Bestätigung Termin Warteliste über E-Mail Link
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Hallo,

in meiner Bestätigungsmail, die ich letztes Jahr zum Aufsetzen der Warteliste erhalten habe, war kein Bestätigungslink enthalten.

Ich habe nur die Option, den Termin zu stornieren, aber mittlerweile scheint der Link in der E-Mail nicht mehr zu funktionieren.

Woher weiß ich, ob wir noch auf der Warteliste stehen? Ich habe seit der Bestätigung keine weitere E-Mail erhalten.

Hier ist der Inhalt meiner E-Mail:

Zitat:Guten Tag XXXXX,

Ihre Registrierung für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung/Eheschließung wurde erfolgreich bei uns gespeichert. Ihre Referenznummer lautet: XXXXX

Bitte überprüfen Sie nochmal Ihre Personendaten. Falls Ihre bei der Registrierung angegebenen Personendaten nicht vollständig und korrekt sind, werden Sie keinen Zugang zur Visastelle erhalten.

Sie werden Ihren Termin in einer gesonderten 2. E-Mail erhalten. Aufgrund einer sehr großen Nachfrage und den begrenzten räumlichen und personellen Möglichkeiten der Visastelle wird es länger dauern, bis Sie einen endgültigen Termin erhalten. Die geschätzte Wartezeit wird gesondert auf der Webseite der Deutschen Botschaft Rabat mitgeteilt. Bitte schicken Sie der Botschaft keine Anfragen zu Ihrer Wartezeit! Eine Beantwortung ist nur in eindeutig humanitären Notfällen möglich.

Sollten Sie feststellen, dass Sie fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben gemacht haben, so stornieren Sie bitte Ihre Registrierung [$%7Bcancel%7D]hier und registrieren sich erneut. Die Botschaft ändert oder ergänzt keine fehlerhaften Registrierungen. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, ohne diesen vorher storniert zu haben, müssen Sie sich neu registrieren mit entsprechender erneuter Wartezeit.



Nutzen Sie bitte die Wartezeit, um Ihren Antrag und Ihre Unterlagen vollständig vorzubereiten. Die Visastelle kann nur vollständige Anträge bearbeiten. Alle Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Familienzusammenführung finden Sie auf unserer Internetseite unter „Nationale Anträge“. Lesen Sie sich bitte alle Informationen zu den notwendigen Unterlagen aufmerksam durch. Unvollständige Unterlagen können zu einer Ablehnung Ihres Antrages führen.

Bitte beachten Sie dabei:

-      Marokkanische Personenstandsdokumente (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunden, Geburtsurkunden) müssen ins Deutsche übersetzt und legalisiert werden! Informationen zur Legalisation finden Sie hier.

-      Für den Ehegattennachzug sind grundsätzlich Deutschkenntnisse auf dem A1 Niveau vorzuweisen. Ein Antrag ohne ein anerkanntes A1 Sprachzertifikat kann nicht bearbeitet werden.

-      Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre vorherige Ehe in Marokko geschieden wurde, müssen Sie Ihre Scheidung in Deutschland von einem Gericht anerkennen lassen.



Vielen Dank!

Deutsche Botschaft Rabat
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RE: Bestätigung Termin Warteliste über E-Mail Link - von Yassin - 09.04.2025, 17:40

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