16.12.2024, 09:49
(17.11.2024, 15:24)denweg schrieb: Ein Punkt möchte ich noch ergänzen bzgl. des Ehefähigkeitszeugnisses. Klärt mit dem Standesamt unbedingt ab ob man die marokkanischen Dokumente in Marokko übersetzen lassen kann oder ob das einer in Deutschland zugelassenen Urkundenübersetzer machen muss. Das ist leider von Standesamt zu Standesamt unterschiedlichEs gibt eine Liste der bei der deutschen Botschaft akkreditierten Übersetzer in Marokko:
https://rabat.diplo.de/resource/blob/176...e-data.pdf
Dann anschließend bei der Botschaft legalisieren lassen. Das muss dann jede Behörde in Deutschland akzeptieren.