Anerkennung ausländischer Geburtsurkunde für Eheschließung in Marokko
#1
Hallo zusammen,

ich plane, bald meine marokkanische Verlobte in Marokko zu heiraten. Ich bin deutscher Staatsbürger, in Russland geboren, und habe bereits fast alle notwendigen Dokumente vorbereitet. Mein deutsches Ehefähigkeitszeugnis werde ich ebenfalls bald erhalten.

Meine Geburtsurkunde stammt aus Russland und ist alt, aber inhaltlich korrekt (keine Änderungen, vollständig lesbar). Ich werde sie ins Arabische übersetzen lassen und anschließend legalisieren (sofern notwendig über die marokkanische Botschaft oder andere zuständige Stellen).

Meine Fragen:

1. Wird eine ältere, aber offiziell übersetzte und legalisierte Geburtsurkunde in Marokko akzeptiert, wenn das Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland vorliegt?


2. Gibt es regionale Unterschiede (z. B. Meknès, Fès), ob Adoul oder Gericht die Dokumente akzeptieren?


3. Haben andere hier ähnliche Erfahrungen gemacht mit ausländischen Urkunden (z. B. Russland oder Osteuropa)?



Ich habe leider von vielen widersprüchlichen Aussagen gehört – teils heißt es "nur 3 Monate gültig", teils "wenn beglaubigt, dann gültig". Deshalb hoffe ich auf echte Erfahrungen von Betroffenen, um keine unnötigen Wartezeiten zu riskieren.

Vielen Dank im Voraus für ehrliche Einschätzungen!
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Anerkennung ausländischer Geburtsurkunde für Eheschließung in Marokko - von Curtix21 - 04.06.2025, 00:16

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