25.11.2024, 08:58
Guten Morgen,
ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert. Allerdings war die Dame am Telefon ein wenig überfragt.
Für den Nachweis meinte Sie, dass ich die Eheurkunde online zusenden muss.
Meine Frage ist nun, ob ich diese Eheurkunde vorher im Einwohnermeldeamt anerkennen lassen muss. Das Einwohnermeldeamt verlangt jedoch die Urkunde im Original.
Sie meinte zuerst Ja. Als ich dann aber erwähnt habe, dass diese durch die deutsche Botschaft (TLS contact) beglaubigt und anschließend durch einen beeidigten Übersetzer in Marokko übersetzt wird, konnte sie mir keine Antwort geben, ob diese dann so anerkannt wird. Wie sieht das in dem Fall aus? Weiß einer darüber mehr?
Und eine andere Frage: Wie wird die Eheurkunde legalisiert?
Laut einem Übersetzer aus Deutschland sieht die Reihenfolge so aus:
Wichtig ist, dass die marokkanische Heiratsurkunde von dem Präsidenten des zuständigen Gerichts, von dem Gouverneur der Provinz, von dem marokkanischen Außenministerium beglaubigt und schließlich von der deutschen Botschaft oder deutschen Konsulat in Marokko legalisiert wird.
Auf der Eheurkunde ist bereits ein Stempel. Allerdings meinte er zu mir, dass das der Stempel eines Richters ist und nicht die Beglaubigung des Präsidenten des zuständigen Gerichts.
Auf meine Frage, ob der Gouverneur der Provinz quasi der Qaid ist, der im Moqata3a sitzt, meinte er ja.
Allerdings verwirrt mich das ganze jetzt.
Muss ich tatsächlich noch eine Beglaubigung vom Qaid einholen? Ich weiß halt nicht, ob der Qaid über dem Familiengericht steht oder nicht.
Die selbe Frage hatte ich mal an das deutsche Konsulat in Casablanca geschrieben. Die wiederum meinten, dass die Reihenfolge wie folgt aussieht:
Tribunal I. Instanz, Ministère de l'Extérieur du Maroc à Rabat, und wir als letzte Instanz
Auch im Internet habe ich die letzte erwähnte Reihenfolge gesehen.
VG
Enes
ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert. Allerdings war die Dame am Telefon ein wenig überfragt.
Für den Nachweis meinte Sie, dass ich die Eheurkunde online zusenden muss.
Meine Frage ist nun, ob ich diese Eheurkunde vorher im Einwohnermeldeamt anerkennen lassen muss. Das Einwohnermeldeamt verlangt jedoch die Urkunde im Original.
Sie meinte zuerst Ja. Als ich dann aber erwähnt habe, dass diese durch die deutsche Botschaft (TLS contact) beglaubigt und anschließend durch einen beeidigten Übersetzer in Marokko übersetzt wird, konnte sie mir keine Antwort geben, ob diese dann so anerkannt wird. Wie sieht das in dem Fall aus? Weiß einer darüber mehr?
Und eine andere Frage: Wie wird die Eheurkunde legalisiert?
Laut einem Übersetzer aus Deutschland sieht die Reihenfolge so aus:
Wichtig ist, dass die marokkanische Heiratsurkunde von dem Präsidenten des zuständigen Gerichts, von dem Gouverneur der Provinz, von dem marokkanischen Außenministerium beglaubigt und schließlich von der deutschen Botschaft oder deutschen Konsulat in Marokko legalisiert wird.
Auf der Eheurkunde ist bereits ein Stempel. Allerdings meinte er zu mir, dass das der Stempel eines Richters ist und nicht die Beglaubigung des Präsidenten des zuständigen Gerichts.
Auf meine Frage, ob der Gouverneur der Provinz quasi der Qaid ist, der im Moqata3a sitzt, meinte er ja.
Allerdings verwirrt mich das ganze jetzt.
Muss ich tatsächlich noch eine Beglaubigung vom Qaid einholen? Ich weiß halt nicht, ob der Qaid über dem Familiengericht steht oder nicht.
Die selbe Frage hatte ich mal an das deutsche Konsulat in Casablanca geschrieben. Die wiederum meinten, dass die Reihenfolge wie folgt aussieht:
Tribunal I. Instanz, Ministère de l'Extérieur du Maroc à Rabat, und wir als letzte Instanz
Auch im Internet habe ich die letzte erwähnte Reihenfolge gesehen.
VG
Enes