16.12.2024, 10:19
(17.11.2024, 15:24)denweg schrieb: Klärt mit dem Standesamt unbedingt ab ob man die marokkanischen Dokumente in Marokko übersetzen lassen kann oder ob das einer in Deutschland zugelassenen Urkundenübersetzer machen muss. Das ist leider von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich
Hallo,
in diesem Punkt gibt es nur zu klären ist es einer von der Botschaft, letztendlich vom Aussenministerium zugelassener Übersetzer ist. Ist es ein zugelassener Übersetzer, dann sind die Übersetzungen in allen Standesämtern in Deutschland zugelassen. Ein Übersetzer / Dolmetscher der auf der Liste der Botschaft in Rabat steht, ist ein in Deutschland zugelassener Übersetzer / Dolmetscher.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer