Schritt-für-Schritt-Anleitung der Eheschließung in Marokko
#33
(24.01.2025, 22:38)3vr1m schrieb: Ich hab bereits denen eine E-Mail geschrieben aber leider noch keine Rückmeldung erhalten, das müsste letzte Woche gewesen sein. Wie war es denn für dich in Berlin, wäre da mein Gedankengang richtig ?

Ja. Letztendlich fragt das Konsulat nach der Beglaubigung des Landgerichts. Wenn du diese hast, kannst du deine Dokumente im Konsulat beglaubigen lassen. Laut denweg hat er einige Vorbeglaubigungen nicht benötigt. Da handhabt das Landgericht in Hessen anders, vermute ich mal.

Du kannst eigentlich auch das Generalkonsulat in Düsseldorf fragen. Die Prozedur ist letztendlich identisch. In Düsseldorf gehen die schon eher an das Telefon.

http://www.botschaft-marokko.de/node/40

+49 (0) 211 65 04 51 0

statt der 0 einfach die 42 oder 43 tippen. Die Dame hatte mir auch bestätigt, dass die letztendlich nur nach der Beglaubigung des Landgerichts fragen.

31 = 3adoul
38 = Notariat
20 = Richter

Die letzten 3 Nummern kannst du aber eigentlich ignorieren, da die vermutlich kein Deutsch sprechen.
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RE: Schritt-für-Schritt-Anleitung der Eheschließung in Marokko - von Enes - 26.01.2025, 10:14

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