marokko geboren und wohnhaft ist und hat in den letzten zwei Jahren zu Gunsten des Gesetzes marokkanische Staatsangehörigkeit erworben vor der Erwachsenenalter?

Die Aufenthaltskarte für einen Ausländer zu erhalten, der Vater oder Mutter eines in Marokko geborenen Kindes mit Wohnsitz in Marokko ist und in den zwei Jahren vor dem Erwachsenenalter die marokkanische Staatsangehörigkeit aufgrund des Gesetzes erworben hat. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

1. Kopie der Seiten des Reisepasses des Interessenten mit folgenden Angaben :
      -Ihre Identität;
      -Der Stempel seines eingereisten Marokko;
      -Das Visum, mit dem Ausländern, die diesem Verfahren unterliegen, die Einreise nach Marokko ermöglicht wird.

2. Das gedruckte Exemplar des Antrags in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Fotos der Identität;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. Certificate Medical;
6. Dokument zum Nachweis des Erwerbs der marokkanischen Staatsangehörigkeit nach dem Recht der marokkanischen Staatsangehörigkeit;
7. Ein Dokument zum Nachweis der mütterlichen und väterlichen Verbindung;
8. Dokument zum Nachweis, dass die betroffene Person das Kind rechtmäßig vertritt, das Sorgerecht besitzt oder tatsächlich für das Kind sorgt;
9. Gebühren: 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines Ausländers mit der Aufenthaltskarte zu erhalten?

Um die Aufenthaltskarte für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines Ausländers zu erhalten, der Inhaber der Aufenthaltskarte ist, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Kopie der Seiten des Reisepasses der betreffenden Person mit folgenden Angaben:
      - Identität ;
      - Der Stempel seines eingereisten Marokko;
      - Das Visum, mit dem Ausländern, die diesem Verfahren unterliegen, die Einreise nach Marokko ermöglicht wird.

2. Das gedruckte Exemplar des Antrags in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Fotos der Identität;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. Eine Kopie der Aufenthaltskarte;
7. Dokument zum Nachweis der ehelichen oder elterlichen Bindung oder Filiation;
8. Gebühren: 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer, der den Flüchtlingsstatus erhalten hat, sowie für seinen Ehepartner und seine minderjährigen Kinder oder im Jahr nach ihrer Mehrheit zu erhalten?

Um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer, der den Flüchtlingsstatus erhalten hat, sowie für seinen Ehepartner und seine minderjährigen Kinder oder im Jahr nach ihrer Mehrheit zu erhalten, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Ausfertigung der Seiten der Reisepass der Person, aus der hervorgeht:
      - Ihre Identität;
      - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      - Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. Das gedruckte Exemplar des Antrags in zweifacher Ausfertigung;
3. 6 Passfotos;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. Dokument zum Nachweis der Erlangung des Flüchtlingsstatus;
7. Ein Dokument zum Nachweis der ehelichen Beziehung;
8. Ein Dokument, das Verwandtschaft oder Filiation beweist;
9. Gebühren: 100 DH.

• Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer zu erhalten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Marokko hat?  

Um die Aufenthaltskarte für einen Ausländer zu erhalten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Marokko hat, müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

1. Kopie der Seiten des Reisepasses der interessierten Person, aus denen Folgendes hervorgeht:
    - Ihre Identität;
    - Den Stempel und das Datum seiner Einreise nach Marokko;
      -Das Visum für die Einreise nach Marokko für Ausländer, die diesem Verfahren unterliegen.

2. Das ausgedruckte Exemplar des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltskarte ist in zwei Exemplaren auszufüllen.
3. 6 Passfotos;
4. Auszüge aus dem Strafregister;
5. medizinisches Zertifikat;
6. Jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene seit mehr als fünfzehn Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Marokko hat oder höchstens zehn Jahre alt ist oder seit mehr als fünfzehn Jahren in Marokko in einer regulären Position ist zehn Jahre;
7. Gebühren: 100 DH.



Ergänzungen:
Da die Angaben der marokkanischen Behörden manchmal doch nicht so genau und aktuell sind, hier eine Ergänzung von einer anderen Stelle:

Bitte beachten Sie den Unterschiede bzw. die Erläuterung zu:
- Anzahl und Format der Passbilder
- Strafregister-Auszug aus Heimatland bzw. aus Marokko

Deutsche Industrie und Handelskammer AHK
in Marokko
https://marokko.ahk.de/

Visaservice / Tipps für Geschäftsreisende - Aufenthaltsgenehmigung ("Carte de Séjour")
https://marokko.ahk.de/infocenter/tipps-...sreisende/

Wichtige Dokumente
Dokumente, die der örtlichen Polizeistelle bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung i.d.R. vorlegt werden müssen (auf Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr):

Bei Angestellten:
• Beglaubigte, legalisierte Kopie des Reisepasses
• Informationsbogen und zwei weitere Infobögen (momentan nur erhältlich bei der Polizeistelle)
• 8 Passbilder (besonderes Format: 3,5 x 4,5)
• Beglaubigte, legalisierte Kopie des Mietvertrages oder Eigentumsurkunde des Wohnsitzes
• Marokkanischen Arbeitsvertrag vom Arbeitsministerium beglaubigt
• Internen Arbeitsvertrag
• Geburtsurkunde (evtl. nur bei Minderjährigen)
• Ein Vorstrafenregister/Führungszeugnis aus Deutschland beim Erstantrag bzw. vom marokkanischen Justizministerium in Rabat bei Verlängerung
• Ärztliche Gesundheitsbescheinigung

Für Studenten:
• Immatrikulationsbescheinigung
• Stipendienbescheinigung oder Kostenübernahmebescheid der zuständigen Botschaft
• Mietvertrag

Für Unternehmer/Selbständige:
• Kopie der Firmensatzung und Auszug aus dem Handelsregister
• Für Freiberufler: Arbeitserlaubnis des Generalsekretariats der Regierung
• Patentnummer Identifikationsnummer des Finanzamtes
• CNSS (Sozialversicherungs-)ausweis
• Bankkonto des Unternehmens
• Gewerblicher Mietvertrag des Unternehmens
• Bei der ersten Beantragung: Legale Anzeige in einer Tageszeitung

Weitere Hinweise
Die bisher üblichen Briefmarken ("timbres") werden nicht mehr verwendet. Es soll ab sofort in bar bei der Polizeistelle bezahlt werden.
Alle Unterlagen müssen in zweifacher, beglaubigter und legalisierter Kopie vorgelegt werden.

Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Ausweises (Carte de Séjour) kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit erhält man jedoch i.d.R. binnen einer Woche eine amtliche Vorabbestätigung (Récépissé), die bei Vorlage unter anderem an der Grenze oder auf Behörden eine Gültigkeit von circa vier Wochen hat. Diese Vorabbestätigung erhält man i.d.R. nach Abgabe aller Dokumente nach 1-2 Wochen.

Kosten
Die Kosten in Höhe von 100 DH werden ab sofort direkt vor Ort bezahlt. Nach einem Aufenthalt in Marokko von mehr als 1 Jahr kann eine Aufenthaltsgenehmigung für 10 Jahre beantragt werden, deren Kosten sich auf 1.000 DH belaufen.
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RE: Wissenswertes für Deutsche u. Marokkaner - von Gero - 13.10.2019, 18:59

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