22.01.2025, 20:22
Hallo,
das Standesamt in Deutschland braucht selbstverständlich die originalen Dokumente. Sie werden von einigen Dokumenten eine Kopie machen und diese wieder zurückgeben. Vergiss nicht, in Deutschland braucht nur das Standesamt die Dokumente, damit sie das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen können.
Daher brauchst du für deutsche Behörden keine Kopien zu erstellen. Nichtsdestotrotz wird deine Frau ihre Dokumente für das marokkanische Familiengericht erneut beantragen müssen, denn auf den jetzigen Dokumenten sind ja die ganzen Legalisationen für Deutschland drauf, die das Familiengericht von ihr nicht benötigt, da sie ja eben Marokkanerin ist. Auch sind diese Dokumente in Marokko nur drei Monate gültig. Daher bezweifle ich, dass du das schaffen wirst. Deine Dokumente müssen ja auch noch für Marokko legalisiert werden.
Was die Kopien betrifft, hast du mich anscheinend falsch verstanden. In Marokko musst du in mehreren Behörden von allen Dokumenten mehrere Exemplare abgeben. Das Original bekommt nur das Familiengericht. Alle anderen Behörden wollen nur Kopien.
Zu deinem Anliegen:
Entweder holst du die Dokumente von ihr ab oder aber sie schickt es an dich. Mittlerweile ist der Expressversand sehr teuer geworden.
Das arabische Dokument wird von dem Übersetzer ins Deutsche übersetzt. Die Übersetzung wird immer an das originale Dokument angeheftet, sodass die Übersetzung vorne ist. Komm nicht auf die Idee die Übersetzung zu trennen. Du gibst quasi die Übersetzung inklusive das Originaldokument ab. Es ist dann ein einziges Dokument an sich. Das Originaldokument sowie die Übersetzung beinhalten die Beglaubigung des Übersetzers. Fehlt die Übersetzung oder das Originaldokument wird das Standesamt dich fragen, wo das andere Dokument abgeblieben ist.
das Standesamt in Deutschland braucht selbstverständlich die originalen Dokumente. Sie werden von einigen Dokumenten eine Kopie machen und diese wieder zurückgeben. Vergiss nicht, in Deutschland braucht nur das Standesamt die Dokumente, damit sie das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen können.
Daher brauchst du für deutsche Behörden keine Kopien zu erstellen. Nichtsdestotrotz wird deine Frau ihre Dokumente für das marokkanische Familiengericht erneut beantragen müssen, denn auf den jetzigen Dokumenten sind ja die ganzen Legalisationen für Deutschland drauf, die das Familiengericht von ihr nicht benötigt, da sie ja eben Marokkanerin ist. Auch sind diese Dokumente in Marokko nur drei Monate gültig. Daher bezweifle ich, dass du das schaffen wirst. Deine Dokumente müssen ja auch noch für Marokko legalisiert werden.
Was die Kopien betrifft, hast du mich anscheinend falsch verstanden. In Marokko musst du in mehreren Behörden von allen Dokumenten mehrere Exemplare abgeben. Das Original bekommt nur das Familiengericht. Alle anderen Behörden wollen nur Kopien.
Zu deinem Anliegen:
Entweder holst du die Dokumente von ihr ab oder aber sie schickt es an dich. Mittlerweile ist der Expressversand sehr teuer geworden.
Das arabische Dokument wird von dem Übersetzer ins Deutsche übersetzt. Die Übersetzung wird immer an das originale Dokument angeheftet, sodass die Übersetzung vorne ist. Komm nicht auf die Idee die Übersetzung zu trennen. Du gibst quasi die Übersetzung inklusive das Originaldokument ab. Es ist dann ein einziges Dokument an sich. Das Originaldokument sowie die Übersetzung beinhalten die Beglaubigung des Übersetzers. Fehlt die Übersetzung oder das Originaldokument wird das Standesamt dich fragen, wo das andere Dokument abgeblieben ist.