02.05.2025, 14:52
Hallo.
Die dt. Botschaft schickt die Anfrage an die Ausländerbehörte des Wohnortes wo der Ehepartner das Antragstellers lebt, prüft bestimmte Dinge und gibt eine Vorentscheidung ab, welche sie der dt. Botschaft mitteilt.
.
Die dt. Botschaft schickt die Anfrage an die Ausländerbehörte des Wohnortes wo der Ehepartner das Antragstellers lebt, prüft bestimmte Dinge und gibt eine Vorentscheidung ab, welche sie der dt. Botschaft mitteilt.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.