09.01.2025, 20:25
Top danke dir ! Genau den alten Ausweis habe ich, aber da ist ja offiziell kein Ablaufdatum drauf. Ich hab mir jetzt eine beglaubgite Geburtsurkunde (für die Ehefähigkeitsbescheinung) und eine mehrsprachige ausführlichen Auszug aus dem Geburtsregister bestellt, muss ich die dann trotzdem übersetzen lassen, die ist ja auch auf französisch ? Dann schaue ich mal ob ich den Ausweis beglaubigt bekomme, sicher ist sicher
was ich aber noch nicht ganz verstanden habe, du hast die Dokumente erhalten -> von deutschen Behörden legalisiert -> übersetzen lassen -> im Landsgericht nochmal legalisiert -> zur Botschaft und dort die marrokanische legalisierung gehotl.
was ich nicht verstehe, warum muss ich die deutschen Dokumente vor der übersetzung legalisieren lassen ? Und verstehe ich das richtig, dass im man im Landesgericht dann nochmal die übersetzten Dokumente legalisiert (hierfür braucht man vermutlich auch die originalen) und dann mit den übersetzten UND legalisierten Dokumenten dann zur Botschaft und die geben dann quasi nochmal das marokkanische siegel drauf ?
was ich aber noch nicht ganz verstanden habe, du hast die Dokumente erhalten -> von deutschen Behörden legalisiert -> übersetzen lassen -> im Landsgericht nochmal legalisiert -> zur Botschaft und dort die marrokanische legalisierung gehotl.
was ich nicht verstehe, warum muss ich die deutschen Dokumente vor der übersetzung legalisieren lassen ? Und verstehe ich das richtig, dass im man im Landesgericht dann nochmal die übersetzten Dokumente legalisiert (hierfür braucht man vermutlich auch die originalen) und dann mit den übersetzten UND legalisierten Dokumenten dann zur Botschaft und die geben dann quasi nochmal das marokkanische siegel drauf ?